Klausuren
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Handkäs mit Musik oder Klassiker des Handelsrechts in neuem Gewand
Die Klausur beschäftigt sich mit klassischen Problemstellungen des Handelsrechts und verknüpft diese mit Fragen aus dem Schuldrecht und Kaufrecht. Zentrale Themen sind die Rügeobliegenheit beim Zwischenhändler und die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Warenlieferung sowie die Anwendung des § 15 HGB, insbesondere im Zusammenhang mit Prokura und ihren handelsrechtlichen Voraussetzungen.
»Ärger mit Gebrauchtwagen«
Die Klausur behandelt typische Probleme aus dem Kaufrecht im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Mängelhaftung bei Gebrauchtwagen. Schwerpunkte sind der Umgang mit Sachmängeln, die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Rücktritts sowie Fragen der Beweislast. Zudem spielen Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf und Haftungsfragen wegen fehlerhafter Garantieangaben eine Rolle.
Zur Repartierungspflicht bei (beschränkten) Gattungsschulden
Die Klausur behandelt die Problematik der Repartierungspflicht bei beschränkten Gattungsschulden. Am Beispiel eines Kartoffelbauern, dessen Vorrat durch einen Zufallsbrand teilweise zerstört wurde, wird die Frage untersucht, ob der Schuldner verpflichtet ist, die verbliebenen Vorräte gleichmäßig auf mehrere Gläubiger zu verteilen oder eine freie Auswahl hat. Dabei werden insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Konkretisierung sowie die Bedeutung von § 242 BGB für eine Repartierungspflicht thematisiert.
Der versierte Verbraucher
Der Fall behandelt den Online-Vertragsschluss und das Widerrufsrecht beim sogenannten Verbrauchsgüterkauf. Auf Basis eines Sachverhalts zum Kauf einer Perlenkette über einen Onlineshop werden die rechtlichen Grenzen des Widerrufsrechts, dessen ggf. rechtsmissbräuchliche Ausübung sowie Besonderheiten bei dualen Vertriebsstrukturen thematisiert. Es wird gefragt, ob der Käufer Rückzahlung des Kaufpreises verlangen kann.
Der aufgeopferte Tesla
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein spektakulärer Rettungsvorgang, bei dem ein Tesla-Fahrer sein Fahrzeug opfert, um ein bewusstloses Unfallopfer zu retten. Nach erfolgter Kostenübernahme fragt ein Dritter (Tesla-Gründer) nach Rückgriffsmöglichkeiten gegen den ursprünglich geschädigten Fahrer; dabei werden u.a. Fragen zum anwendbaren Recht und zur Geschäftsführung ohne Auftrag erörtert.
Ein unglücklicher Smartphone-Kauf
Im Fall geht es um einen Online-Kauf eines Smartphones durch K, der für berufliche und private Zwecke genutzt werden soll. Nach Vertragsschluss widerruft K noch vor Versand, V übersieht jedoch den Widerruf und liefert trotzdem. K verschenkt das Gerät an F, später fordert V Zahlung und erhebt Klage. Es werden insbesondere Fragen zum Widerruf, zur Verbrauchereigenschaft bei dual-use, zu den Folgen einer Lieferung trotz Widerrufs und Ansprüche im Dreipersonenverhältnis diskutiert.
Unter Wasser
Der Fall behandelt die Rechtsfolgen einer Globalzession zugunsten einer Bank sowie eines verlängerten Eigentumsvorbehalts im Warenverkehr bei konkurrierenden Sicherungsrechten. Zudem werden Ansprüche aus Produzentenhaftung für durch einen Konstruktionsfehler entstandene Wasserschäden thematisiert. Prüfungsrelevante Probleme sind Einwendungsdurchgriff, Abtretung, Rücktritt, Rückabwicklung und Sachenrecht.
Saldotheorie und § 822 BGB: Zwischen Skylla und Charybdis?
Der Fall thematisiert die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines wegen Geschäftsunfähigkeit geschlossenen Kaufvertrages über ein Kunstwerk. Besonderes Augenmerk liegt auf der Anwendung der Saldotheorie und der Durchgriffshaftung nach § 822 BGB im Mehrpersonenverhältnis, insbesondere bei Weitergabe des Gegenstands an einen Dritten.
