Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB
Der Reisevertrag (§§ 651a ff. BGB) regelt die Rechte und Pflichten beim Pauschalreisevertrag, insbesondere zwischen Reiseveranstalter und Reisendem. Zentrale Themen sind die Abgrenzung Pauschalreise (§ 651a Abs. 2), Rücktritt vor Reiseantritt (§ 651h), Vertragsübertragung (§ 651e), sowie das Gewährleistungsregime bei Reisemängeln (§ 651i). Examensklassiker: Mangelhafte Unterkunft, erhebliche Abweichungen von der Reisebeschreibung, Rücktritt bei unzumutbarer Störung.
Zu diesem Thema haben wir 12 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Der Traumprinz auf Reisen
Die ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt Verbraucherverträge sowie das Leistungsstörungsrecht im zivilrechtlichen Kontext. Thematisiert werden insbesondere Fragen rund um Vertragsverhältnisse zwischen Verbrauchern und Unternehmern sowie typische Leistungsstörungen. Der Bezug zum Reisevertrag wird im Untertitel angedeutet.
Eyjafjallajökull macht Ärger
Die Klausur behandelt einen Pauschalreisevertrag über eine Karibikkreuzfahrt und die Anspruchsgrundlage für Stornokosten nach Rücktritt des Reisenden aufgrund einer Aschewolke, welche die Anreise unmöglich macht. Es wird insbesondere das Zusammenspiel von Reisevertragsrecht (§§ 651a ff. BGB), allgemeinem und besonderem Leistungsstörungsrecht sowie der Wegfall der Geschäftsgrundlage untersucht. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Einordnung unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände und der entsprechenden Anspruchsprüfung.
Ein Yoga-Retreat ohne Yoga
Die Klausur beschäftigt sich ausschließlich mit dem reformierten Pauschalreiserecht und bietet Studierenden die Möglichkeit, ihr Wissen zu diesem examensrelevanten Rechtsgebiet zu vertiefen. Im Fokus stehen die Struktur und spezielle neue Inhalte der aktuellen gesetzlichen Regelungen, eine Verknüpfung mit anderen Gebieten wie AGB-Recht erfolgt bewusst nicht.
Reise nach Bergen aan Zee
Die Klausur thematisiert das Pauschalreiserecht nach Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie und stellt typische Haftungsfragen des Reiseveranstalters in unterschiedlichen Konstellationen dar. Es werden Sachmängel, Rechte und Ansprüche der Reisenden, insbesondere Minderung sowie Schadensersatz und Entschädigung, anhand eines Sachverhalts zur Reise nach Bergen aan Zee behandelt.
Examensklausur – Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht: Die Reise nach Südafrika
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt mit internationalen Bezügen: Zwei Studenten mieten in Südafrika ein Apartment und schließen weitere Verträge, unter anderem einen Mietwagenvertrag. Im Fokus stehen die internationale Zuständigkeit, die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen, international-vertragliches und außervertragliches Schuldrecht sowie Aspekte des internationalen Gesellschaftsrechts.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Urlaub zum Vergessen
Michael Mayer bucht für sich, seine Freundin Franziska Friedrich und ihre gemeinsame Tochter Elli Friedrich einen Cluburlaub über das Reisebüro Traumreisen e.K. Während des Aufenthalts auf Sizilien kommt es zu einem Diebstahl im Hotel und einem schwerwiegenden Unfall in der Kindererlebniswelt, bei dem die Tochter verstirbt und Franziska eine gesundheitliche Folge erleidet. Nach der vorzeitigen Heimreise verlangen M und F Schadensersatz für verschiedene Positionen, darunter Wertgegenstände, Reisekosten, Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Das Reisebüro fordert im Gegenzug anteilige Zahlung des Reisepreises. Der Fall thematisiert zentrale reiserechtliche Ansprüche, Haftungsfragen im Zivilrecht sowie Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechteverordnung.
