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Teleologische Auslegung

Die teleologische Auslegung ermittelt den Sinn und Zweck einer Norm und orientiert deren Anwendung am gesetzgeberischen Regelungsziel. Maßgeblich sind Wortlaut, systematischer Zusammenhang und die ratio legis. Kernthemen: Abweichung vom Wortsinn im Hinblick auf die Gesetzeszwecke, Abgrenzung zur historischen Auslegung (vgl. §§ 133, 157 BGB), Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung.

Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.

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Teleologische Auslegung in der Jurafuchs-Lernapp

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