Das prozessuale Gutachten/B-Gutachten
Das prozessuale Gutachten ist Kernelement der Staatsanwaltsklausur. Es prüft, ob nach Abschluss der Ermittlungen Anklage zu erheben ist oder ein Verfahrensabschluss nach § 170 Abs. 2, §§ 153, 153a, 154, 154a, 206a StPO in Betracht kommt. Zentral sind zudem die Kompetenzprüfung (örtliche/sachliche Zuständigkeit, z.B. §§ 7, 8, 9 StPO), Einstellungen aus Opportunitätsgründen und aktuelle Streitstände zu Haftvoraussetzungen (§ 112 StPO). Examensklassiker: Opportunitätsentscheidungen, Einstellungen bei Geringfügigkeit oder Strafklageverbrauch, Zuständigkeitsprüfung.
Zu diesem Thema haben wir 6 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Plädoyer der Staatsanwaltschaft – Schwere räuberische Erpressung mit unerwünschter Beute
Die Assessorklausur behandelt ein staatsanwaltschaftliches Plädoyer mit Schwerpunkt auf der schweren räuberischen Erpressung nach §§ 253, 255 StGB sowie Problemen bei einer unerwünschten Beute. Es sind Prüfungen zu materiellen und prozessualen Aspekten sowie dem Aufbau und der Ausgestaltung der Abschlussverfügung zu fertigen.
* "Von allen guten Geistern verlassen
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit Fragestellungen rund um die Belehrungspflichten bei der polizeilichen Befragung von Beschuldigten, Beschlagnahmeverboten hinsichtlich Aussagen und Notizen von Geistlichen sowie prozessualen Voraussetzungen und möglichen Beweisverwertungsverboten im Strafverfahren. Schwerpunkt ist die Erfolgsaussicht einer Revision gegen ein auf Beweiserhebung und -verwertung gestütztes Strafurteil.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: In der Cloud überführt
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Einordnung digitaler Handlungen. Insbesondere geht es um die Bewertung von Kopien als Urkunden und deren Gebrauch durch Upload, die Abgrenzung zwischen Betrug und Computerbetrug sowie die Prüfung eines Vermögensschadens trotz Rückzahlungsanspruchs. Weiterhin werden Fragen zur Beweisverwertung nach einer irrtümlich genehmigten Durchsuchung und die Abgrenzung verschiedener Ermittlungsmaßnahmen wie Onlinedurchsuchung und Telekommunikationsüberwachung thematisiert. Abschließend sind die Anforderungen an die formale Ausgestaltung einer Abschlussverfügung und des Anklagesatzes prüfungsrelevant.
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Methodik der Strafverteidigung - Der verhinderte Beutezug
Die Klausur thematisiert maßgeblich die materiell-rechtliche Bewertung im Zusammenhang mit einer Gewahrsamsenklave und der Beutesicherungsabsicht unter Berücksichtigung der Beweismöglichkeiten. Im Fokus steht zudem die Einschätzung der Beweislage, insbesondere die Folgerungen für (teil-)geständige Einlassungen, Entschuldigungen und den Beweisantrag sowie die Rolle des Strafverteidigers. Schließlich werden auch Aspekte wie die strukturierte Informationsaufbereitung des Sachverhalts und die Zieldefinition in der Verteidigung behandelt. Damit liegt der Schwerpunkt auf der prozessualen und materiell-rechtlichen Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Tätigkeit der Strafverteidigung.
* "Der unaufmerksame Richter
In dieser Klausur wird die Erfolgsaussicht einer Revision gegen ein strafgerichtliches Urteil geprüft. Thematisiert werden insbesondere verfahrensrechtliche Fehler, wie etwa die Ablenkung des Richters während einer Zeugenaussage, die Ablehnung eines Beweisantrags ohne Begründung sowie Fragen zur ordnungsgemäßen Revisionsanmeldung und zum Fristlauf.
* "Innerbetriebliche Differenzen mit Folgen
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt um innerbetriebliche Konflikte, in deren Folge Straftaten wie Diebstahl, gefährliche Körperverletzung und versuchter Mord begangen wurden. Neben der materiellen Prüfung der Strafbarkeit werden in Teil II revisionsrechtliche und verfahrensrechtliche Aspekte, insbesondere zu Verfahrensrügen, Befangenheit und Protokollberichtigung, aufgegriffen. Die Klausur verbindet materielles Strafrecht mit strafprozessualen Fragestellungen.
Das prozessuale Gutachten/B-Gutachten in der Jurafuchs-Lernapp
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