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JurafuchsKlausuren
Zivilrecht

Werkrecht

Das Werkrecht (§§ 631–650v BGB) regelt die entgeltliche Herstellung eines vereinbarten Erfolgs durch den Unternehmer. Zentrale Themen sind die Abgrenzung zu Dienstvertrag (§ 611) und Werklieferungsvertrag (§ 650), Gefahrtragung (§§ 644, 645), die Mängelgewährleistung (§ 634), sowie Besonderheiten bei der Vertragsbeendigung (u.a. Kündigung durch Besteller, § 648, und Unternehmer, § 643). Klassiker: Sachmängelhaftung, Abgrenzungsthematik, Vergütungsansprüche.

Zu diesem Thema haben wir 53 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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JURA 20262. Staatsexamen / Referendariat

ZR-(Original ‑ )Referendarexamensklausur zum Mobiliarsachenrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht

Die im Mai 2024 in NRW gestellte Examensklausur behandelt Fragen aus dem Mobiliarsachenrecht und dem Handels- sowie Gesellschaftsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Anwaltshaftung, Gesellschafterhaftung, Verzug, gesetzlicher Eigentumserwerb (insbesondere Ersitzung), Pfandverwertung und gesellschaftsrechtliche Vertretung. Die Klausur verlangt eine genaue Schwerpunktsetzung aufgrund des Umfangs des Sachverhalts und der rechtlichen Besonderheiten.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+4 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsgutachten – Werkvertrag und negative Feststellungsklage

Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Aktenvortrag aus anwaltlicher Sicht mit Schwerpunkt auf dem Werkvertragsrecht und der negativen Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO. Geprüft werden die Anspruchsgrundlagen aus dem Werkvertragsverhältnis, typische Probleme bei der Geltendmachung und Abwehr von Werklohnforderungen, sowie die prozessualen Besonderheiten der negativen Feststellungsklage. Die Klausur eignet sich besonders zur Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen und legt Wert auf systematische Analyse aus Sicht des Beklagten.

Stefanie Eppenstein· JuS 2025, 773· 60 Min
Zustandekommen und BeendigungFeststellungsklage, § 256 ZPODie Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+4 weitere
JA 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Pkw-Kauf mit Hindernissen

Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw, insbesondere das Vorliegen von Sachmängeln zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs sowie die Anwendung der Beweislastumkehr gemäß § 477 Abs. 1 S. 1 BGB. Zudem thematisiert sie die kaufrechtliche Gewährleistung, die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerstatus (§ 13, § 14 BGB) und die Anwendbarkeit des § 344 Abs. 1 HGB.

Prof. Dr. Tobias Lettl· JA 2025, 20· 300 Min
Gewährleistung für Sach- und RechtsmängelDie Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+5 weitere

Werkrecht in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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