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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.062 Klausuren
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Mietrecht, Widerruf, Werklieferungsvertrag und Allgemeines Schuldrecht

Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zum Mietrecht, zum Widerruf im Verbraucherrecht sowie zur Abgrenzung und Charakterisierung des Werklieferungsvertrags. Es werden typische Aspekte des allgemeinen Schuldrechts samt deren Anwendung in Anfängerfällen geprüft. Die Aufgabenstellung dient der Einführung in die wesentlichen Strukturen dieser zivilrechtlichen Teilgebiete.

Pflichten im Mietverhältnis Widerruf & VerbraucherverträgeCharakteristik und Abgrenzung+3 weitere
JA 20231. Staatsexamen

Contract Intelligence

Die Klausur behandelt Rechtsfragen rund um den Einsatz von KI-basierter Software beim Vertragsschluss im Internet. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Kaufverträgen, die durch die Software für den Nutzer abgeschlossen wurden, insbesondere vertreten durch automatisierte Systemeinstellungen und bei Softwarefehlern. Es geht zudem um die Mängelhaftung und AGB-Kontrolle sowie um Rückabwicklungsansprüche beim Softwarekauf.

Dr. Alexander Pionteck· JA 2023, 905· 300 Min
Anfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Aufrechnung am Schrottplatz

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen rund um den Rücktritt im Zivilrecht, insbesondere den Untergang des Leistungsgegenstands gem. § 346 III 1 Nr. 3 BGB bei Diebstahl und die Rechtsfolgen nach einer Rücktrittserklärung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage der Pflichtverletzung durch Unterlassen, insbesondere bei Verkehrsicherungspflichten und der hypothetischen Kausalität. Zudem wird die Problematik der Störereigenschaft des Grundstückseigentümers sowie die Abgrenzung zur Haftung wegen Zufalls bei der analogen Anwendung des § 906 II 2 BGB bei Grobimmissionen untersucht.

Semmelmayer, Bieber· JuS 2023, 1045
Aufrechnung
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT - (K)ein "echter" Professor?

In der Klausur stehen die Anfechtung einer ausgeübten Innenvollmacht, insbesondere die Anfechtbarkeit und der Anfechtungsgegner, sowie die Täuschung durch Verschweigen einer Professorenbezeichnung als verkehrswesentliche Eigenschaft im Mittelpunkt. Beide Themen sind zentrale Problemfelder und werden mit den höchsten Punktzahlen bewertet. Zudem wird das erforderliche Einwilligungserfordernis wegen Minderjährigkeit gemäß § 110 BGB behandelt. Die Aufgaben sorgen für eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Grundlagen und Besonderheiten des BGB Allgemeinen Teils.

Bayer, Rauch· JuS 2023, 1033
§ 824 BGB§ 826 BGB§ 831 BGB+5 weitere
JA 20231. Staatsexamen

* "Der unliebsame Patient

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem zivilrechtlichen Dienstvertragsrecht und Zivilprozessrecht. Im Zentrum steht die Frage, ob ein Zahnarzt einen Vergütungsanspruch gegenüber einem Patienten geltend machen kann, wenn dieser einen Behandlungstermin nicht wahrnimmt, sowie prozessuale Besonderheiten bei Klageminderung und Zwangsvollstreckung von Vergütungsansprüchen. Zusätzlich wird die Pfändbarkeit eines "Corona-Bonus" geprüft.

Silas Hengstberger, Vincent Breme· JA 2023, 808· 180 Min
Fristen und TermineMinderung & SchadensersatzMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Die beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik des Vertragsschlusses durch eine beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht. Zu prüfen ist insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen Erwin Ansprüche gegen Anne oder Tina aus dem Kaufvertrag über den Fernseher geltend machen kann. Die Abwandlung bezieht sich zusätzlich auf Ansprüche auf Herausgabe nach Lieferung.

Dr. Laura Krüger· JA 2023, 802· 120 Min
GeschäftsfähigkeitStellvertretungVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Ein Dr. sc. comp. h. c. mit Folgen

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Wirksamkeit von Vertragsbedingungen, insbesondere die formlose Annahme und Einbeziehung von AGB sowie die Abgrenzung zum sittenwidrigen Titelhandel und Wucher. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Eventualwiderruf per SMS und die Frage der Gestaltungswirkung sowie Vereinbarung von Fristen und Verwirkung bei AGB. Zudem wird die Berechnung des widerrufsrechtlichen Wertersatzes mit Fokus auf objektiven Wert und Vergütung im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf Anspruchsentstehung durch Vertrag, Widerrufsrechte und deren praktische Umsetzung im Zivilrecht.

