Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Original-Examensklausur: „Ein Kurierfahrer auf der Flucht“
Der Fall behandelt die strafrechtliche Beurteilung eines Kurierfahrers, der die ihm überlassene firmeneigene Tankkarte missbräuchlich für private Zwecke und zum Vorteil Dritter einsetzte. Neben Betrug und Untreue stehen auch Unterschlagung und Urkundenunterdrückung im Raum; ferner ist der Umgang mit Erkenntnissen aus verdeckten Ermittlermaßnahmen und prozessuale Fragen (Haftbefehl) zu prüfen.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revision – Ein Arzt auf Abwegen
Die Klausur behandelt die revisionsrechtliche Überprüfung einer strafrechtlichen Verurteilung im Zusammenhang mit einem Arzt, dessen Handeln auf Fragen zur Sterbehilfe und -strafbarkeit stößt. Geprüft werden insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit der Revision sowie materiellrechtliche Probleme im Bereich des Mordes und der Tötung auf Verlangen. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidat:innen im Assessorexamen mit vertieften Kenntnissen im Strafprozessrecht und materiellen Strafrecht.
„Plagiat mit Todesfolge“
In dieser Zwischenprüfungsklausur wird das strafrechtliche Verhalten von A und B untersucht. Thematisiert werden unter anderem Versuch und Rücktritt, erfolgsqualifizierte Delikte, Mord und Körperverletzungsdelikte sowie Problemkreise wie error in persona und die Gefährlichkeit ärztlicher Instrumente. Der Fall beruht zum Teil auf aktuellen BGH-Entscheidungen und ist für 2 Stunden angesetzt.
Fortgeschrittenenübungsklausur zu Körperverletzungs- und Straßenverkehrsdelikten: Grillen mit Hindernissen
Im Mittelpunkt des Falls steht Onkel Otto, der einen Stuhl im Vorfeld eines Familiengrillens so manipuliert, dass er beim Hinsetzen zusammenbricht. Ziel seiner Handlung ist es, seine Nichte Nina zu erschrecken und ihr Schmerzen zuzufügen, tatsächlich trifft es jedoch Pauline, die sich auf den präparierten Stuhl setzt und dabei erhebliche Verletzungen erleidet. Danach versucht Otto, die Beweise der Stuhlmanipulation zu vernichten, indem er die Schrauben auf Straßenbahngleise wirft, wodurch eine Entgleisungsgefahr für eine ankommende autonome Straßenbahn entsteht. Schließlich verursacht Otto beim Verlassen der Tankstelle einen Unfall mit einem geparkten Auto und entfernt sich, ohne den Schaden zu melden. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Problemkreise der versuchten und vollendeten Körperverletzung, Irrtumsfragen, Gefährdungsdelikte im Zusammenhang mit § 315e StGB sowie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Ungebetener Gast
A und B brechen gemeinsam in das Haus von Q und R ein, um Wertgegenstände und Bargeld zu stehlen. Während des Einbruchs trifft A im Schlafzimmer überraschend auf T, die dort übernachtet, und überwältigt sie gewaltsam, um ungestört weitersuchen zu können. Am Ende verlassen A und B das Haus mit Beute, ohne zu wissen, dass T inzwischen Alleinerbin ist, da Q und R verstorben sind. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung des (qualifizierten) Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie die Einordnung der Gewaltanwendung gegenüber T.
Anfängerklausur – Strafrecht: Urkundendelikte, Betrug und Diebstahl – Ein Leben ohne SUP ist möglich, aber sinnlos
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zu Urkundendelikten, Betrug und Diebstahl im Strafrecht. Examiniert werden die wichtigsten Tatbestandsmerkmale dieser Delikte sowie deren Abgrenzung. Die Aufgabe eignet sich für Studierende zu Beginn ihres juristischen Studiums im Strafrecht.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Mehr Schein als Sein – Greenwashing und „Probefahrt“
Die A-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer A, wirbt trotz Kostensenkungen durch Verwendung konventioneller Baumwolle weiterhin als 'klimaneutrales Unternehmen', was V zum Kauf eines T-Shirts veranlasst. Im zweiten Komplex übernimmt T ein Fahrzeug vom Händler H im Rahmen einer Probefahrt und verkauft dieses mittels gefälschtem Fahrzeugbrief an V, nachdem er H die Rückgabe absichtlich verweigert hat. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung von Greenwashing im Wirtschaftsverkehr sowie der Umgang mit Täuschungshandlungen und Eigentumsdelikten bei der Fahrzeugüberlassung. Wesentliche Aspekte betreffen §§ 263, 242 StGB sowie lauterkeitsrechtliche und sachenrechtliche Bezüge. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und T nach dem StGB.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Raufhandel mit ungewisser Kausalität
Im Mittelpunkt des Falls steht eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen in einer Bar, bei der unklar bleibt, wer welchen Schaden verursacht hat. S erleidet einen irreversiblen Gehörschaden, der durch eine im Handgemenge eingesetzte Vase verursacht wurde, wobei nicht festgestellt werden kann, wer verantwortlich war. Die Klausur thematisiert vor allem die Beteiligung an einer Schlägerei sowie die strafrechtliche Bewertung von Körperverletzungsdelikten unter besonderer Berücksichtigung von Kausalitäts- und Zurechnungsproblemen. Zudem ist die Abgrenzung zwischen aktiver Beteiligung und zulässiger Notwehr sowie der Einsatz gefährlicher Werkzeuge zu prüfen. Die Analyse erfolgt unter Zugrundelegung der jeweils festgestellten Tatsachen durch Gericht und Gutachterin.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsgutachten – „I brie-lieve in you“
Die Klausur im Assessorexamen stellt ein Revisionsgutachten im Strafrecht mit Schwerpunkt auf der Begründetheit unter Einbeziehung der Sachrüge und der Zulässigkeit der Revision. Es werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen geprüft, um die typischen Anforderungen an eine Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen zu simulieren. Die Bearbeitung orientiert sich eng an den examensrelevanten Standards der strafprozessualen Rechtsmittelprüfung.
