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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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633 Klausuren
JURA 2025Fortgeschrittene

»Der räuberische Hund«

In dieser Anfängerhausarbeit im Strafrecht wird ein Sachverhalt rund um einen geplanten Diebstahl unter Einsatz eines Hundes und der Anwendung von Gewalt behandelt. Schwerpunkte sind unter anderem die objektive Zurechnung, die Tatbestandsmerkmale von Raub und Diebstahl sowie Fragen zur Hausfriedensbruch und zu Irrtümern im Rahmen von Regelbeispielen und der Geringwertigkeitsklausel. Zusätzlich wird beleuchtet, wie ärztliche Heilbehandlung und Kausalitätsprobleme im Kontext eines Hundebisses strafrechtlich einzuordnen sind.

JURA 2025, 2059
Raub (§ 249 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Objektive Zurechnung+4 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

»Der Geldbündeltrick«

Die Klausur behandelt den sogenannten Geldbündeltrick, bei dem zwei Täterinnen arbeitsteilig eine ältere Person durch Täuschung und Ablenkung um ihr Geld bringen. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl, Mittäterschaft, räuberischer Diebstahl, mögliche Erpressung und Hehlerei im Ganovenmilieu sowie Rechtsfragen um rechtswidrige Bereicherung und sukzessive Mittäterschaft.

JURA 2025, 2045· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+3 weitere
JA 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Der Geldwäschetatbestand § 261 StGB in der Klausur

Die Klausur behandelt den Geldwäschetatbestand gemäß § 261 StGB und prüft das Verständnis der einschlägigen Vorschriften sowie deren Anwendung im Rahmen strafrechtlicher Klausuren. Schwerpunkt liegt auf Aufbau, Problemen und aktuellen Entwicklungen dieses speziellen Nachtatdelikts. Die Bearbeitung erfordert solide Kenntnisse im Strafrecht und vertiefte Auseinandersetzung mit den Anforderungen des § 261 StGB.

Professor Dr. Christoph Wolf· JA 2024, 1006· 120 Min
Geldwäsche (§ 261 StGB)
JA 2024Anfänger:innen

… Sambas, Sambas die ganze Nacht'

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Diebstahl durch zwei Mittäterinnen, wobei Qualifikationen wie das Aufbrechen eines verschlossenen Spinds und Regelbeispiele des Diebstahls zur Anwendung kommen. Zudem wird ein versuchter, gefährlicher Körperverletzungsakt gegen eine Person betrachtet, einschließlich der relevanten Aspekte des Versuchs und des Rücktritts. Die Prüfung richtet sich an Anfänger, konzentriert sich auf typische Problemstellungen aus dem Strafrecht und bietet einen breiten Überblick über den Allgemeinen und Besonderen Teil.

Isabella Klotz· JA 2024, 997· 120 Min
Versuch und RücktrittDiebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Es weihnachtet sehr

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Fremdheit beim Diebstahl sowie die Auslegung von Gegenständen im Zusammenhang mit einem Weihnachtsmarkt und der Abgrenzung von Gewahrsamslockerung und Gewahrsamsaufgabe. Zudem wird das unechte Unterlassungsdelikt mit besonderem Fokus auf die Sorgfaltswidrigkeit und die Bedeutung löschunabhängiger Rettungsaktivitäten als tätige Reue thematisiert. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Vermögensschaden beim Betrug, insbesondere persönliche Schadenseinschläge und die Zweckverfehlung bei wirtschaftlich ausgeglichenen Verträgen. Die Bearbeitung dieser Aspekte steht im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Mein Kind teile ich mit niemandem!

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A und C im Zusammenhang mit der Vorlage eines gefälschten Arztbriefs, dem Verstecken eines Originals und einer Falschaussage vor Gericht im Rahmen eines familiengerichtlichen Sorgerechtsverfahrens. Geprüft werden insbesondere Urkundsdelikte, Aussagedelikte und Rechtspflegedelikte. Die §§ 277, 278 StGB sind explizit von der Prüfung ausgenommen.

