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Öffentliches Recht

Gefahrenabwehrverordnung

Gefahrenabwehrverordnungen regeln allgemeine Verhaltenspflichten zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Landesrecht, bes. Polizei- und Ordnungsrecht). Zentrale Norm: § 42 WaffG (Waffenverbote in bestimmten Bereichen), Grundrechteinschränkungen über Art. 2 Abs. 2 S. 2 und Art. 3 GG. Typische Probleme umfassen Verhältnismäßigkeit, Bestimmtheitsgebot und Zuständigkeit nach § 1 II, § 30 NRWOBG sowie § 47, § 48 GO.

Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.
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Gefahrenabwehrverordnung in der Jurafuchs-Lernapp

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