Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
»Feuer und Wasser«
In diesem Übungsfall aus dem Mietrecht verlangt der Vermieter V Schadensersatz vom Mieter I für Wasserschäden sowie von den Zwillingen H und J für die Zerstörung eines Hinterhauses durch Brandstiftung. Der Fall thematisiert u.a. Fragen der Pflichtverletzung, der Zurechnung kindlichen Fehlverhaltens, der Reichweite elterlicher Aufsichtspflichten und deliktsrechtlicher Haftung, das Verursachungsprinzip, Nachbarschaftsausgleich und das Verjährungsrecht. Es ist insbesondere zu prüfen, ob und inwieweit Ansprüche gegen den Mieter und seine Kinder bestehen.
Vollautomatisiert unterwegs
In einem Examenssachverhalt kollidiert ein vollautomatisiert gesteuerter Lkw nach Versagen der Bremsanlage und Unaufmerksamkeit des Fahrers mit einem Pkw an einer Ampel. Die Prüfung betrifft Haftungsfragen rund um das automatisierte Fahrsystem, den Fahrer und den Hersteller vor Inkrafttreten der aktuellen Änderungen des StVG.
Drohnen über Schloss Sanssouci
Die Klausur behandelt Eigentumsbeeinträchtigungen durch Drohnenüberflug und das Anfertigen sowie Verwerten von Fotografien von Grundstücken. Im Mittelpunkt stehen mögliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche der jeweiligen Eigentümer nach § 1004 BGB sowie Schadensersatzansprüche bei Sachbeschädigung durch Drohnenabsturz.
Der lahme Ferrari
Die Klausur behandelt grundlegende Fragen im Zivilrecht anhand eines Autokaufs: Es geht um das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Kaufvertrags unter Beteiligung einer minderjährigen Vertreterin, um vertragliche Ansprüche auf Provision, Anfechtungs- und Rücktrittsrechte sowie das Trennungs- und Abstraktionsprinzip bei der Erfüllung. Ferner wird analysiert, wie viele Verträge bei einem Tankvorgang zustande kommen.
Der Gedichtband
Die Klausur behandelt Gewährleistungsfragen beim Kauf eines wertvollen Buches, unter anderem die Mängelrechte des Käufers wegen fehlender Echtheit sowie das Verhältnis des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts zu weiteren Ansprüchen aus dem BGB. Besonderes Augenmerk liegt auf der Anwendung des § 285 BGB im Rahmen der Nacherfüllungspflicht des Verkäufers.
* "Das (vor-)weggenommene Erbe
Die Klausur behandelt erbrechtliche, sachenrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen rund um ein Testament mit Vermächtnis, die Geschäftsunfähigkeit des Erblassers, missbräuchliche Entnahmen vom Sparbuch sowie das unbefugte Vermieten einer Garage und das Nutzen eines Fahrzeugs. Neben erbrechtlichen Ansprüchen (Vermächtnis), werden auch Ansprüche aus Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), Bereicherungsrecht und Zivilprozessrecht diskutiert.
* "Immer Ärger mit dem Kfz
Die Klausur behandelt in zwei Teilen zivilrechtliche Ansprüche aus einem Kfz-Kaufvertrag und prozessuale Besonderheiten bei einer Zahlungsklage wegen Abschleppkosten. Im ersten Teil sind insbesondere das Zustandekommen und die Ansprüche aus einem Kaufvertrag, Sachmängelgewährleistung sowie Rücktritt, Schadensersatz und die Herstellergarantie relevant. Der zweite Teil thematisiert das Verfahren im schriftlichen Vorverfahren, die Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil und damit verbundene zivilprozessuale Problemstellungen.
Unfall auf dem Parkplatz
Die Klausur behandelt einen Verkehrsunfall auf einem Parkplatz, bei dem die Mandantin von ihrem Anwalt zur Haftungsquote, Schadensregulierung und Vorgehensweise gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung beraten wird. Im Mittelpunkt stehen außergerichtliche Mandantenberatung, die Geltendmachung von Schadensersatz sowie Aspekte des Anscheinsbeweises und der Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz.
Exquisite Eismaschinen
In der Klausur 'Exquisite Eismaschinen' wird das Zustandekommen von Verträgen im Rahmen des Handelsrechts zwischen einem Händler und mehreren Kunden thematisiert. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die Voraussetzungen des Vertragsschlusses, die Wirksamkeit der Prokura, deren Eintragung ins Handelsregister sowie die Handlungsvollmacht und Stellung von Kaufleuten. Zusätzlich werden Grundlagen des Handelsrechts und der Firma behandelt.
