Zustandekommen und Beendigung
Das Zustandekommen des Werkvertrags (§§ 631 ff. BGB) richtet sich nach allgemeinen Regeln des Vertragsrechts, einschließlich Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB). Ohne-Rechnung-Abreden führen zur Nichtigkeit nach § 134 BGB. Die Beendigung kann durch freie Kündigung des Bestellers (§ 648 S. 1 BGB), Unternehmerkündigung bei Mitwirkungsverzug (§ 643 BGB) oder aus wichtigem Grund (§ 648a BGB) erfolgen. Examensklassiker: Nichtigkeit illegaler Abreden, Abgrenzung und Rechtsfolgen der Kündigungsrechte.
Zu diesem Thema haben wir 16 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Das rechtslose Rechtsgutachten
Die Klausur beschäftigt sich mit der Abgrenzung von Vertragstypen zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag am Beispiel eines von einem Influencer beauftragten Rechtsgutachtens. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Vertragsauslegung, Rücktritts- und Verjährungsfragen sowie die prozessuale Einbettung klassischer Problemstellungen im Schuldrecht und Werkvertragsrecht.
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsgutachten – Werkvertrag und negative Feststellungsklage
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Aktenvortrag aus anwaltlicher Sicht mit Schwerpunkt auf dem Werkvertragsrecht und der negativen Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO. Geprüft werden die Anspruchsgrundlagen aus dem Werkvertragsverhältnis, typische Probleme bei der Geltendmachung und Abwehr von Werklohnforderungen, sowie die prozessualen Besonderheiten der negativen Feststellungsklage. Die Klausur eignet sich besonders zur Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen und legt Wert auf systematische Analyse aus Sicht des Beklagten.
Algorithm & Blues – oder: Ärger mit der vernetzten Autobatterie
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einer Mieterin und einem Hersteller über die (digital gesteuerte) Sperrung einer Autobatterie nach Mietrückständen. Der Fokus liegt auf der Wirksamkeit einer AGB-Klausel, sachenrechtlichen Besitzschutzansprüchen sowie auf vertraglichen Schadensersatzfragen wegen Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit der Batterie.
Examensübungsklausur: Spiel-Verderberin
Veronika (V) verlangt von der Unity Software Solutions GmbH (U-GmbH) die Rückzahlung des gezahlten Entgelts für ein Computerspiel-Abo und eine im Paket erworbene Grafikkarte, nachdem das Spiel aufgrund technischer Änderungen nicht mehr auf ihrem Betriebssystem genutzt werden kann. Der Fall thematisiert insbesondere die Rechte bei digitalen Produkten nach §§ 327 ff. BGB, die Vertragsbeendigung sowie etwaige Widerrufsrechte. Ein Schwerpunkt liegt auf der richtlinienkonformen Auslegung anhand der EU-Digitale-Inhalte-Richtlinie. Zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang Rückabwicklungsansprüche bestehen.
Dachsanierung ohne Risiko
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen eines Werkvertrags über eine Dachsanierung, bei dem eine Schwarzgeldabrede getroffen wurde. Es werden insbesondere Fragen zur Nichtigkeit des Vertrags gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, bereicherungsrechtliche Rückabwicklung und verbraucherschutzrechtliche Aspekte (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag, Widerruf) thematisiert.
Probleme mit der »Zeiterfassungs-App«
Die Klausur behandelt typische Probleme rund um Softwareverträge im Werkvertragsrecht. Behandelt werden insbesondere die Abgrenzung Werk-/Dienstvertrag, die rechtliche Qualifizierung des Startup-Zusammenschlusses, Gewährleistungsfragen, Rücktrittsrechte und Ersatzansprüche im Zusammenhang mit einer individuellen Softwarelösung für einen Unternehmer.
Ein Griff ins Klo
Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt mit Schwerpunkt im allgemeinen Schuldrecht. Besonders relevant sind die Abgrenzung verschiedener Anspruchsgrundlagen, Schadensrecht, Mängelhaftung im Miet- und Werkvertragsrecht sowie Informationspflichten und der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Zusätzlich werden Aspekte der gesetzlichen Erbfolge und Gesamtschuldnerschaft in einem Fortsetzungsfall thematisiert.
Urlaub lass' ich mir nicht nehmen
Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob ein Anspruch auf Übertragung von Urlaubstagen aus einem Arbeitsverhältnis mit einem polnischen Arbeitgeber auf einen neuen Arbeitgeber in Deutschland besteht. Sie erfordert die Prüfung der internationalen Rechtswahl (IPR), die Auslegung des Arbeitsvertrags sowie die Voraussetzungen und Übertragbarkeit von Urlaubsansprüchen im Arbeitsrecht.
