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Zivilrecht

Werkrecht

Das Werkrecht (§§ 631–650v BGB) regelt die entgeltliche Herstellung eines vereinbarten Erfolgs durch den Unternehmer. Zentrale Themen sind die Abgrenzung zu Dienstvertrag (§ 611) und Werklieferungsvertrag (§ 650), Gefahrtragung (§§ 644, 645), die Mängelgewährleistung (§ 634), sowie Besonderheiten bei der Vertragsbeendigung (u.a. Kündigung durch Besteller, § 648, und Unternehmer, § 643). Klassiker: Sachmängelhaftung, Abgrenzungsthematik, Vergütungsansprüche.

Zu diesem Thema haben wir 53 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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JA 2026Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: „Was für ein Theater!“

Die Original-Examensklausur „Was für ein Theater!“ behandelt drei Vorfälle eines Theaterbesuchs: die Verweigerung des Einlasses trotz gültiger Karte, einen Sturz durch eine defekte Treppe mit Sachschaden sowie die enttäuschende Abweichung einer Inszenierung vom Original. Der Bearbeiter prüft Ansprüche gegen die Betreiberin des Theaters (Wüvent GmbH) und deren Sicherheitsdienstleister, insbesondere aus Kauf-, Delikts- und ggf. Werkvertragsrecht.

Dr. Steffen Eicker· JA 2026, 55· 300 Min
Grundlagen des Kaufvertrags§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
JURA 2026Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Schuldrecht AT und Werkvertragsrecht

Es handelt sich um eine Übungsklausur zum Schuldrecht AT und zum Werkvertragsrecht, die typische Probleme aus dem Bereich der Leistungsstörungsrechte und dem Werkvertragsrecht behandelt. Die Klausur enthält einen Sachverhalt zur eigenständigen Bearbeitung. Der Fokus liegt auf grundlegenden Anspruchsgrundlagen und Störungsfällen im Werkvertrag.

Lasse Scherer· JURA 2026, 151
Entstehung von Schuldverhältnissen Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Charakteristik und Abgrenzung+4 weitere
JURA 20262. Staatsexamen / Referendariat

ZR-(Original ‑ )Referendarexamensklausur zum Mobiliarsachenrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht

Die im Mai 2024 in NRW gestellte Examensklausur behandelt Fragen aus dem Mobiliarsachenrecht und dem Handels- sowie Gesellschaftsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Anwaltshaftung, Gesellschafterhaftung, Verzug, gesetzlicher Eigentumserwerb (insbesondere Ersitzung), Pfandverwertung und gesellschaftsrechtliche Vertretung. Die Klausur verlangt eine genaue Schwerpunktsetzung aufgrund des Umfangs des Sachverhalts und der rechtlichen Besonderheiten.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+4 weitere

Werkrecht in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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