Hattenhauer· JuS 2023, 954
Angebot und AnnahmeAGBAnfechtung der Willenserklärung+3 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht - Veganer Burger?

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Abgrenzung von Verarbeitung oder Umgestaltung zum Verzehr sowie die analoge Anwendung des § 346 III 1 Nr. 1 BGB auf den Verzehr. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bestimmung des Mangels im Rahmen des Werklieferungsvertrages. Zudem wird der Gegenstand der herauszugebenden Bereicherung thematisiert, insbesondere das Verbot widersprüchlichen Verhaltens und die Verhinderung eines aufgedrängten Vertrags. Die Klausur behandelt damit zentrale Fragen des Schuldrechts im Zusammenhang mit einem veganen Burger.

Köhl, Willms· JuS 2023, 931
Charakteristik und AbgrenzungGrundlagen des KaufvertragsDie Leistungskondiktion+2 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

(Gute) Eltern kann man sich nicht aussuchen

Die Klausur behandelt Fragen rund um das Testamentsrecht, darunter die Wirksamkeit handschriftlicher Testamente, Widerruf und Ersatzerbschaft sowie die Erbenstellung im Fall wechselnder letztwilliger Verfügungen. Im zweiten Teil steht die Haftung der Eltern für Sorgfaltsverstöße bei der Ausschlagung einer Erbschaft ihres minderjährigen Kindes im Fokus.

Erik Schlereth, Katharina Starz· JA 2023, 725· 300 Min
Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB+5 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die rechtliche Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen zwischen Ehegatten. Zentral ist die Frage nach einem fiktiven Endvermögen bei Zuwendungen, insbesondere deren Einordnung als Schenkung oder ehebedingte Zuwendung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des § 313 BGB bei ehebezogenen Rechtsverhältnissen sowie dem Einfluss von Zugewinnausgleichsansprüchen. Zusätzlich wird die rechtliche Folge eines Fortbestands der Ehe als Geschäftsgrundlage und die Auswirkungen darauf untersucht.

Wanninger· JuS 2023, 852
Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBDie LeistungskondiktionSchenkung, §§ 516ff. BGB+2 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Ganz viel 'Flausch'

In dieser Anfänger-Übungsklausur des Schuldrechts AT geht es um einen Kaufvertrag über einen Schlafsack, der infolge eines Brandes während des Versands nicht beim Käufer ankommt. Thematisiert werden die wechselseitigen Ansprüche des Händlers und des Käufers, insbesondere Fragen der Unmöglichkeit, Schadensersatz und Gefahrübergang.

Hannah Christokat· JA 2023, 710· 120 Min
§ 824 BGB§ 826 BGB§ 831 BGB+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Familienrecht - Eltern ohne Skrupel

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des Familienrechts mit Fokus auf die Verwaltung des Kindesvermögens und die Bestimmung der Forderungsinhaberschaft beim Sparbuch. Thematisiert wird insbesondere die pflichtwidrige Verwaltung des Vermögens im Verhältnis zu Unterhaltspflichten sowie der lediglich mittelbare Nutzen für das Kind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Haftungsprivilegierung nach § 1664 BGB und der Abgrenzung zur groben Fahrlässigkeit. Zudem werden rechtliche Grundlagen wie § 1664 und § 816 II BGB bei Abhebungen vom Sparbuch in den Kontext eingebettet.

Bongartz, Hergenröder· JuS 2023, 845
Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Glücklose Geschäfte“

Im ersten Teil der Klausur verlangt der Rechtsanwalt R von A die Zahlung eines Honorars in Höhe von 10.000 € für die Ausarbeitung eines notariellen Vertragsentwurfs zur Übertragung eines Grundstücks mit Nießbrauchsvorbehalt, nachdem A das Mandat frühzeitig gekündigt hat. Im zweiten Fall begehrt B von D die Herausgabe beziehungsweise den Wertersatz einer an A überlassenen Motorsäge, nachdem diese im Zuge der Zwangsvollstreckung an D veräußert wurde. Zentrale Schwerpunkte der Prüfung liegen im Dienstvertragsrecht, insbesondere bei der vorzeitigen Beendigung und Honorarpflicht (§§ 611, 628 BGB), sowie im Bereich der Zwangsvollstreckung und der Gutgläubigkeit des Erwerbs bei Verstrickung fremder Sachen. Es sind jeweils die zivilrechtlichen Ansprüche und die Voraussetzungen einer wirksamen Anspruchsdurchsetzung zu prüfen.