Reingelegt beim Rasenmäherkauf
K kauft bei V einen Aufsitzrasenmäher unter der ausdrücklichen Annahme umweltfreundlicher Eigenschaften, gestützt auf irreführende Angaben des V zum Stickoxidausstoß. Nachdem K zufällig die tatsächlichen Emissionswerte aus einer Fachzeitschrift erfährt, möchte er vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Es sind die Voraussetzungen des Rücktritts, das Vorliegen eines Sachmangels und die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses zu prüfen.
Der gepfändete Diamantring
Im Fall geht es um die Pfändung und Versteigerung eines Diamantrings, der einer nicht vollstreckungsbetroffenen Ehefrau gehört, durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen ihren Ehemann. Zu prüfen ist insbesondere, ob und wie die Ehefrau Herausgabe- und Ersatzansprüche gegen Dritte sowie den Vollstreckungsgläubiger geltend machen kann und welche prozessualen Maßnahmen ihr zur Verfügung stehen.
»Schuster, bleib’ bei deinen Leisten«
Die Klausur thematisiert die zivilrechtliche Haftung nach Unternehmensverkauf, wobei Fragen zur Vertretung durch den ausgeschiedenen Prokuristen, die Firmenfortführung und Schuldenhaftung nach Geschäftsbetriebsübergang zwischen GmbH und KG sowie prozessuale Aspekte, etwa die örtliche Zuständigkeit, zu prüfen sind. Auch werden handelsrechtliche Vorschriften zur Prokura sowie gesellschaftsrechtliche Fragen bei Gesellschafterwechsel und Firmenänderung relevant. Es ist umfassend zu klären, ob und inwieweit die verklagten Parteien für die entstandene Forderung einzustehen haben.
(K)Ein Auto für ein ganzes Leben
Ein Unternehmensberater erwirbt bei einem Autohaus eine gebrauchte Limousine, die nach kurzer Zeit ein schleifendes Geräusch bei hohen Geschwindigkeiten aufweist. Nach erfolgloser Reparatur und dem Angebot eines Umtauschs tritt der Käufer eine längere Reise an, kehrt nach drei Monaten zurück und verlangt trotz zwischenzeitlicher Nutzung und erheblicher Kilometerleistung die Umtauschmöglichkeit, was das Autohaus nun verweigert.
»Feuer und Wasser«
In diesem Übungsfall aus dem Mietrecht verlangt der Vermieter V Schadensersatz vom Mieter I für Wasserschäden sowie von den Zwillingen H und J für die Zerstörung eines Hinterhauses durch Brandstiftung. Der Fall thematisiert u.a. Fragen der Pflichtverletzung, der Zurechnung kindlichen Fehlverhaltens, der Reichweite elterlicher Aufsichtspflichten und deliktsrechtlicher Haftung, das Verursachungsprinzip, Nachbarschaftsausgleich und das Verjährungsrecht. Es ist insbesondere zu prüfen, ob und inwieweit Ansprüche gegen den Mieter und seine Kinder bestehen.
Vollautomatisiert unterwegs
In einem Examenssachverhalt kollidiert ein vollautomatisiert gesteuerter Lkw nach Versagen der Bremsanlage und Unaufmerksamkeit des Fahrers mit einem Pkw an einer Ampel. Die Prüfung betrifft Haftungsfragen rund um das automatisierte Fahrsystem, den Fahrer und den Hersteller vor Inkrafttreten der aktuellen Änderungen des StVG.
Drohnen über Schloss Sanssouci
Die Klausur behandelt Eigentumsbeeinträchtigungen durch Drohnenüberflug und das Anfertigen sowie Verwerten von Fotografien von Grundstücken. Im Mittelpunkt stehen mögliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche der jeweiligen Eigentümer nach § 1004 BGB sowie Schadensersatzansprüche bei Sachbeschädigung durch Drohnenabsturz.
Der lahme Ferrari
Die Klausur behandelt grundlegende Fragen im Zivilrecht anhand eines Autokaufs: Es geht um das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Kaufvertrags unter Beteiligung einer minderjährigen Vertreterin, um vertragliche Ansprüche auf Provision, Anfechtungs- und Rücktrittsrechte sowie das Trennungs- und Abstraktionsprinzip bei der Erfüllung. Ferner wird analysiert, wie viele Verträge bei einem Tankvorgang zustande kommen.
