Gefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeit
Das Gefahrenabwehrrecht regelt die Verantwortlichkeit zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit/Ordnung, insbesondere Adressatenauswahl und Störerbegriffe (§ 10 BbgPolG). Prüfungsrelevant sind die Abgrenzung von Handlungsstörer und Zustandsstörer, die Auswahlermessen der Behörde sowie Drittanfechtungsschutz (Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG). Examensklassiker: Inanspruchnahme von Nichtstörern, Verhältnismäßigkeit polizeilichen Handelns.
Zu diesem Thema haben wir 7 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht – Viel Rauch um nichts?
Die Klausur behandelt wesentliche Fragestellungen des Polizei- und Ordnungsrechts mit Schwerpunkt auf den materiellen Eingriffsvoraussetzungen polizeilicher Maßnahmen. Besonders im Fokus stehen die Prüfung von Gefahrenlagen, die polizeiliche Generalklausel sowie typische Standardmaßnahmen. Die Aufgabenstellung eignet sich ideal zur Vertiefung für Studierende mit Vorkenntnissen im öffentlichen Recht.
Schockmoment beim Traktortreffen
Die Klausur behandelt einen polizeirechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit dem rollenden Traktor auf einem Festplatz in Rheinland-Pfalz. Im Mittelpunkt stehen die Anwendung der polizeilichen Generalklausel, die Inanspruchnahme eines Nichtstörers, die Prüfung eines Regressanspruchs des Landes gegen den Störer, die Zulässigkeit landesrechtlicher Sonderzuweisungen sowie staatshaftungsrechtliche Fragen bezüglich des Ernteausfalls. Es werden zentrale Fragen des Polizei- und Staatshaftungsrechts anhand eines realitätsnahen Falls analysiert.
Staatshaftung und Entschädigung im Polizei- und Ordnungsrecht
Die Klausur behandelt eine klassische Staatshaftungs- und Entschädigungsproblematik im Polizei- und Ordnungsrecht anhand eines Falls zur zwangsweisen Unterbringung eines Obdachlosen in einer Privatwohnung und damit verbundenen Schadensersatzansprüchen gegen die Ordnungsbehörde. Schwerpunktmäßig werden polizei- und ordnungsrechtliche Anspruchsgrundlagen sowie der Amtshaftungsanspruch thematisiert.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht – Die gefällte Silberpappel
Die Klausur thematisiert klassische Fragestellungen des Polizei- und Ordnungsrechts im Kontext der Gefahrenabwehr. Im Mittelpunkt stehen die Befugnisse der Polizei bei Maßnahmen gegenüber Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere infolge des Fällens eines geschützten Baumes. Geprüft werden die Generalklausel, gefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeiten sowie Ermessensausübung und Verhältnismäßigkeit.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizeirecht – Hooligans in der Abseitsfalle
Die Klausur behandelt polizeirechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr anlässlich eines Hooligan-Aufeinandertreffens rund um ein Fußballspiel. Im Fokus stehen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen für das Einschreiten der Polizei nach Generalklausel und Standardmaßnahmen. Die Verantwortlichkeit und Maßnahmen zur Verwaltungsvollstreckung werden dabei ebenfalls thematisiert.
Störender Barbetrieb im Wellnesscenter
Die Anfängerklausur behandelt verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einem störenden Barbetrieb in einem Wellnesscenter. Es geht mutmaßlich um gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen und die Abgrenzung öffentlich-rechtlicher Eingriffsbefugnisse bei Störungen durch Gewerbebetriebe.
Neue Facette der Störereigenschaft bei Kraftstoffdiebstahl
In der Klausur wird ein Fall behandelt, bei dem Dieselkraftstoff von einem abgestellten Lkw entwendet und dadurch eine wasserrechtliche Gefahr verursacht wird. Die Problematik der Störereigenschaft und die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids stehen im Zentrum der rechtlichen Prüfung. Die Klausur ist als Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht konzipiert.
Gefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeit in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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