Klausuren
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Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Finanzspritze für parteinahe Stiftungen
Die Klausur befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit und Gestaltung staatlicher Förderungen für parteinahe Stiftungen. Im Fokus stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Mittelvergabe sowie die Ausgestaltung von Rechtsschutzmöglichkeiten. Dabei werden Grundzüge des Parteien- und Stiftungsrechts sowie zentrale Prüfungsmechanismen des Grundgesetzes behandelt.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse, Immobiliarsachenrecht und Zwangsvollstreckungsrecht
Die Klausur behandelt gesetzliche Schuldverhältnisse, das Immobiliarsachenrecht sowie das Zwangsvollstreckungsrecht. Es werden zentrale Anspruchsgrundlagen und prozessuale Besonderheiten in Bezug auf Grundstücksrechte und Zwangsvollstreckung geprüft. Die Aufgabenstellung orientiert sich an typischen Konstellationen der zivilrechtlichen Assessorklausur.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Racial Profiling an kriminalitätsbelasteten Orten
Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen im Kontext von Racial Profiling an kriminalitätsbelasteten Orten. Schwerpunktmäßig werden Aspekte des Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Gleichheitsrechts (Art. 3 GG) geprüft. Es geht um die Bewertung des rechtlichen Rahmens, Ermessensentscheidungen und grundrechtliche Implikationen solcher Maßnahmen.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Eigentums- und Vermögensdelikte – Grand Theft E-Scooter
Die Klausur behandelt Eigentums- und Vermögensdelikte am Beispiel eines E-Scooter-Diebstahls. Geprüft werden insbesondere die Straftatbestände des Diebstahls, des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs sowie des Betrugs. Weitere Aspekte wie besonders schwere Fälle und geringwertige Sachen werden am Rande gestreift.
Semesterabschlussklausur – Europarecht: Grundrechte und Grundfreiheiten – Mindesthonorare im europäischen Binnenmarkt
Die Klausur behandelt die Prüfung von Mindesthonoraren im Lichte der Grundfreiheiten im europäischen Binnenmarkt und deren Vereinbarkeit mit dem Europarecht. Es werden insbesondere die Dienstleistungsfreiheit und unionsrechtliche Grundrechte thematisiert. Ziel ist es, eine europarechtliche Analyse von Eingriffen in den Wettbewerb durch nationale Honoraregelungen vorzunehmen.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Brandstiftungsdelikte
Die Klausur im Assessorexamen befasst sich vertieft mit den Brandstiftungsdelikten nach §§ 306 ff. StGB, insbesondere der Brandstiftung, der schweren und besonders schweren Brandstiftung. Zudem werden Folge- und Randkonstellationen wie Brandstiftung mit Todesfolge, fahrlässige Brandstiftung und tätige Reue angesprochen. Schwerpunkt ist die Prüfung und Abgrenzung der einzelnen Tatbestände im Gutachtenstil.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht und allgemeines Leistungsstörungsrecht – Rechtsanwälte und Haftungsfallen
Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen im Gesellschaftsrecht, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie zur Anwaltshaftung. Daneben werden typischen Haftungsfallen und Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts, insbesondere zum Schadensersatz, geprüft. Sie eignet sich zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Namensänderung aus wichtigem Grund
Die Klausur behandelt die Entscheidung über eine Namensänderung aus wichtigem Grund und stellt dabei die verwaltungsrechtlichen Grundlagen dar. Prüfungsgegenstand sind die maßgeblichen Kriterien für die Ermessensausübung sowie die einschlägigen rechtlichen Voraussetzungen. Schwerpunktmäßig werden die Merkmale des Verwaltungsakts und die Anforderungen an dessen Rechtmäßigkeit beleuchtet.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Bacchantenrevanche
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 252 StPO sowie die Auswirkungen des Verzichts auf das Verwertungsverbot. Weiterhin liegt ein Fokus auf der Androhung der Notwehrhandlung als milderes Mittel im Rahmen der Sachverhaltsauswertung. Ein weiterer zentraler Punkt ist das Verhältnis von Raub und räuberischer Erpressung, insbesondere die Anforderungen an die Vermögensverfügung. Die Bearbeitung dieser Problembereiche steht im Mittelpunkt der juristischen Analyse in dieser Strafrechtsklausur.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Warenkauf und Widerruf
Die Klausur behandelt im Rahmen einer Referendarexamensklausur zentrale Fragen des Warenkaufs und des Widerrufsrechts. Im Mittelpunkt stehen die Grundlagen des Kaufvertragsrechts sowie die Besonderheiten des Widerrufs bei Verbraucherverträgen. Neben dem allgemeinen Kaufrecht werden auch praxisrelevante Problemstellungen des Sachmängelrechts und des Verbrauchsgüterkaufs geprüft.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft - Der missglückte Anschlag in der Nachbarschaft
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die konkrete Ausgestaltung des § 30 II Var. 3, § 315b I Nr. 2, III iVm § 315 III Nr. 1 Buchst. a, 25 II StGB, wobei insbesondere die Konkretisierung, die Mittäterschaft sowie der Rücktritt bei äußerer Zwangslage untersucht werden. Zudem stehen abstrakte Gefährdungsdelikte (§ 241 I StGB) und die Problematik ihrer Einordnung als Verbrechen im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung eines geregelten Verteilungerfolgs nach § 258 I, VI StGB, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von geordneten Rechtsgütern und Angehörigenprivilegien. Insgesamt geht es um die strafrechtliche Bewertung eines missglückten Anschlags in der Nachbarschaft und die rechtlichen Besonderheiten bei der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Aufrechnung am Schrottplatz
