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Zivilrecht

Unternehmerregress

Der Unternehmerregress (§§ 445a, 445b, 478 BGB) ermöglicht es dem Verkäufer, nach Gewährleistung gegenüber einem Verbraucher beim eigenen Lieferanten Rückgriff zu nehmen. Zentral sind der selbständige (Abs. 1) und unselbständige Regress (Abs. 2), die Ablaufhemmung (§ 445b) und der zwingende Charakter (§ 478 II). Examensrelevant: Identität des Mangels, Beweislastumkehr (§§ 478 I, 477), Ausschluss in AGB.

Zu diesem Thema haben wir 3 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2025Fortgeschrittene

»Augen auf beim Werkstattkauf«

Die Klausur thematisiert klassische Konstellationen des Sachen- und Handelsrechts, insbesondere den gutgläubigen Erwerb durch Besitzkonstitut und das Sicherungsanwartschaftsrecht im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage. Zudem wird auf die Haftungskontinuität beim Unternehmenskauf nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB und auf schuldrechtliche Fragen der Mithaftung sowie Rechtsmissbrauch eingegangen.

· JURA 2025, 2169
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPOUnternehmerregress+2 weitere
JuS 2025Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Regress in der Waschanlage

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des kaufrechtlichen Regresses im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen in einer Waschanlagen-Konstellation. Schwerpunkt bildet der Unternehmerregress nach §§ 445a, 445b BGB, insbesondere im Zusammenspiel mit Sachmangelhaftung und kaufrechtlichen Sekundäransprüchen. Ergänzend werden typische Problemfelder des Leistungsstörungsrechts und der Gliederung des Regresses angesprochen.

Quirin Thomas, Dr. Tamara Deichsel· JuS 2025, 348· 300 Min Bearbeitung
UnternehmerregressSach- und RechtsmängelGrundlagen des Kaufvertrags+6 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

* "Der Unternehmer in der Zwickmühle?

Die Klausur thematisiert den Verbrauchsgüterkauf zwischen einem Unternehmer und einer Verbraucherin, wobei sowohl Mängelrechte der Käuferin als auch Regresmöglichkeiten des Händlers gegenüber dem Lieferanten im Zentrum stehen. Zudem werden prozessuale Aspekte der Rechtsdurchsetzung und Bindungswirkung zukünftiger Urteile für Dritte angesprochen. Ausgangspunkt sind die Mangelfälle (falsche Farbe, Defekt), der Widerruf, der Verlust des Kaufgegenstands und der Unternehmerregress.

Eichel· JA 2012, 661· 300 Min Bearbeitung
UnternehmerregressVerbrauchsgüterkaufMinderung & Schadensersatz+5 weitere
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Unternehmerregress in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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