Anfängerhausarbeit: Quod non est in actis …
K möchte von V die Zahlung von 150.000 € verlangen, nachdem sich herausgestellt hat, dass das von ihm gekaufte Haus nicht wie angegeben 1975, sondern bereits 1952 errichtet wurde und daher weniger wert ist. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen hatte V das Baujahr auf Nachfrage bestätigt, obwohl es später nicht in der notariell beurkundeten Vertragsurkunde erwähnt wurde; der Kauf erfolgte unter Ausschluss der Gewährleistung, es sei denn, ein Mangel wurde arglistig verschwiegen. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte des Falls sind die Frage nach einem Sachmangel wegen eines unzutreffenden Baujahrs, die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses und mögliche Rechte des Käufers wie Minderung oder Schadensersatz. Zudem sind Problemstellungen zur Formbedürftigkeit und zur Heilung des Formmangels durch Auflassung und Eintragung angesprochen.
Anfängerklausur: Keine Freude am Fahren
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufvertrag über ein hochwertiges Carbon-Rennrad zwischen der Käuferin Dr. R und dem Händler H. Nach Lieferung des Rads weisen kleine Kratzer am Rahmen zu Streitigkeiten über die Abnahmebereitschaft und mögliche Ansprüche auf. Thematisch relevant sind insbesondere Fragen des Annahmeverzugs, das Gewährleistungsrecht beim Kauf mangelhafter Sachen, sowie Rücktritts- und Zahlungsansprüche. Die Fallvarianten lassen zudem die Prüfung des Zurückbehaltungsrechts und die Voraussetzungen für Minderungs- oder Rücktrittsrechte erwarten.
* "Befristung eines Arbeitsvertrags im Profifußball
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags im Profifußball nach den Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Anhand eines konkreten Falls wird exemplarisch geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen ein befristeter Profivertrag trotz branchenspezifischer Besonderheiten und Verlängerungsoptionen wirksam ist.
Original-Examensklausur: "Berufung, die begeistert
Die Klausur behandelt zivilrechtliche und prozessuale Fragestellungen rund um Berufungsrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristen bei Berufung, Anwartschaftsrecht am Kfz-Brief, Eigentumsvorbehalt, Werklohn, Unmöglichkeit und Verzug. Das Zusammenspiel von Kauf-, Werk- und Erbrecht sowie prozessrechtlichen Besonderheiten (Berufung, Widerklage) steht im Mittelpunkt. Weiter werden relevante Schuldverhältnisse und deren Störungen geprüft.
Vom Abiball zum Haftungsfall
Die Klausur befasst sich zunächst mit der Frage, ob das Abschlussballkomitee eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildet und unter welchen Voraussetzungen die Mitglieder gegenüber dem engagierten DJ für die vereinbarte Vergütung haften. Im zweiten Teil wird die Haftung eines Kommanditisten thematisiert, der nach Vertragsschluss in die Gesellschaft eintritt und dessen Eintragung ins Handelsregister später erfolgt. Es werden typische gesellschaftsrechtliche und schuldrechtliche Probleme der Organhaftung und des Gläubigerschutzes behandelt.
Examensklausur: Kronkorken-Gewinn & Verlust der Freundschaft
Fünf Freunde verbringen gemeinsam ein Wochenende am Edersee und kaufen dafür zwei Kästen Bier, deren Kosten sie pro Kopf teilen. Beim Biertrinken entdeckt einer der Freunde, C, in seinem Kronkorken den Hauptgewinn eines Gewinnspiels – einen Audi A3, den er später einlöst und verkauft. E, einer der Freunde, fordert von C einen Anteil am Gewinn, da die Getränke für die Gemeinschaft gekauft wurden und sich aus dem Wochenende ein Streit um die Gewinnzuordnung entwickelt. Die Klausur thematisiert zentrale Fragen aus dem Schuld-, Sachen- und Gesellschaftsrecht, insbesondere zur Entstehung einer GbR sowie zur Verteilung eines gemeinsam erzielten Gewinns.
Alle meine Erben
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Erbrechts im Kontext einer Erbengemeinschaft. Zu prüfen sind insbesondere die Erbenstellung, die Auswirkungen der Scheidung auf eine testamentarische Erbeinsetzung, Anfechtung der Erbschaftsannahme sowie die Berechtigung zur Verfügung über Nachlassgegenstände und zur Kündigung eines Mietverhältnisses durch die Erbengemeinschaft. Zudem wird die Vertretung innerhalb der Erbengemeinschaft in Bezug auf Nachlassverwaltungsmaßnahmen und die Wirksamkeit einer Kündigung untersucht.
Der Anwalt und die Fristen
Die Klausur behandelt Probleme der Fristenkontrolle und den anwaltlichen Umgang mit Berufungsfristen im Zivilprozess. Im Zentrum steht die Frage der Zulässigkeit einer Berufung bei (angeblicher) Fristwahrung durch Telefax sowie hilfsweise ein Wiedereinsetzungsantrag gem. § 233 ZPO wegen Fristversäumnis. Die Ausgangslage bildet eine typische anwaltsbezogene Prozesstätigkeit im Rechtsmittelverfahren.