Der Gedichtband
Die Klausur behandelt Gewährleistungsfragen beim Kauf eines wertvollen Buches, unter anderem die Mängelrechte des Käufers wegen fehlender Echtheit sowie das Verhältnis des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts zu weiteren Ansprüchen aus dem BGB. Besonderes Augenmerk liegt auf der Anwendung des § 285 BGB im Rahmen der Nacherfüllungspflicht des Verkäufers.
* "Das (vor-)weggenommene Erbe
Die Klausur behandelt erbrechtliche, sachenrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen rund um ein Testament mit Vermächtnis, die Geschäftsunfähigkeit des Erblassers, missbräuchliche Entnahmen vom Sparbuch sowie das unbefugte Vermieten einer Garage und das Nutzen eines Fahrzeugs. Neben erbrechtlichen Ansprüchen (Vermächtnis), werden auch Ansprüche aus Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), Bereicherungsrecht und Zivilprozessrecht diskutiert.
* "Immer Ärger mit dem Kfz
Die Klausur behandelt in zwei Teilen zivilrechtliche Ansprüche aus einem Kfz-Kaufvertrag und prozessuale Besonderheiten bei einer Zahlungsklage wegen Abschleppkosten. Im ersten Teil sind insbesondere das Zustandekommen und die Ansprüche aus einem Kaufvertrag, Sachmängelgewährleistung sowie Rücktritt, Schadensersatz und die Herstellergarantie relevant. Der zweite Teil thematisiert das Verfahren im schriftlichen Vorverfahren, die Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil und damit verbundene zivilprozessuale Problemstellungen.
Unfall auf dem Parkplatz
Die Klausur behandelt einen Verkehrsunfall auf einem Parkplatz, bei dem die Mandantin von ihrem Anwalt zur Haftungsquote, Schadensregulierung und Vorgehensweise gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung beraten wird. Im Mittelpunkt stehen außergerichtliche Mandantenberatung, die Geltendmachung von Schadensersatz sowie Aspekte des Anscheinsbeweises und der Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz.
Exquisite Eismaschinen
In der Klausur 'Exquisite Eismaschinen' wird das Zustandekommen von Verträgen im Rahmen des Handelsrechts zwischen einem Händler und mehreren Kunden thematisiert. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die Voraussetzungen des Vertragsschlusses, die Wirksamkeit der Prokura, deren Eintragung ins Handelsregister sowie die Handlungsvollmacht und Stellung von Kaufleuten. Zusätzlich werden Grundlagen des Handelsrechts und der Firma behandelt.
Anfängerhausarbeit: Quod non est in actis …
K möchte von V die Zahlung von 150.000 € verlangen, nachdem sich herausgestellt hat, dass das von ihm gekaufte Haus nicht wie angegeben 1975, sondern bereits 1952 errichtet wurde und daher weniger wert ist. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen hatte V das Baujahr auf Nachfrage bestätigt, obwohl es später nicht in der notariell beurkundeten Vertragsurkunde erwähnt wurde; der Kauf erfolgte unter Ausschluss der Gewährleistung, es sei denn, ein Mangel wurde arglistig verschwiegen. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte des Falls sind die Frage nach einem Sachmangel wegen eines unzutreffenden Baujahrs, die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses und mögliche Rechte des Käufers wie Minderung oder Schadensersatz. Zudem sind Problemstellungen zur Formbedürftigkeit und zur Heilung des Formmangels durch Auflassung und Eintragung angesprochen.
Anfängerklausur: Keine Freude am Fahren
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufvertrag über ein hochwertiges Carbon-Rennrad zwischen der Käuferin Dr. R und dem Händler H. Nach Lieferung des Rads weisen kleine Kratzer am Rahmen zu Streitigkeiten über die Abnahmebereitschaft und mögliche Ansprüche auf. Thematisch relevant sind insbesondere Fragen des Annahmeverzugs, das Gewährleistungsrecht beim Kauf mangelhafter Sachen, sowie Rücktritts- und Zahlungsansprüche. Die Fallvarianten lassen zudem die Prüfung des Zurückbehaltungsrechts und die Voraussetzungen für Minderungs- oder Rücktrittsrechte erwarten.
* "Befristung eines Arbeitsvertrags im Profifußball
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags im Profifußball nach den Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Anhand eines konkreten Falls wird exemplarisch geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen ein befristeter Profivertrag trotz branchenspezifischer Besonderheiten und Verlängerungsoptionen wirksam ist.