Dr. Tanja Niedernhuber· JA 2024, 902· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Betrogene Kunstdiebe

Die Examensklausur aus dem Strafrecht behandelt Fragen aus dem Bereich Eigentums- und Vermögensdelikte, insbesondere Diebstahl und Betrug. Im Mittelpunkt stehen die Strafbarkeit von Kunstdieben, die ihrerseits Opfer eines Betruges werden, sowie mögliche Tatbeteiligungen Dritter. Die Aufgabenstellung eignet sich besonders zur Wiederholung der Vermögensdelikte sowie der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme.

Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+7 weitere
JA 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Eine Schifffahrt, die ist lustig …

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit einer Schifffahrt, darunter die Rechtfertigung durch Aggressivnotstand, fahrlässige und vorsätzliche Tötungsdelikte, die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung sowie die Qualifikation einer Luftpumpe als gefährliches Werkzeug. Zudem werden Fragen des Strafprozessrechts zur Verwertung von Zeugenaussagen bei Zeugnisverweigerungsrecht aufgeworfen.

Dr. Maximilian Lenk· JA 2024, 820· 300 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)Aussetzung, § 221 StGB+5 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Notwehr, Unterlassen und Irrtum – Übermut tut selten gut

Diese Anfängerklausur im Strafrecht beschäftigt sich mit den Themen Notwehr, Unterlassen und Irrtum. Die Bearbeitenden sollen verschiedene Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere bei Unterlassungsdelikten, sowie Irrtumsproblematiken analysieren. Ziel ist es, Grundlagenwissen zu den wichtigsten strafrechtlichen Strukturen auf Einstiegsebene zu überprüfen.

Alexander Hofmann· JuS 2024, 938· 120 Min
RechtfertigungsgründeUnterlassenSchuld+3 weitere
JA 20241. Staatsexamen

Schwangerschaft in Not

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Beteiligten V, M und A im Zusammenhang mit einer unfreiwilligen Freiheitsberaubung, einer körperlichen Auseinandersetzung mit schwerer Verletzung, sowie einem ärztlichen Eingriff gegen den Willen der Patientin. Dabei werden zentrale Probleme wie Notwehr, rechtfertigende und entschuldigende Notstände, gefährliche Körperverletzung, der Beginn des menschlichen Lebens sowie strafrechtliche Implikationen des ärztlichen Heileingriffs diskutiert.

Maximilian Nussbaum· JA 2024, 740· 300 Min
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBNötigung, § 240 StGBAussetzung, § 221 StGB+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Die verrückten Fußballfans

Im Fokus des Falls steht die Strafbarkeit zweier Fußballfans, die durch Einbruch das Maskottchen-Kostüm ihres Vereins sowie einen Mitarbeiterausweis entwenden, um sich damit Zugang zum Stadion zu verschaffen. Die zentrale Fallkonstellation betrifft den Diebstahl und das Fälschen von Ausweisdokumenten, wobei beide gemeinsam und arbeitsteilig agieren. Schwerpunkte liegen auf dem Wohnungseinbruchdiebstahl, den Urkundendelikten und der Prüfung von Mittäterschaft nach dem Allgemeinen Teil des StGB. Es geht zudem um die Abgrenzung relevanter Qualifikationsmerkmale und den Umgang mit gefälschten Zutrittsausweisen zum Stadion.

Paul Friedrich· ZJS 2024, 1358
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Freiverantwortlichkeit, erfolgsqualifizierter Versuch und Teilnahme

Die Klausur behandelt zentrale Probleme der Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Freiverantwortlichkeit, dem erfolgsqualifizierten Versuch sowie den Voraussetzungen und Schwierigkeiten der Teilnahmeformen. Prüfungsrelevant sind vor allem die Abgrenzung der Freiverantwortlichkeit, die Besonderheiten beim Versuch mit erfolgsqualifizierendem Ausgang sowie Fragen der Täterschaft und Teilnahme. In typischer Examensintensität werden Streitstände dargestellt und aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen.

Felix Lingath· JuS 2024, 857· 300 Min
SchuldVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Epitaphien

Die Klausur behandelt eine situationsnahe Assessorklausur im Strafrecht mit Fokus auf die Erstellung einer staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügung. Die Teilnehmenden setzen sich mit der rechtlichen Würdigung und dem prozessualen Umgang im Ermittlungsverfahren auseinander. Außerdem werden Anforderungen an die Darstellungsweise und Prüfungstiefe für die Abschlussverfügung vertieft.

