Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Examensübungsklausur: „Glücklose Geschäfte“
Im ersten Teil der Klausur verlangt der Rechtsanwalt R von A die Zahlung eines Honorars in Höhe von 10.000 € für die Ausarbeitung eines notariellen Vertragsentwurfs zur Übertragung eines Grundstücks mit Nießbrauchsvorbehalt, nachdem A das Mandat frühzeitig gekündigt hat. Im zweiten Fall begehrt B von D die Herausgabe beziehungsweise den Wertersatz einer an A überlassenen Motorsäge, nachdem diese im Zuge der Zwangsvollstreckung an D veräußert wurde. Zentrale Schwerpunkte der Prüfung liegen im Dienstvertragsrecht, insbesondere bei der vorzeitigen Beendigung und Honorarpflicht (§§ 611, 628 BGB), sowie im Bereich der Zwangsvollstreckung und der Gutgläubigkeit des Erwerbs bei Verstrickung fremder Sachen. Es sind jeweils die zivilrechtlichen Ansprüche und die Voraussetzungen einer wirksamen Anspruchsdurchsetzung zu prüfen.
Grundkurshausarbeit zur Partnervermittlung: „Wo die Liebe hinbellt!“
Valentine (V) beauftragt den Partnervermittler Reginald Herzsprung (H) nach erfolgloser Online-Partnersuche mit einem Vermittlungsvertrag. Im Zentrum steht die Frage, ob und nach welchen rechtlichen Grundlagen H einen Vergütungsanspruch gegen V im Zusammenhang mit dem angebotenen digitalen Vermittlungspaket geltend machen kann. Schwerpunkte sind der Anwendungsbereich und die analoge Anwendung von § 656 BGB auf moderne, softwaregestützte Partnervermittlungen sowie verbraucherschützende Widerrufsrechte. Außerdem ist zu klären, wie die vertraglichen Pflichten im Verhältnis zwischen V und H auszugestalten und zu bewerten sind.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zahlreiche Missgeschicke
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen eines Rückzahlungsanspruchs nach Rücktritt vom Kauf eines Unfallwagens, insbesondere das Vorliegen eines Mangels und die Unmöglichkeit der Nacherfüllung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausschluss eines Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Windunfall und dem Begriff des Verschuldens. Zudem wird die Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB sowie die Anwendbarkeit der Norm bei organchaftlicher Alleinvertretungsmacht von GbR-Gesellschaftern geprüft.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht - Eine Frage der (Anwalts-)Ehre
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen rund um den Verbrauchsgüterkaufvertrag mit digitalen Elementen. Im Fokus steht das vertragsmäßige und funktionale Kriterium bei der Bestimmung der relevanten Funktionen sowie die Anforderungen an die Aktualisierung zur Herstellung der Vertragsmäßigkeit, insbesondere bei Kaufsachen mit digitalen Komponenten und den Ausschluss durch AGB. Zusätzlich wird der Ort der Nacherfüllung unter Berücksichtigung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie und der BGH-Rechtsprechung geprüft. Die Klausur zielt darauf ab, aktuelle Problemstellungen des Schuldrechts in technisierten Vertragsverhältnissen praxisnah zu beleuchten.
* "Der einstweilige Viktor
Die Klausur schildert einen Streit zwischen zwei Personen um das Besitzrecht an einem Hund, bei dem beide Beteiligte mittels einstweiliger Verfügung vorgehen. Zu prüfen sind insbesondere zivilprozessuale Fragen rund um den vorläufigen Rechtsschutz, Besitzschutz und die materiellen Besitz- und Eigentumsverhältnisse am Hund. Die Sachverhaltskonstellation verlangt eine strukturierte Prüfung der Erfolgsaussichten des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen von Besitzschutz und einstweiliger Verfügung.
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Haller
Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Familienstreit- und Haushaltssachen sowie die familienrechtliche Sonderregelung des § 1361a BGB und darauf beruhende Sekundäransprüche. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Würdigung und Beweisführung bei unbenannten Zuwendungen bzw. Schenkungen im familiären Kontext. Zudem wird die Herausgabe eines geleasten Haushaltsgegenstands thematisiert, insbesondere im Hinblick auf familienrechtliche Ansprüche nach einer Trennung. Damit stehen zentrale Fragen des Familienrechts und der Vermögensauseinandersetzung im Fokus.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Besitz, Eigentum und Gesamtschuld - Skulptur auf Abwegen
Die Klausur behandelt zentrale zivilrechtliche Fragestellungen rund um Besitz, Eigentum und Gesamtschuld. Schwerpunkte sind der Erwerb des Besitzes bei einer Grenzverwirrung sowie die mietrechtlichen Pflichten, insbesondere Obhuts-, Schutz- und Meldepflichten im Rahmen einer Mietergemeinschaft als Gesamtschuldner. Ein weiteres zentrales Thema ist die Einrede gegen den Regressanspruch des leistenden Gesamtschuldners, wobei auf die Verjährung im Innenverhältnis und die Geltendmachung gegenüber Dritten eingegangen wird. Die Prüfung kombiniert dabei Aspekte des Sachenrechts und Schuldrechts in Zusammenhang mit einer Grundskulptur als Streitobjekt.