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen rund um den Rücktritt im Zivilrecht, insbesondere den Untergang des Leistungsgegenstands gem. § 346 III 1 Nr. 3 BGB bei Diebstahl und die Rechtsfolgen nach einer Rücktrittserklärung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage der Pflichtverletzung durch Unterlassen, insbesondere bei Verkehrsicherungspflichten und der hypothetischen Kausalität. Zudem wird die Problematik der Störereigenschaft des Grundstückseigentümers sowie die Abgrenzung zur Haftung wegen Zufalls bei der analogen Anwendung des § 906 II 2 BGB bei Grobimmissionen untersucht.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Ein Dr. sc. comp. h. c. mit Folgen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Wirksamkeit von Vertragsbedingungen, insbesondere die formlose Annahme und Einbeziehung von AGB sowie die Abgrenzung zum sittenwidrigen Titelhandel und Wucher. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Eventualwiderruf per SMS und die Frage der Gestaltungswirkung sowie Vereinbarung von Fristen und Verwirkung bei AGB. Zudem wird die Berechnung des widerrufsrechtlichen Wertersatzes mit Fokus auf objektiven Wert und Vergütung im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf Anspruchsentstehung durch Vertrag, Widerrufsrechte und deren praktische Umsetzung im Zivilrecht.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Anwaltsberatung - Der abgebrannte Schwarzbau
In der Klausur geht es um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im allgemeinen Wohngebiet sowie um die Frage, ob das Vorhaben zu einer störenden Nutzung führt und negative Vorbildwirkung entfaltet. Zudem spielen Zweckmäßigkeitsüberlegungen, wie beispielsweise die Klagerücknahme oder die Erledigtenerklärung sowie deren Kostenfolge, eine zentrale Rolle. Schwerpunktmäßig wird auch die Gebietsverträglichkeit des Bauvorhabens anhand einschlägiger Normen geprüft. Die rechtlichen Herausforderungen liegen vor allem im Umgang mit dem abgebrannten Schwarzbau und den daraus resultierenden verwaltungs- und kostenrechtlichen Folgen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungs-, Verwaltungsprozess- und Verwaltungsvollstreckungsrecht - Vereinsverbot
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Auswirkungen des notariellen Kaufvertrags und des Vermieterwechsels im Rahmen des Verwaltungs-, Verwaltungsprozess- und Verwaltungsvollstreckungsrechts. Ein weiteres zentrales Thema ist die Förderung verfassungswidriger Bestrebungen im Sinne von § 3 VereinsG, insbesondere, ob der Verein solche Bestrebungen zum Zeitpunkt der Verbotsverfügung gefördert hat. Zudem wird die Problematik des fehlenden Hauptrechtsschutzes erörtert, etwa wenn ein Widerspruch nach § 68 VwGO unzulässig ist und eine Anfechtungsklage nicht erhoben wurde. Der Fokus der Klausur liegt damit auf komplexen Vereins- und Grundstücksfragen, insbesondere im Zusammenhang mit verfassungswidrigen Aktivitäten und deren prozessualer Behandlung.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die rechtliche Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen zwischen Ehegatten. Zentral ist die Frage nach einem fiktiven Endvermögen bei Zuwendungen, insbesondere deren Einordnung als Schenkung oder ehebedingte Zuwendung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des § 313 BGB bei ehebezogenen Rechtsverhältnissen sowie dem Einfluss von Zugewinnausgleichsansprüchen. Zusätzlich wird die rechtliche Folge eines Fortbestands der Ehe als Geschäftsgrundlage und die Auswirkungen darauf untersucht.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig den Nachweis strafrechtlicher Indizien wie Spontanäußerungen eines noch nicht Beschuldigten, Belehrungspflichten sowie Spuren und Abdrücke. Weiter ist die Zurechnung einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung insbesondere durch sogenannte Berufsretter zu prüfen. Ein zusätzlicher Fokus liegt auf der Prüfung des Gefahrenverwirklichungszusammenhangs. Die Aufgabenstellung erfordert also eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Beweisführung, der Verantwortungszurechnung und dem Kausalzusammenhang im Strafrecht.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Informationsanspruch des Parlaments
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Informationsanspruch des Parlaments gegenüber der Bundesregierung. Dabei geht es insbesondere um die Auskunftsverweigerung wegen des Schutzes von Grundrechten Dritter sowie um die Auskunftsverweigerung aus Gründen des Staatswohls, etwa im Zusammenhang mit Beziehungen zu befreundeten Staaten und außenpolitischen Belangen. Zusätzlich werden die Grenzen und die Herleitung des Informationsanspruchs aus den einschlägigen Grundgesetzartikeln geprüft. Die Klausur setzt sich damit mit der verfassungsrechtlichen Abwägung zwischen parlamentarischem Informationsrecht und staatlichen bzw. privaten Schutzinteressen auseinander.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zahlreiche Missgeschicke
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen eines Rückzahlungsanspruchs nach Rücktritt vom Kauf eines Unfallwagens, insbesondere das Vorliegen eines Mangels und die Unmöglichkeit der Nacherfüllung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausschluss eines Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Windunfall und dem Begriff des Verschuldens. Zudem wird die Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB sowie die Anwendbarkeit der Norm bei organchaftlicher Alleinvertretungsmacht von GbR-Gesellschaftern geprüft.