Dr. Tobias Kulhanek· JuS 2024, 773· 300 Min
Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungErmittlungsverfahren 4: AbschlussExkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft+3 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Die geschickten Mensagänger“

Diese Klausur behandelt verschiedene Vermögensdelikte im Kontext einer universitären Mensa, insbesondere das gemeinschaftliche Vorgehen mehrerer Studierender beim Erschleichen und Diebstahl von Lebensmitteln. Schwerpunkte liegen auf Täterschaft und Teilnahme, Verhalten am Tatort, der Verwendung fremder Zahlungskarten sowie begleitenden Irrtümern. Es werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten und die jeweiligen Tatbestandsverwirklichungen geprüft.

Täterschaft und Teilnahme
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Ehe (es fünf vor zwölf ist)

In diesem Fall geht es um ein Ehepaar, bei dem beide Partner unabhängig voneinander versuchen, das Leben des Mannes M zu beenden: F mischt mit Tötungsabsicht ein Medikament in den Wodka ihres Ehemanns, ohne von seinem eigenen Vorhaben zu wissen. M plant zur gleichen Zeit seinen Suizid und gibt ebenfalls ein Medikament in die Flasche, ahnungslos über die Handlung der F. Die Wirkstoffe neutralisieren sich gegenseitig, sodass M seinen Suizidversuch zunächst überlebt und unbeabsichtigt durch einen Unfall ums Leben kommt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zur Kausalität, objektiven Zurechnung und zur Abgrenzung unmittelbarer von mittelbarer Täterschaft sowie zur Strafbarkeit des Versuchs nach StGB.

Totschlag, § 212 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Pferderetter

Im Mittelpunkt des Falls steht Dorfbewohner W, der bei einem nächtlichen Spaziergang entdeckt, dass im Pferdestall des Bauers B ein Brand ausgebrochen ist. Um die eingeschlossenen Pferde zu retten, zerstört W gewaltsam die verschlossene Stalltür, woraufhin weitere Sachschäden an Gartenzäunen entstehen. Der Bauer B kehrt erst am nächsten Tag zurück und sammelt die Pferde wieder ein. Thematisch relevant sind strafrechtliche Fragen zur Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB sowie die Prüfung verschiedener möglicher Rechtfertigungsgründe, insbesondere Notwehr- und Notstandsregelungen aus dem StGB und dem BGB.

Mehmet Arslan, Philipp Kiuppis· ZJS 2024, 1083
RechtfertigungsgründeVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBBesonderer Teil+5 weitere
ZjS 2024Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: Liebesbeweis mit rasanten Folgen – mit Exkurs zu § 315d StGB

Bei diesem Fall begehrt B von A, eine Sachbeschädigung und einen Diebstahl in der Wohnung bzw. im Büro des Ex-Freundes C zu begehen, was A teilweise umsetzt. Anschließend verabreden B und C ein illegales Autorennen, bei dem B als Fahrer und A als Beifahrer gegen C antreten; dabei kommt es zu einem Unfall mit tödlichem Ausgang für den unbeteiligten D. Die zentrale Fallkonstellation betrifft Delikte gegen fremdes Eigentum, Beteiligungsformen, sowie strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) und dadurch verursachte Folgen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere auf den Straftatbeständen des Diebstahls, der Sachbeschädigung, den Beteiligungsregelungen sowie den Gefährdungsdelikten im Straßenverkehr.

Anne Schneider, Florian Nazli· ZJS 2024, 1040
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
JA 2024FortgeschritteneAnfänger:innen

„Junge mit Mandoline“

Die Klausur behandelt einen Einbruchsdiebstahl eines Kunstwerks mit qualifizierenden und regelbeispielhaften Merkmalen sowie dessen Weiterveräußerung, mögliche Betrugskonstellationen und Hehlerei. Zusätzlich sind Straßenverkehrsdelikte (Alkohol am Steuer) und Strafbarkeit von Begünstigten thematisiert. Die Prüfungsfrage betrifft die Strafbarkeit des Täters T und seiner Freundin F.