Examensübungsklausur Immobiliarsachenrecht: Eine Vormerkung kommt selten allein
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob K von A die Zustimmung zur Löschung des Widerspruchs im Grundbuch verlangen kann. Der Sachverhalt dreht sich um mehrfachen Verkauf eines Grundstücks, Auflassungsvormerkungen und deren unberechtigte Löschung sowie die Sicherung des Eigentumserwerbsanspruchs durch Vormerkung. Rechtlich relevant sind dabei insbesondere der Grundbuchberichtigungsanspruch gemäß § 894 BGB, die Wirksamkeit von Vormerkungen und der gutgläubige Erwerb lastenfreier Vormerkungen. Die Abwandlung betrachtet eine veränderte Reihenfolge der Eigentumseintragungen und den Übergang von Ansprüchen, sodass erneut die Zustimmung zur Löschung begehrt wird.
Von Sandkasten zu Sozialplan
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen im Rahmen von Kündigung und Aufhebungsverträgen im Arbeitsrecht. Thematisiert werden die Wirksamkeit der Kündigung aufgrund fehlender Vollmachtsurkunde, die Notwendigkeit der Sozialauswahl und betriebsbezogenen Abgrenzung, sowie die Anfechtung und Nichtigkeit eines Aufhebungsvertrags unter Druck und Drohung. Zudem wird die Vergütungsfrage im Falle der Nichtigkeit des Aufhebungsvertrags geprüft.
Hybrid-Umstieg mit Hindernissen
Die Klausur behandelt die sachenrechtlichen Probleme rund um den Eigentumserwerb und Herausgabeansprüche bei der Weiterveräußerung und Reparatur eines Kfz durch verschiedene Zwischenhändler und einen Werkunternehmer. Im Fokus stehen insbesondere die Voraussetzungen und Durchbrechungen des gutgläubigen Erwerbs, der Eigentumsvorbehalt sowie das Werkunternehmerpfandrecht und die damit verbundenen Herausgabeansprüche aus § 985 BGB.
Examensübungsklausur: Langes Gesicht nach Pferdekauf
In diesem Fall verlangt K von der Tierärztin T Schadenersatz wegen einer angeblich fehlerhaften Begutachtung eines bei einer Auktion erworbenen Reitpferdes. K hatte das Pferd im Vertrauen auf das von T ausgestellte Gutachten der Mangelfreiheit erworben, stellte jedoch später eine bereits zum Kaufzeitpunkt bestehende Lahmheit fest. Zentrale rechtliche Probleme betreffen den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, die Haftung aus dem Gutachten, die Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen in AGB sowie Ansprüche im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs und die Verjährung etwaiger Ansprüche. Auch die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag und die Möglichkeit, Ansprüche gegen den Zuchtverein V geltend zu machen, stehen im Mittelpunkt.
Examensübungsklausur: „Dein oder mein?“
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Streit um die Herausgabe bzw. das Eigentum an einem Haushaltsgerät, das ein Ehepartner während bestehender Ehe allein gekauft, aber später von der Ehefrau an einen Dritten weitergegeben wurde. Nachfolgend veräußert dieser Dritte das Gerät an einen gutgläubigen Käufer, der nun vom ursprünglichen Erwerber auf Herausgabe in Anspruch genommen wird. Zudem macht der ursprüngliche Eigentümer einen Zahlungsanspruch gegen die zwischengeschaltete Person geltend. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Eigentumsrecht, insbesondere beim gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen, im Bereicherungsrecht sowie Übergängen im Familien- und Erbrecht im Zusammenhang mit dem Tod eines Ehepartners und der Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments nach Scheidung und ergänzenden Erklärungen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht - Fair verhandeln und Maskenverweigerung
Die Klausur behandelt das Gebot des fairen Verhandelns im Arbeitsrecht und die daraus resultierenden Rechtsfolgen, wobei insbesondere auch die Rücksichtnahmepflichten von Arbeitnehmern im Privatleben und die Abgrenzung des billigen Ermessens thematisiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abmahnung, ihrer Funktion sowie dem Maßstab der Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei werden typische Konfliktfelder wie fairer Umgang in Vertragsverhandlungen und grenzüberschreitendes Verhalten analysiert. Die Klausur vertieft zudem die Rechtsstellung des Arbeitnehmers insbesondere im Kontext des Verbraucherstatus gemäß BGB und dessen Hauptleistungspflichten im Aufhebungsvertrag.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Vertragsrecht - Photovoltaik
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die zivilrechtliche Einordnung von Photovoltaikanlagen im Sachenrecht. Zentral behandelt werden die Wesentliche-Bestandteil-Problematik beim Gebäude und die Sonderrechtsfähigkeit eingebauter Gegenstände inklusive der maßgeblichen Bestandteile gemäß §§ 93 und 94 BGB. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung sowie der Form und Frist der Kündigungserklärung bei Vertragsverhältnissen. Die Aufgabe verlangt eine genaue Auseinandersetzung mit dem Gebäude- und Besitzbegriff sowie der Vertragsstruktur im Kontext von Photovoltaikanlagen.