Fortgeschrittenenklausur: Großer Streit, keine Erholung
Im Mittelpunkt des Falls steht zunächst die Frage, ob K von A Schadensersatz wegen Nichtherausgabe eines Videogerätesystems verlangen kann, nachdem M als ursprüngliche Eigentümerin und Vertragspartnerin des A dieses an K veräußert und die Herausgabeansprüche abgetreten hat. Südlich wird problematisiert, ob A nach Beendigung des Kooperationsvertrags noch ein Recht zum Besitz hatte und welche Ansprüche bei verspäteter Herausgabe bestehen. Im zweiten Teil verlangt R von A Stornokosten für eine gebuchte Türkei-Rundreise, nachdem A wegen Terrorgefahr die Reise kurzfristig abgesagt hat; es geht um die Einordnung der Kündigungsgründe und die Wirksamkeit der Pauschalierungs-Klausel. Drittens fordert F von A den vollständigen Flugpreis für einen separat gebuchten Flug, obwohl der Sitzplatz weiterverkauft wurde; angesprochen werden hier insbesondere die Wirksamkeit der AGB und mögliche Einwendungen des Reisenden. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Sachenrecht, allgemeinen Schuldrecht und besonderen Reiserecht einschließlich AGB-Kontrolle.
Urlaub mit Folgen
Die Klausur behandelt die Bestimmung des anwendbaren Rechts bei einem internationalen Pauschalreisevertrag und möglichen Schadensersatzansprüchen. Im Mittelpunkt stehen die Frage der Rechtswahl bei Verbraucherverträgen zwischen einem deutschen Verbraucher und einem kanadischen Unternehmer sowie die kollisionsrechtliche Behandlung von deliktischen Ansprüchen. Besonderes Augenmerk liegt auf Art. 6 Rom I-VO und der Bedeutung unionsrechtlicher und kollisionsrechtlicher Vorschriften.
Auch auf dem Pfad der Erleuchtung ist man vor Schäden nicht gefeit
Der Fall behandelt die Ansprüche eines Reisenden gegen einen Reiseveranstalter nach einem Unfall während einer Nepalreise, insbesondere Schadensersatz, Schmerzensgeld sowie Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden. Zusätzlich wird geprüft, welches Sachrecht auf deliktische Ansprüche Anwendung findet. Thematisiert werden Vertragsschluss, Anspruchsvoraussetzungen und Verjährung.
Übungsklausur ZR »Dumm gesprungen«
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit einem Badeunfall eines Jugendlichen während einer Pauschalreise. Thematisiert werden unter anderem Vertragsschluss und Vertragspflichten beim Reisevertrag, das Mitverschulden des Geschädigten sowie zivilprozessuale Fragestellungen zur Schmerzensgeld- und Feststellungsklage. Die Lösung knüpft an maßgebliche Anspruchsgrundlagen aus Reisevertragsrecht und Deliktsrecht an.
Examensklausur ZR Silberhochzeitsreise mit Hindernissen
Die Examensklausur behandelt zentrale Fragen des Reisevertragsrechts wie die Haftung des Reiseveranstalters, Verträge zugunsten Dritter bei Familienreisen, die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdleistungen sowie Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Besonderes Augenmerk liegt auf der Ausschlussfrist des § 651g BGB.
Übungshausarbeit ZR Traumurlaub in Tollinesien
Die Klausur behandelt Ansprüche eines eingetragenen Lebenspartnerschaftspaars gegen einen Reiseveranstalter nach einer Pauschalreise, bei der es zu Diskriminierungen, einem Unfall und ärztlichen Behandlungsfehlern während eines Ausflugs kommt. Schwerpunkte sind die reisevertragliche Haftung, Gleichbehandlungsrechte nach AGG, deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche sowie die Problematik eines möglichen Anspruchsverlusts durch Einlösung eines Schecks (Erlassfalle). Außerdem wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts nach Rom I-VO geprüft.
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
Jurafuchs-Lernapp öffnen