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Strafrecht

Rechtsbeugung, § 339 StGB

Rechtsbeugung (§ 339 StGB) sanktioniert Richter:innen und Amtsträger:innen, die bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei bewusst und schwerwiegend das Recht verletzen. Zentral ist die Abgrenzung zur bloßen Rechtsfehlerhaftigkeit, insbesondere bei Verstoß gegen Verfahrensrecht oder materielles Recht. Examensklassiker: Anforderungen an den Vorsatz und die Schwelle zur 'elementaren Verletzung der Rechtspflege'.

Zu diesem Thema haben wir 5 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Betrug, Untreue, Aussage- und Rechtspflegedelikte

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Delikte wie Betrug, Untreue sowie verschiedene Aussage- und Rechtspflegedelikte. Sie eignet sich besonders für Anfänger und prüft grundlegende Tatbestände sowie typische Problemstellungen in diesen Bereichen. Dabei werden sowohl die Voraussetzungen als auch die möglichen Konkurrenzen in den Delikten thematisiert.

Dr. Nina Schrott· JuS 2024, 231· 120 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Musikwettbewerb mit Folgen

Die Klausur handelt von einer Geigerin, die im Vorfeld eines wichtigen Musikwettbewerbs gezielt versucht, eine Konkurrentin auszuschalten, um das Preisgeld zu erlangen. Es werden verschiedene strafrechtliche Probleme wie Aberratio ictus, Versuch erfolgsqualifizierter Delikte, Nötigung, Sachbeschädigung und Beteiligung anderer Personen aufgeworfen.

Werner Beulke· JURA 2014, 639
KausalitätObjektive ZurechnungTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall Strafrecht: Der gierige Arzt

Ein Allgemeinmediziner rechnet gegenüber einem Privatpatienten ein Medikament ab, das Privatärzte laut Gebührenordnung nicht in Rechnung stellen dürfen, und lässt zudem eine unzutreffende Angabe bezüglich der Erstattungsfähigkeit durch die Krankenversicherung in die Rechnung aufnehmen. Ein Mitarbeiter der beauftragten Abrechnungsfirma hilft dabei gegen Entgelt. Später stellt der Arzt auch eine nicht von ihm selbst erbrachte Laborleistung eigenständig dem Patienten in Rechnung. Zentral sind Fragen zum ärztlichen Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB, zur Teilnahme und Täterschaft sowie zu Besonderheiten des Medizinstrafrechts und der ärztlichen Gebührenordnung.

Sebastian Braun· ZJS 2013, 188
Täterschaft und TeilnahmeBetrug (§ 263 StGB)Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall Völkerstrafrecht: Recht und Unrecht im Angriffskrieg

Im Mittelpunkt dieses Falls steht die völkerrechtliche und nationale strafrechtliche Verantwortlichkeit von Ministerpräsident O und Hauptmann H des Staates S nach einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Nachbarstaat N. O ließ bewaffnete Streitkräfte mit dem Ziel einmarschieren, einen Teil einer rohstoffreichen Provinz zu besetzen. Während der Kampfhandlungen kam es auch zum Tod mehrerer Zivilisten durch Artilleriebeschuss. Zu untersuchen ist insbesondere die Strafbarkeit wegen Aggression und Kriegsverbrechen nach dem Römischen Statut des IStGH sowie nach deutschem Recht.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Hundeleben

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Nachbarschaftsstreit, bei dem A seinen Kampfhund auf den Hund seines Nachbarn N hetzt. K, ein weiterer Nachbar, versucht zunächst erfolglos, den Angriff abzuwehren, indem er einen Stein auf den Kampfhund wirft. In einem weiteren Angriff des Kampfhundes tötet K das Tier letztlich mittels eines Wurfgeschosses, um seine eigene Hündin zu schützen. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit des K nach dem StGB, wobei Schwerpunkte auf Versuch, Notwehr und Notstand sowie der Sachbeschädigung liegen.

Marcus Bergmann· ZJS 2011, 260
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
Verwandte Themen in BT 9: Amtsdelikte
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Rechtsbeugung, § 339 StGB in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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