Probleme mit Luxusautos und -uhren
In dieser Übungsklausur werden zwei komplexe Sachverhalte aus dem Zivilrecht behandelt. Im ersten Teil geht es um einen Autokauf durch eine Minderjährige, Stellvertretungsprobleme, einen möglichen gutgläubigen Erwerb sowie Bereicherungs- und Rückabwicklungsansprüche. Im zweiten Teil werden Ansprüche bezüglich einer wertvollen Taschenuhr geprüft, die nach dem Erbfall zu Unrecht veräußert und sodann zurückübertragen wird, mit Fokus auf das Eigentum und mögliche Herausgabe- oder Ersatzansprüche.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zivilprozess- und Erbrecht - Der enterbte Ehemann
In der Klausur stehen die Pflichtteilsberechnung für Ehegatten unter besonderer Berücksichtigung von Zugewinnausgleichsansprüchen, die Beeinträchtigungsabsicht bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie die Auswirkungen des Erbscheinverfahrens auf die Erbenfeststellungsklage im Mittelpunkt. Es werden zentrale erbrechtliche und zivilprozessuale Problemstellungen behandelt. Schwerpunktmäßig geht es um die Anspruchsgegner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs, das Niederstwertprinzip und die praktische Berechnung des Pflichtteils. Zudem wird die Rolle des Erbscheins und die Wechselwirkung zwischen Erbrecht und Prozessrecht beleuchtet. Die Klausur verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der erbrechtlichen Anspruchsprüfung im Verhältnis von Ehegatten.
Examensübungsklausur: Digitales Allerlei
In diesem Fall kauft D über die von der N-AG betriebene Online-Plattform Nozama verschiedene Artikel bei der L-GmbH, darunter Bademäntel, von deren überhöhtem Preis er erst später erfährt. Dabei erfährt D, dass das Angebot der L-GmbH vorrangig angezeigt wurde, weil diese für eine bevorzugte Platzierung gezahlt hatte und die N-AG als Betreiberin durch Vermittlungsprovisionen profitiert. D beschäftigt sich daraufhin mit Rücktritts- und Widerrufsrechten sowie möglichen Ansprüchen wegen mangelnder Preistransparenz und Informationspflichtverletzungen der N-AG. Zugleich erklärt die L-GmbH die Anfechtung eines weiteren Kaufvertrags unter Berufung auf einen Preisirrtum und verweist auf die AGB der Plattform. Es stehen Fragen zu Vertragsschluss, Widerruf, Informationspflichten bei Online-Marktplätzen sowie zur Anfechtung von Willenserklärungen und deren AGB-rechtlicher Bewertung im Zentrum.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht: Digital ist besser
Die Klausur behandelt insbesondere die Abgrenzung von Schadensersatz neben bzw. statt der Leistung mit besonderem Fokus auf Fristsetzungserfordernis und Vertretenmüssen sowie die Zurechnung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Verhältnis firmenrechtlicher Grundsätze zueinander, insbesondere dem Irreführungsverbot und der Firmenbeständigkeit. Zudem wird die Abgrenzung der Leistung auf die Einlage sowie die Haftung und Aufrechnung mit Sozialansprüchen gem. § 110 HGB ausführlich geprüft.