Fortgeschrittenenklausur: Großer Streit, keine Erholung
Im Mittelpunkt des Falls steht zunächst die Frage, ob K von A Schadensersatz wegen Nichtherausgabe eines Videogerätesystems verlangen kann, nachdem M als ursprüngliche Eigentümerin und Vertragspartnerin des A dieses an K veräußert und die Herausgabeansprüche abgetreten hat. Südlich wird problematisiert, ob A nach Beendigung des Kooperationsvertrags noch ein Recht zum Besitz hatte und welche Ansprüche bei verspäteter Herausgabe bestehen. Im zweiten Teil verlangt R von A Stornokosten für eine gebuchte Türkei-Rundreise, nachdem A wegen Terrorgefahr die Reise kurzfristig abgesagt hat; es geht um die Einordnung der Kündigungsgründe und die Wirksamkeit der Pauschalierungs-Klausel. Drittens fordert F von A den vollständigen Flugpreis für einen separat gebuchten Flug, obwohl der Sitzplatz weiterverkauft wurde; angesprochen werden hier insbesondere die Wirksamkeit der AGB und mögliche Einwendungen des Reisenden. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Sachenrecht, allgemeinen Schuldrecht und besonderen Reiserecht einschließlich AGB-Kontrolle.
Das undichte Hallendach
In dieser Klausur wird geprüft, ob M gegen den neuen Eigentümer E der vermieteten Lagerhalle Ansprüche auf Ersatz von Schäden (Transportkosten und zerstörte eingelagerte Stoffe) wegen eines undichten Hallendachs hat. Es sind mietrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Haftung nach Eigentümerwechsel und der Aufrechnung mit Mietforderungen zu beurteilen.
Übungshausarbeit: Eine Reise mit Hindernissen
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Fahrten einer Mutter (M) mit ihrer volljährigen Tochter (T) von Bochum nach Berlin und zurück, die über Mitfahrgelegenheiten organisiert werden. Nach einer ausgefallenen Hinfahrt fordert M von dem Anbieter H Ersatz für entstandene Bahnkosten. Für die Rückfahrt entstehen weitere Auseinandersetzungen und Schäden, nachdem der Fahrer E sich unangemessen verhält, was zur vorzeitigen Beendigung der Fahrt führt, sodass zusätzliche Kosten durch eine Taxifahrt sowie eine Reinigung entstehen. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte betreffen die Wirksamkeit und rechtliche Einordnung online geschlossener Mitfahrverträge, das Vorliegen und die Folgen etwaiger Pflichtverletzungen sowie Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche im allgemeinen Schuldrecht.
Schwerpunktbereichsklausur: Der kontrollfreudige Minderheitsaktionär
Der Private-Equity-Fonds Alpha-Invest Lux S.A. (A) hält 20 % der Aktien der Climatic Seats AG (C-AG) und ist mit der Unternehmensführung durch die Mehrheitseigner unzufrieden. A fordert die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, um einen Sonderprüfer und einen besonderen Vertreter zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstände zu bestellen. Im Mittelpunkt stehen die Rechte von Minderheitsaktionären gemäß §§ 122, 142, 147 AktG sowie die Auskunftsverweigerung und Beschlusskontrolle der Gesellschaftsorgane. Thematisiert werden Interessenkonflikte, insbesondere bei Eigengeschäften und der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Fortgeschrittenenklausur: Der abgeschleppte Sattelauflieger – Folgen eines Notrufs
E ist Eigentümer eines Sattelaufliegers, den er im Rahmen eines Leasingvertrags dem L zur Nutzung überlassen hat. Nach einem Defekt auf der Autobahn wird das Fahrzeug von B, einem Abschleppunternehmen, auf dessen Betriebsgelände verbracht. Nach wirksamer Kündigung des Leasingvertrags verlangt E von B die Herausgabe des Sattelaufliegers, während B die Herausgabe von der Zahlung bisheriger Standkosten abhängig macht. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag, dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie bereicherungsrechtliche Fragen.
Scherben bringen (nicht immer) Glück
In dieser Fortgeschrittenenklausur geht es um die Haftung eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Zerstörung einer wertvollen Vase, verursacht durch ein Zusammentreffen mit einem außenstehenden Dritten. Die Aufgabenstellung prüft die Voraussetzungen vertraglicher und deliktischer Ansprüche sowie die Problematik der gestörten Gesamtschuld im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Drittem.
Der Nachbar und das Paket
Im vorliegenden Examensfall aus dem Zivilrecht bestellt A eine antike Vase bei B, die mittels der Deutschen Post AG geliefert wird. Das Paket wird bei Abwesenheit des Empfängers A an den Nachbarn N zugestellt, der die Vase vor Übergabe an A durch einen Unfall zerstört; zudem wird das Paket bei späterem Besuch durch Z weiter beschädigt. Zu prüfen sind Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche zwischen A, N, B, der Deutschen Post AG sowie Z. Die Klausur fokussiert auf zentrale Probleme des Schuldrechts, Sachenrechts und Kaufrechts.