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Haller
Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Familienstreit- und Haushaltssachen sowie die familienrechtliche Sonderregelung des § 1361a BGB und darauf beruhende Sekundäransprüche. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Würdigung und Beweisführung bei unbenannten Zuwendungen bzw. Schenkungen im familiären Kontext. Zudem wird die Herausgabe eines geleasten Haushaltsgegenstands thematisiert, insbesondere im Hinblick auf familienrechtliche Ansprüche nach einer Trennung. Damit stehen zentrale Fragen des Familienrechts und der Vermögensauseinandersetzung im Fokus.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Europarecht und Grundrechte - Eine Pflegekammer aus Europa
Die Klausur beschäftigt sich mit der Verdrängung deutscher Grundrechte durch die Umsetzung einer europäischen Richtlinie sowie der Subsidiarität der allgemeinen Handlungsfreiheit im Kontext beruflicher Regelungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verhältnismäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht in einer Pflegekammer, wobei der Prognose- und Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers sowie die Interessenabwägung beleuchtet werden. Zudem wird die Gesetzgebungskompetenz des Landes für das Pflegekammergesetz geprüft. Die Aufgaben orientieren sich dabei an zentralen grundrechtlichen und europarechtlichen Fragestellungen rund um die öffentliche Zwangsmitgliedschaft.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Besitz, Eigentum und Gesamtschuld - Skulptur auf Abwegen
Die Klausur behandelt zentrale zivilrechtliche Fragestellungen rund um Besitz, Eigentum und Gesamtschuld. Schwerpunkte sind der Erwerb des Besitzes bei einer Grenzverwirrung sowie die mietrechtlichen Pflichten, insbesondere Obhuts-, Schutz- und Meldepflichten im Rahmen einer Mietergemeinschaft als Gesamtschuldner. Ein weiteres zentrales Thema ist die Einrede gegen den Regressanspruch des leistenden Gesamtschuldners, wobei auf die Verjährung im Innenverhältnis und die Geltendmachung gegenüber Dritten eingegangen wird. Die Prüfung kombiniert dabei Aspekte des Sachenrechts und Schuldrechts in Zusammenhang mit einer Grundskulptur als Streitobjekt.
Referendarexamensklausur: Der Umschlag von Kernbrennstoffen
In dem Fall geht es um die Einführung landesgesetzlicher Regelungen durch die Freie Hansestadt B, mit denen der Umschlag von Kernbrennstoffen in den Häfen des Stadtstaates grundsätzlich ausgeschlossen wird. Die zentrale Fallkonstellation betrifft die Frage, ob und inwiefern das Land B durch das Änderungsgesetz zum Hafenbetriebsgesetz solche Beschränkungen für den Umschlag von Kernbrennstoffen erlassen darf. Rechtliche Schwerpunkte sind die Gesetzgebungskompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, das Prinzip der Bundestreue sowie das Gebot der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung. Ferner stehen die europarechtliche Warenverkehrsfreiheit und mögliche gesetzgeberische Handlungsoptionen auf landesrechtlicher Ebene im Fokus.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft - Bäume, Blut und Bilder
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Beweisprobleme rund um die Zeugenaussage, insbesondere den Arztvorbehalt und das Zeugnisverweigerungsrecht (§81a StPO), sowie die Beweiserhebung durch Private. Außerdem wird die Täuschung des Vortäters durch einen Hehler und die damit verbundene Auslegung strafrechtlicher Tatbestände geprüft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erstellung einer Anklageschrift und der Prüfung von deren Formalien. Die Beschäftigung mit diesen Themen bildet das Fundament der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft im Assessorexamen.