Mila und die Geldautomaten
Der Fall behandelt verschiedene strafrechtliche Problemkreise im Zusammenhang mit Geldabhebungen an Bankautomaten sowie der Vernachlässigung eines Kleinkindes. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Mittäterschaft und Exzess, Diebstahl, gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Weitergehend werden Abweichungen vom gemeinsamen Tatplan und strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Unterlassen beleuchtet.
StR-Anfängerhausarbeit zum Raub, (versuchten) Diebstahl und der objektiven Zurechnung
Die Anfängerhausarbeit behandelt die strafrechtlichen Tatbestände Raub und (versuchten) Diebstahl. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der objektiven Zurechnung. Die Klausur eignet sich für den Einstieg in den Bereich Diebstahl und Raub sowie den Allgemeinen Teil des Strafrechts.
StR-Anfängerklausur zu Vermögensdelikten
Die Klausur behandelt Vermögensdelikte im Strafrecht und richtet sich an Anfänger. Im Mittelpunkt stehen typische Problemstellungen und Grundbegriffe des Allgemeinen Teils sowie einschlägige Delikte des Besonderen Teils. Ziel ist die eigenständige Fallbearbeitung unter Anwendung der relevanten strafrechtlichen Vorschriften.
Dreiecksverhältnisse bei Eigentums- und Vermögensdelikten
Die Klausur behandelt typische Dreiecksverhältnisse bei Eigentums- und Vermögensdelikten und diskutiert die Abgrenzung zwischen Raub, räuberischem Diebstahl, räuberischer Erpressung und Betrug am Beispiel eines Einführungsfalls, bei dem ein Täter unter Gewaltanwendung die Herausgabe von Geld mittels eines Dritten erzwingt. Im Fokus stehen dabei die Zurechnungsprobleme und das Verhältnis von Gewahrsam, Verfügung und Lagertheorie.
Die Voraussetzungen der Beihilfe im Spiegel einer Entscheidung zur Tätigkeit einer Stenotypistin in einem Konzentrationslager (BGH, Beschl. v. 20. 8. 2024 – 5 StR 326/23)
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen der strafrechtlichen Beihilfe im Kontext eines aktuellen BGH-Beschlusses zur Tätigkeit einer Stenotypistin im Konzentrationslager Stutthof und deren Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme sowie der Bestimmung der Hilfeleistung und des Gehilfenvorsatzes bei neutralen Handlungen.
Silvesternacht mit Folgen?!
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des Jugendstrafrechts, insbesondere die Diversion im Jugendstrafverfahren, deren Varianten und gesetzliche Grundlagen, sowie die Anwendungsvoraussetzungen des JGG bei Heranwachsenden. Im Schwerpunkt wird eine aktuelle Reformdebatte zur Ausgliederung Heranwachsender aus dem JGG und deren Bewertung unter jugendkriminologischen und jugendstrafrechtlichen Gesichtspunkten aufgegriffen.
»Der räuberische Hund«
In dieser Anfängerhausarbeit im Strafrecht wird ein Sachverhalt rund um einen geplanten Diebstahl unter Einsatz eines Hundes und der Anwendung von Gewalt behandelt. Schwerpunkte sind unter anderem die objektive Zurechnung, die Tatbestandsmerkmale von Raub und Diebstahl sowie Fragen zur Hausfriedensbruch und zu Irrtümern im Rahmen von Regelbeispielen und der Geringwertigkeitsklausel. Zusätzlich wird beleuchtet, wie ärztliche Heilbehandlung und Kausalitätsprobleme im Kontext eines Hundebisses strafrechtlich einzuordnen sind.