Referendarsexamensklausur – Zivilrecht: Schmutzige Geschäfte
Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Arbeits- und Werkvertrag im Kontext einer Reinigungskraft im Hotel. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Entgeltfortzahlung und zum Mindestlohngesetz, insbesondere ob dieser auch bei Arbeitsunfähigkeit und für Trinkgelder gilt. Zudem geht es um die rechtliche Einordnung des Vertrages und mögliche Ansprüche im Fall einer Arbeitsunfähigkeit.
Das Recht auf Vergessenwerden: DS-GVO und APR
Die Klausur behandelt das Recht auf Vergessenwerden im Zusammenhang mit Bild- und Filmaufnahmen einer Person durch einen ehemaligen Partner sowie im Rahmen der beruflichen Nutzung durch einen ehemaligen Arbeitgeber. Thematisiert werden Ansprüche auf Löschung von Fotos und Unterlassung der weiteren Veröffentlichung eines Videos unter Einbeziehung von DS-GVO, Allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Fragen zur Einwilligung. Der Schwerpunkt liegt auf Zivilrecht und Medienrecht unter europarechtlichem Bezug.
Die Zeiten ändern sich
Die Klausur behandelt verschiedene arbeitsrechtliche Fragestellungen rund um Teilzeit, Urlaub und Elternzeit am Beispiel eines Speditionsbetriebs. Zu analysieren sind insbesondere die Ansprüche verschiedener Arbeitnehmer bezüglich Arbeitszeitreduzierung, Urlaubsgewährung und Urlaubsabgeltung unter Bezugnahme auf nationale und europäische Normen. Gegenstand sind zudem Gleichbehandlungsgrundsätze im Zusammenhang mit Teilzeitbeschäftigung und der Übertragung bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsverhältniswechsel.
»Einzelprobleme des Werkunternehmers bei Bauvorhaben sowie bei fehlgeschlagenem Grundstückserwerb«
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Bauvorhaben, bei dem der Werkunternehmer A für die Stadt Frankfurt u.a. Straßenarbeiten ausführt. Streitig werden Vergütungsansprüche des A für erbrachte und nicht abgerechnete Leistungen, insbesondere wo ein geplanter Straßenanschluss wieder abgerissen werden soll, sowie Ersatz für Investitionen nach gescheitertem Eigentumserwerb eines Grundstücks und Herausgabeansprüche für eine tatsächliche Nutzung eines anderen Grundstücks durch die F oder Dritte. Es sind Ansprüche nach Werkvertrag, Bereicherungsrecht und aus GoA zu prüfen.
Haftungspartner im Straßen- und (Verkehrs-)Wegebau
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftungsverteilung bei Mängeln im Zusammenhang mit der Sanierung von Verkehrswegen. Betrachtet werden insbesondere die Ansprüche der Klinik GmbH gegen die planende i-GmbH und die ausführende Straßenbau GmbH, das kaufmännische Bestätigungsschreiben, die Bedeutung von Werkmängeln und die Folgen unterlassener Bedenkenanzeige. Der Sachverhalt erfordert die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und Gewährleistungsansprüche aus dem Werkvertragsrecht sowie die Prüfung möglicher gesamtschuldnerischer Haftung.
Die Tücken des Internetversandhandels
Die Klausur behandelt verschiedene Problemkreise des Internetversandhandels, darunter das Zustandekommen von Verträgen per E-Mail, Fragen zum Zugang von Willenserklärungen, Fristsetzungen, die Wirksamkeit und Reichweite von AGB-Klauseln sowie Leistungsstörungen wie Lieferverzug, Schadensersatz und Gefahrübergang. Anhand dreier Fallkonstellationen (A, B, C) werden zentrale Normen des Schuld- und Kaufrechts, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Verkäufer und Käufer, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten sowie die daran geknüpften Ansprüche erörtert.
Übungsfall: Der getäuschte Nachmieter
Im vorliegenden Fall schließt M, der nach Trier zum Studium zieht, über seinen Bekannten D als Vertreter einen Mietvertrag mit Vermieter V ab, nachdem X, der Vormieter, M gegenüber die Wohnung zu Unrecht als ruhig und günstig angepriesen hatte. M beruft sich nach Entdeckung des tatsächlichen Zustands auf eine Täuschung und will sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen. Kernfrage ist die Wirksamkeit des zwischen V und M geschlossenen Mietvertrags nach den Grundsätzen von Stellvertretung, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie der Zurechnung von Wissen und Verhalten Dritter. Im Fokus stehen sowohl das Zustandekommen als auch mögliche Anfechtungsrechte und deren Rechtsfolgen im Mietrecht.
Die engagierte Schwimmlehrerin
Die Klausur behandelt eine Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht. Im Aktenvortrag geht es um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung gegenüber einer angestellten Schwimmlehrerin auf Verdacht einer vertragswidrigen Verhaltensweise. Es sind die prozessualen und materiellen Voraussetzungen sowie das prozessuale Vorgehen aus anwaltlicher Sicht zu prüfen.
Zustandekommen und Beendigung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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