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Historische Auslegung

Die historische Auslegung ist Teil der juristischen Auslegungsmethoden und ermittelt den Willen des Gesetzgebers zur Zeit der Gesetzgebung. Zentrale Bedeutung kommt dabei Materialien wie Gesetzesbegründungen und Protokollen zu. Häufig klausurrelevant: Verhältnis zur systematischen und teleologischen Auslegung, Gewichtung bei offenen Auslegungskonflikten, § 4 BGB als Beispiel für Historismus vs. moderne Auslegung.

Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.

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Historische Auslegung in der Jurafuchs-Lernapp

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