»Der Geldbündeltrick«
Die Klausur behandelt den sogenannten Geldbündeltrick, bei dem zwei Täterinnen arbeitsteilig eine ältere Person durch Täuschung und Ablenkung um ihr Geld bringen. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl, Mittäterschaft, räuberischer Diebstahl, mögliche Erpressung und Hehlerei im Ganovenmilieu sowie Rechtsfragen um rechtswidrige Bereicherung und sukzessive Mittäterschaft.
Der Geldwäschetatbestand § 261 StGB in der Klausur
Die Klausur behandelt den Geldwäschetatbestand gemäß § 261 StGB und prüft das Verständnis der einschlägigen Vorschriften sowie deren Anwendung im Rahmen strafrechtlicher Klausuren. Schwerpunkt liegt auf Aufbau, Problemen und aktuellen Entwicklungen dieses speziellen Nachtatdelikts. Die Bearbeitung erfordert solide Kenntnisse im Strafrecht und vertiefte Auseinandersetzung mit den Anforderungen des § 261 StGB.
… Sambas, Sambas die ganze Nacht'
Im Mittelpunkt stehen die strafrechtlichen Prüfungen von Diebstahl mit Qualifikation durch Aufbrechen eines Spinds, Mittäterschaft sowie Versuch und Rücktritt. Zusätzlich wird eine versuchte gefährliche Körperverletzung mit bedingtem Vorsatz thematisiert. Die Klausur richtet sich an Anfänger und legt Wert auf das Grundverständnis typischer Deliktsaufbauten.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Es weihnachtet sehr
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Fremdheit beim Diebstahl sowie die Auslegung von Gegenständen im Zusammenhang mit einem Weihnachtsmarkt und der Abgrenzung von Gewahrsamslockerung und Gewahrsamsaufgabe. Zudem wird das unechte Unterlassungsdelikt mit besonderem Fokus auf die Sorgfaltswidrigkeit und die Bedeutung löschunabhängiger Rettungsaktivitäten als tätige Reue thematisiert. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Vermögensschaden beim Betrug, insbesondere persönliche Schadenseinschläge und die Zweckverfehlung bei wirtschaftlich ausgeglichenen Verträgen. Die Bearbeitung dieser Aspekte steht im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung.
Mein Kind teile ich mit niemandem!
In diesem Übungsfall geht es um zwei Elternteile, die im Rahmen eines Sorgerechtsstreits vor dem Familiengericht verschiedene strafrechtlich relevante Handlungen begehen. Dabei werden ein gefälschter Arztbrief erstellt und der echte Arztbrief versteckt, außerdem kommt es zu einer Falschaussage durch eine Nachbarin vor Gericht. Geprüft wird das strafrechtliche Verhalten der beiden Frauen nach dem StGB.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Betrogene Kunstdiebe
Die Examensklausur aus dem Strafrecht behandelt Fragen aus dem Bereich Eigentums- und Vermögensdelikte, insbesondere Diebstahl und Betrug. Im Mittelpunkt stehen die Strafbarkeit von Kunstdieben, die ihrerseits Opfer eines Betruges werden, sowie mögliche Tatbeteiligungen Dritter. Die Aufgabenstellung eignet sich besonders zur Wiederholung der Vermögensdelikte sowie der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme.
Eine Schifffahrt, die ist lustig …
Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen rund um eine Bootsfahrt, die durch ein plötzlich aufkommendes Unwetter eine Notsituation auslöst und verschiedene Notwehr- und Rechtfertigungsproblematiken. Thematisiert werden unter anderem Aggressivnotstand, Gefährdung des Schiffsverkehrs durch einen betrunkenen Kapitän, Todesfolge nach einem Zusammenstoß sowie die Abgrenzung Raub/räuberische Erpressung und die Einordnung einer Luftpumpe als gefährliches Werkzeug. Im prozessualen Teil wird das Zeugnisverweigerungsrecht und die Einführung von Aussagen aus dem Ermittlungsverfahren geprüft.
Anfängerklausur – Strafrecht: Notwehr, Unterlassen und Irrtum – Übermut tut selten gut
Diese Anfängerklausur im Strafrecht beschäftigt sich mit den Themen Notwehr, Unterlassen und Irrtum. Die Bearbeitenden sollen verschiedene Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere bei Unterlassungsdelikten, sowie Irrtumsproblematiken analysieren. Ziel ist es, Grundlagenwissen zu den wichtigsten strafrechtlichen Strukturen auf Einstiegsebene zu überprüfen.