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Zivilrecht

Werkrecht

Das Werkrecht (§§ 631–650v BGB) regelt die entgeltliche Herstellung eines vereinbarten Erfolgs durch den Unternehmer. Zentrale Themen sind die Abgrenzung zu Dienstvertrag (§ 611) und Werklieferungsvertrag (§ 650), Gefahrtragung (§§ 644, 645), die Mängelgewährleistung (§ 634), sowie Besonderheiten bei der Vertragsbeendigung (u.a. Kündigung durch Besteller, § 648, und Unternehmer, § 643). Klassiker: Sachmängelhaftung, Abgrenzungsthematik, Vergütungsansprüche.

Zu diesem Thema haben wir 52 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

Das rechtslose Rechtsgutachten

Die Klausur beschäftigt sich mit der Abgrenzung von Vertragstypen zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag am Beispiel eines von einem Influencer beauftragten Rechtsgutachtens. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Vertragsauslegung, Rücktritts- und Verjährungsfragen sowie die prozessuale Einbettung klassischer Problemstellungen im Schuldrecht und Werkvertragsrecht.

· JURA 2025, 2114· 300 Min Bearbeitung
Zustandekommen und BeendigungEntstehung von Schuldverhältnissen +3 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

Baufirmen in der Krise

Die Klausur behandelt Fragen rund um den Schuldbeitritt als Kreditsicherungsmittel im Bauvertragsrecht. Thematisiert werden insbesondere die Auslegung der Willenserklärung, Schriftform, das Verhältnis zu Richtlinien des EU-Verbraucherrechts, Widerrufsmöglichkeiten sowie die Abtretung (Zession) von Forderungen. Ausgehend von einem Bauvorhaben mit Zahlungsschwierigkeiten werden typische Problemfelder des Schuldrechts AT mit Bezügen zum Kreditsicherungsrecht adressiert.

· JURA 2025, 2113· 300 Min Bearbeitung
Entstehung von Schuldverhältnissen Auslegung der WillenserklärungEntstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel+4 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

I See My Red Door, I Must Have It Painted Black

Die Klausur behandelt drei Schwerpunkte: Im ersten Teil werden Mittäterschaft, Schuldnermehrheit und Rechtfertigungsgründe bei Protestaktionen, insbesondere eine Sachbeschädigungsaktion mit Farbsprühgeräten, vertieft. Der zweite Teil befasst sich mit dem deliktischen Schutz von Vorbehaltseigentum und der Beziehung zwischen Vorbehaltseigentümer und Anwartschaftsinhaber im Schadensfall. Im dritten Teil liegt der Fokus auf Gefahrtragungsfragen im Werkvertragsrecht und Drittschadensliquidation.

· JURA 2025, 2108· 300 Min Bearbeitung
Gläubiger- /Schuldnermehrheit§ 823 Abs. 1 BGBGefahrtragungsregeln +3 weitere
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Werkrecht in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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