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Sonstiges

Rechtsfortbildung

Die Rechtsfortbildung dient der Anpassung und Weiterentwicklung des Rechts, wenn Gesetze Lücken aufweisen oder unbestimmt sind. Anwendung findet sie v.a. durch Analogie und richterliche Rechtssetzung, z.B. bei der Zurechnung von Wissen (§ 130 HGB), Handelndenhaftung (§ 128 HGB), Gesamtrechtsnachfolge (§ 28 HGB). Examensklassiker: Analogie vs. teleologische Reduktion, Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung.

Zu diesem Thema haben wir 1 Klausur im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2009Fortgeschrittene

Die Haftung des eintretenden Sozius – Die analoge Anwendung des § 28 HGB auf die GbR

Die Klausur thematisiert die Frage der Haftung des eintretenden Sozius beim Übergang von einer Einzelkanzlei auf eine (Außen-)GbR. Im Mittelpunkt steht die analoge Anwendung des § 28 HGB auf die GbR, insbesondere in Bezug auf Altverbindlichkeiten und gesellschaftsrechtliche Haftung. Die Argumente für und gegen eine solche Analogie werden anhand eines Sachverhalts diskutiert.

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Rechtsfortbildung in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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