Marcus Rehtmeyer· ZJS 2023, 1285
Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Grundkurshausarbeit zur Partnervermittlung: „Wo die Liebe hinbellt!“

Valentine (V) beauftragt den Partnervermittler Reginald Herzsprung (H) nach erfolgloser Online-Partnersuche mit einem Vermittlungsvertrag. Im Zentrum steht die Frage, ob und nach welchen rechtlichen Grundlagen H einen Vergütungsanspruch gegen V im Zusammenhang mit dem angebotenen digitalen Vermittlungspaket geltend machen kann. Schwerpunkte sind der Anwendungsbereich und die analoge Anwendung von § 656 BGB auf moderne, softwaregestützte Partnervermittlungen sowie verbraucherschützende Widerrufsrechte. Außerdem ist zu klären, wie die vertraglichen Pflichten im Verhältnis zwischen V und H auszugestalten und zu bewerten sind.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)AGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zahlreiche Missgeschicke

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen eines Rückzahlungsanspruchs nach Rücktritt vom Kauf eines Unfallwagens, insbesondere das Vorliegen eines Mangels und die Unmöglichkeit der Nach­erfüllung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausschluss eines Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Wind­unfall und dem Begriff des Verschuldens. Zudem wird die Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB sowie die Anwendbarkeit der Norm bei organchaftlicher Alleinvertretungsmacht von GbR-Gesellschaftern geprüft.

Henssler, Deckenbrock, Kurzer· JuS 2023, 757
Grundlagen des KaufvertragsRücktrittMinderung & Schadensersatz+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht - Eine Frage der (Anwalts-)Ehre

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen rund um den Verbrauchsgüterkaufvertrag mit digitalen Elementen. Im Fokus steht das vertragsmäßige und funktionale Kriterium bei der Bestimmung der relevanten Funktionen sowie die Anforderungen an die Aktualisierung zur Herstellung der Vertragsmäßigkeit, insbesondere bei Kaufsachen mit digitalen Komponenten und den Ausschluss durch AGB. Zusätzlich wird der Ort der Nacherfüllung unter Berücksichtigung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie und der BGH-Rechtsprechung geprüft. Die Klausur zielt darauf ab, aktuelle Problemstellungen des Schuldrechts in technisierten Vertragsverhältnissen praxisnah zu beleuchten.

Meyer, Wiesehöfer· JuS 2023, 752
Grundlagen des KaufvertragsNacherfüllung +5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

* "Der einstweilige Viktor

Die Klausur schildert einen Streit zwischen zwei Personen um das Besitzrecht an einem Hund, bei dem beide Beteiligte mittels einstweiliger Verfügung vorgehen. Zu prüfen sind insbesondere zivilprozessuale Fragen rund um den vorläufigen Rechtsschutz, Besitzschutz und die materiellen Besitz- und Eigentumsverhältnisse am Hund. Die Sachverhaltskonstellation verlangt eine strukturierte Prüfung der Erfolgsaussichten des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen von Besitzschutz und einstweiliger Verfügung.

Dr. Thomas Thiede, Jan Mäkeler· JA 2023, 630· 180 Min
Mietverhältnisse über WohnraumCrashkurs Kaufrechtsänderungen 2022Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)+5 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Haller

Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Familienstreit- und Haushaltssachen sowie die familienrechtliche Sonderregelung des § 1361a BGB und darauf beruhende Sekundäransprüche. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Würdigung und Beweisführung bei unbenannten Zuwendungen bzw. Schenkungen im familiären Kontext. Zudem wird die Herausgabe eines geleasten Haushaltsgegenstands thematisiert, insbesondere im Hinblick auf familienrechtliche Ansprüche nach einer Trennung. Damit stehen zentrale Fragen des Familienrechts und der Vermögensauseinandersetzung im Fokus.

Engelhorn· JuS 2023, 675
Scheidung und ScheidungsfolgenZugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche+3 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Besitz, Eigentum und Gesamtschuld - Skulptur auf Abwegen

Die Klausur behandelt zentrale zivilrechtliche Fragestellungen rund um Besitz, Eigentum und Gesamtschuld. Schwerpunkte sind der Erwerb des Besitzes bei einer Grenzverwirrung sowie die mietrechtlichen Pflichten, insbesondere Obhuts-, Schutz- und Meldepflichten im Rahmen einer Mietergemeinschaft als Gesamtschuldner. Ein weiteres zentrales Thema ist die Einrede gegen den Regressanspruch des leistenden Gesamtschuldners, wobei auf die Verjährung im Innenverhältnis und die Geltendmachung gegenüber Dritten eingegangen wird. Die Prüfung kombiniert dabei Aspekte des Sachenrechts und Schuldrechts in Zusammenhang mit einer Grundskulptur als Streitobjekt.