Hanna Göken, Luis Reinwald· JA 2024, 559· 120 Min
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBetrug (§ 263 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)+5 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Tücken der Straße

Die Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt strafrechtliche Problemstellungen rund um typische Verkehrsstraftaten. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Tücken des Straßenverkehrs im Lichte der einschlägigen Tatbestände des StGB, insbesondere auf der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie gefährlichen Eingriffen. Es werden zudem Randaspekte wie Trunkenheit im Verkehr und unterlassene Hilfeleistung berücksichtigt.

Simon Pschorr· JuS 2024, 663· 240 Min
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+6 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Automobile Probleme

Die Klausur prüft automobile Straftaten im Straßenverkehr, insbesondere die gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Trunkenheit am Steuer sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben den einschlägigen Tatbeständen werden die versuchsbezogenen und fahrlässigen Varianten sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort behandelt. Die Aufgabenstellung ist für das zweite Staatsexamen konzipiert.

Dr. Ansgar Kalle, Lucas Bednarz· JuS 2024, 596· 300 Min
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+10 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Der nicht gezeigte Hitlergruß“

Die Klausur thematisiert, ob sich die Ermittlungsführerin Z durch das absichtliche Verschweigen einer entlastenden Zeugenaussage und die bewusste Überdehnung disziplinarrechtlicher Vorwürfe gegenüber A im Rahmen eines Disziplinarverfahrens strafbar gemacht hat. Die Prüfung konzentriert sich insbesondere auf eine etwaige Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung und sonstigen Delikten im Amt.

Prof. Dr. Michael Soiné, Joseph Holte· JA 2024, 455· 180 Min
Falsche Verdächtigung, § 164 StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGBBeleidigung, § 185 StGB+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der rasende Helfer

Im Mittelpunkt des Falls steht F, ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, der auf dem Weg zu einem vermeintlichen Einsatz mit überhöhter Geschwindigkeit und riskantem Überholen einen Unfall mit einem Porsche verursacht. F fährt trotz des Unfalls weiter, da er den Feuerwehreinsatz für wichtiger hält und auf das Verständnis des Porschefahrers vertraut. Nach Feststellung eines Fehlalarms kehrt F ohne weitere Maßnahmen an seinen Arbeitsplatz zurück. Der Fall behandelt strafrechtliche Straßenverkehrsdelikte sowie Fragen der Rechtfertigung und Entschuldigung, einschließlich Einwilligung und mutmaßlicher Einwilligung.

Paul Friedrich· ZJS 2024, 810
RechtfertigungsgründeUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Klimaprotest mal anders

Im Mittelpunkt des Falles steht T, der als Klimaprotest mittels Giftangriff auf Wurstwaren seinen Supermarkt zu einem Fleischverkaufsstopp bewegen will. Nach dem Versenden einer Erpressungs-E-Mail nimmt der Supermarkt vorsorglich alle Fleischprodukte aus dem Sortiment, dennoch erleidet ein Kunde eine Vergiftung. Später schießt T aus Angst auf anrückende Polizisten, wobei ein Beamter schwer verletzt wird. Rechtlich relevant sind u.a. die Prüfung von Nötigung, (mittelbarer) Körperverletzung, Gefährdungsdelikten, Rechtfertigungsgründen wie Notwehr und Notstand sowie Fragen zum Erlaubnistatbestandsirrtum und zu Erfolgsqualifikationen.

Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das Haus am See

Die Fußballerin Fiona begehrt die Zerstörung einer Gartenhütte ihres Nachbarn Norbert, deren Bau ihren Seeblick beeinträchtigt. Nach dem Eindringen in Norberts umzäunten Garten bringt sie mit einer Axt die Hütte gezielt zum Einsturz. Im weiteren Verlauf entwickelt sich eine Konfrontation zwischen Fiona und Norbert, in deren Folge Fiona Norbert mit der Axt tötet, um eine für sie nachteilige Veröffentlichung eines Überwachungsvideos zu verhindern. Anschließend wird Fiona von Norberts Lebensgefährten Ludwig überwältigt, wobei es zu weiteren körperlichen Übergriffen von beiden Seiten kommt. Die zentralen strafrechtlichen Schwerpunkte betreffen insbesondere Delikte gegen das Eigentum, gegen das Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit.

RechtfertigungsgründeMord, § 211 StGBHausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
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