Gefahrenabwehrverordnung
Gefahrenabwehrverordnungen regeln allgemeine Verhaltenspflichten zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Landesrecht, bes. Polizei- und Ordnungsrecht). Zentrale Norm: § 42 WaffG (Waffenverbote in bestimmten Bereichen), Grundrechteinschränkungen über Art. 2 Abs. 2 S. 2 und Art. 3 GG. Typische Probleme umfassen Verhältnismäßigkeit, Bestimmtheitsgebot und Zuständigkeit nach § 1 II, § 30 NRWOBG sowie § 47, § 48 GO.
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Klausuren zum Thema
Original-Examensklausur: "Verbotszone für gefährliche Gegenstände per Gefahrenabwehrverordnung
Die Klausur behandelt ein kommunalrechtliches und ordnungsrechtliches Szenario rund um eine per ordnungsbehördlicher Verordnung eingeführte Verbotszone für das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf einem innerstädtischen Platz. Zu prüfen sind einerseits die Erfolgsaussichten einer Fortsetzungsfeststellungsklage eines Betroffenen gegen eine polizeiliche Sicherstellung sowie Fragen rund um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Gefahrenabwehrverordnung und deren Anfechtung. Es werden ebenfalls die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Kommunalklage gegen Maßnahmen der Kommunalaufsicht thematisiert.
Gefahrenabwehrverordnung in der Jurafuchs-Lernapp
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