Haertlein, Stößer· JuS 2023, 660
Grundprinzipien des SachenrechtsArten des BesitzesGläubiger- /Schuldnermehrheit+4 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur Immobiliarsachenrecht: Eine Vormerkung kommt selten allein

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob K von A die Zustimmung zur Löschung des Widerspruchs im Grundbuch verlangen kann. Der Sachverhalt dreht sich um mehrfachen Verkauf eines Grundstücks, Auflassungsvormerkungen und deren unberechtigte Löschung sowie die Sicherung des Eigentumserwerbsanspruchs durch Vormerkung. Rechtlich relevant sind dabei insbesondere der Grundbuchberichtigungsanspruch gemäß § 894 BGB, die Wirksamkeit von Vormerkungen und der gutgläubige Erwerb lastenfreier Vormerkungen. Die Abwandlung betrachtet eine veränderte Reihenfolge der Eigentumseintragungen und den Übergang von Ansprüchen, sodass erneut die Zustimmung zur Löschung begehrt wird.

Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20231. Staatsexamen

Von Sandkasten zu Sozialplan

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen im Rahmen von Kündigung und Aufhebungsverträgen im Arbeitsrecht. Thematisiert werden die Wirksamkeit der Kündigung aufgrund fehlender Vollmachtsurkunde, die Notwendigkeit der Sozialauswahl und betriebsbezogenen Abgrenzung, sowie die Anfechtung und Nichtigkeit eines Aufhebungsvertrags unter Druck und Drohung. Zudem wird die Vergütungsfrage im Falle der Nichtigkeit des Aufhebungsvertrags geprüft.

Prof. Dr. Matthias Jacobs, David K. Takacs· JA 2023, 543· 300 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Stellvertretung§ 824 BGB+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Hybrid-Umstieg mit Hindernissen

Die Klausur behandelt die sachenrechtlichen Probleme rund um den Eigentumserwerb und Herausgabeansprüche bei der Weiterveräußerung und Reparatur eines Kfz durch verschiedene Zwischenhändler und einen Werkunternehmer. Im Fokus stehen insbesondere die Voraussetzungen und Durchbrechungen des gutgläubigen Erwerbs, der Eigentumsvorbehalt sowie das Werkunternehmerpfandrecht und die damit verbundenen Herausgabeansprüche aus § 985 BGB.

Dennis Büchel· JA 2023, 535· 180 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Langes Gesicht nach Pferdekauf

In diesem Fall verlangt K von der Tierärztin T Schadenersatz wegen einer angeblich fehlerhaften Begutachtung eines bei einer Auktion erworbenen Reitpferdes. K hatte das Pferd im Vertrauen auf das von T ausgestellte Gutachten der Mangelfreiheit erworben, stellte jedoch später eine bereits zum Kaufzeitpunkt bestehende Lahmheit fest. Zentrale rechtliche Probleme betreffen den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, die Haftung aus dem Gutachten, die Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen in AGB sowie Ansprüche im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs und die Verjährung etwaiger Ansprüche. Auch die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag und die Möglichkeit, Ansprüche gegen den Zuchtverein V geltend zu machen, stehen im Mittelpunkt.

Tim Kniepkamp, Paul Suilmann· ZJS 2023, 990
AGBHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Dein oder mein?“

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Streit um die Herausgabe bzw. das Eigentum an einem Haushaltsgerät, das ein Ehepartner während bestehender Ehe allein gekauft, aber später von der Ehefrau an einen Dritten weitergegeben wurde. Nachfolgend veräußert dieser Dritte das Gerät an einen gutgläubigen Käufer, der nun vom ursprünglichen Erwerber auf Herausgabe in Anspruch genommen wird. Zudem macht der ursprüngliche Eigentümer einen Zahlungsanspruch gegen die zwischengeschaltete Person geltend. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Eigentumsrecht, insbesondere beim gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen, im Bereicherungsrecht sowie Übergängen im Familien- und Erbrecht im Zusammenhang mit dem Tod eines Ehepartners und der Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments nach Scheidung und ergänzenden Erklärungen.

Marcus Rehtmeyer· ZJS 2023, 978
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+6 weitere
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