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Sonstiges

Wortlautauslegung

Die Wortlautauslegung („grammatikalische Auslegung“) ist der zentrale Ausgangspunkt jeder Gesetzesauslegung. Sie prüft, was der objektive Wortsinn der Norm (§§ 133, 157 BGB analog) nach allgemeinem Sprachgebrauch hergibt. Examensrelevant: Grenzen der Wortlautauslegung, Umgang mit mehrdeutigen Formulierungen und Rolle des historischen Wortsinns.

Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.
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Wortlautauslegung in der Jurafuchs-Lernapp

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