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Öffentliches Recht

Rubrum

Das Rubrum ist der formale Eingangsteil von Urteilen und Beschlüssen in der verwaltungsgerichtlichen Klausur. Es enthält Angaben zu Gericht, Aktenzeichen, Überschrift, Verfahrensart und korrekte Bezeichnung der Beteiligten. Unterschiede ergeben sich zwischen Urteils- und Beschlussklausur (etwa im Eilverfahren). Examensklassiker: richtige Beteiligtenbezeichnung, Abgrenzung Beschluss/Urteil, korrekter Rubrumsaufbau.

Zu diesem Thema haben wir 1 Klausur im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2006Fortgeschrittene

Zweitwohnung

In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit der Satzung der Gemeinde Amerberg über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer im Wege der Normenkontrolle überprüft. Streitpunkte sind insbesondere die Differenzierung bei der Steuerpflicht, die Bestimmtheit des Steuermaßstabs, die Angemessenheit der Steuersätze sowie mögliche Verstöße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Außerdem wird problematisiert, ob die kommunale Zweitwohnungssteuer mit bundesrechtlichen Steuern vergleichbar und daher unzulässig ist.

Meyer· JA 2006, 800· 300 Min Bearbeitung
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
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Rubrum in der Jurafuchs-Lernapp

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