Anfängerklausur BGB AT/Schuldrecht AT: Gefälschter Dalvador Salí
Im Mittelpunkt des Falls steht der Verkauf einer Kunstreplik als vermeintliches Original zwischen einer Kunsthändlerin und einem Käufer. Nach einem versehentlich vertauschten Preisschild und einem Vertragsabschluss über das als Original ausgegebene Werk fordert die Verkäuferin die Zahlung des Restkaufpreises, während der Käufer wegen der Falschinformation den Vertrag rückabwickeln und sein bereits geleistetes Geld zurückverlangen möchte. Der Fall behandelt zentrale zivilrechtliche Fragen zu Vertragsschluss, Anfechtung, Irrtum und Täuschung sowie die Konkurrenz von Anfechtung, culpa in contrahendo und Sachmängelgewährleistung. Außerdem steht das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Fokus.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Verbrauchsgüterkauf und Allgemeines Schuldrecht - Mal wieder ein Pferdekauf
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Transport eines Pferdes als erhebliche Unannehmlichkeit im Sinne des § 475 V BGB sowie die Angebote des Verkäufers zur unentgeltlichen Abholung statt Vorkasse. Zudem wird die Auslegung des § 423 BGB über die Reichweite eines Erlassvertrags ausführlich geprüft. Ein wichtiger Punkt ist außerdem die Frage, ob ein Pferd als austauschbare Sache gilt und die damit verbundene gesamtschuldnerische Haftung, insbesondere die Gleichstufigkeit der Haftung von Verkäufer und Tierarzt. Die Kernprobleme liegen somit im Verbrauchsgüterkauf, im Vertragsrecht und in der Abwicklung komplexer Schuldverhältnisse.
Examensübungsklausur: Die blockierte Stadt und der fehlerhafte Chatbot
Im Mittelpunkt des Falls steht die R-GmbH, die von der V-AG die hälftige Rückzahlung der Restaurantmiete für Februar verlangt, nachdem das Lokal aufgrund durch Protestierende blockierter Zufahrtsstraßen massive Umsatzeinbußen erlitt. Die V-AG verweigert die Rückzahlung unter anderem mit Verweis auf fehlende Vertretungsmacht des Geschäftsführers. Rechtlich relevant sind die Abgrenzung zwischen Mietmangelrechten und den Voraussetzungen des § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) sowie die Anforderungen an die Vertretung und die Wirksamkeit von Erklärungen nach § 174 BGB. Zudem wird der mögliche Regress der Vermieterin und der Mieterin gegen die protestierenden Blockierenden geprüft. Im Anschluss wirft die Fallfortsetzung Fragen zum Verbraucherschutzrecht und zum wirksamen Vertragsschluss über einen fehlerhaft genutzten Chatbot auf.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Tödliches Pferdefutter
In der Klausur werden insbesondere die Rechtsnatur des Pferdepensions- oder Einstellvertrags sowie damit verbundene Beweisfragen und das Vertretenmüssen thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Produkthaftung des Grundstoffproduzenten, wobei insbesondere eine genaue Fehlerbenennung und die Abgrenzung von Konstruktions- und Fabrikationsfehlern erörtert wird. Außerdem wird die Verkehrssicherungspflichtverletzung, einschließlich der Behandlung von sogenannten Ausreißern, umfassend geprüft. Die Fallbearbeitung verlangt somit eine vertiefte Auseinandersetzung mit Vertragsrecht, Produkthaftung und Verkehrssicherungspflichten.
Der glücklose Nacherbe
Die Klausur befasst sich mit erbrechtlichen Konstellationen rund um die Vor- und Nacherbschaft, Schadensersatzansprüchen aufgrund deliktischer und sachenrechtlicher Vorgänge und Fragen des gutgläubigen Erwerbs beweglicher Sachen. Ein Pferd verendet nach Fütterung durch verschiedene Personen, zudem wird eine Taschenuhr aus dem Nachlass veräußert und weitergegeben; um Herausgabe und Eigentum wird gestritten.
Examensübungsklausur: Umsonst reserviert
Der Fall betrifft einen Immobilienverkauf, bei dem K als Kaufinteressent mit V, dem Eigentümer, eine Reservierungsvereinbarung trifft und K eine Gebühr von 10.000 € an V zahlt. K fordert nach Scheitern der Vertragsverhandlungen Rückzahlung der Reservierungsgebühr sowie Ersatz von angefallenen Notarkosten. Im Zentrum stehen die zivilrechtlichen Fragen der Formbedürftigkeit der Reservierungsvereinbarung gemäß § 311b Abs. 1 S. 1 BGB, der Ausschluss des Berufens auf Formmangel wegen Treuwidrigkeit und die daraus resultierenden Ansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit culpa in contrahendo. Außerdem werden prozessuale Aspekte hinsichtlich des Versäumnisurteils und dem Einspruch dagegen thematisiert.