Das materielle Gutachten/A-Gutachten
Das materielle Gutachten (A-Gutachten) bildet den Kern der staatsanwaltschaftlichen Klausur. Es prüft das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts (§ 170 I StPO) anhand des Akteninhalts und erfolgt in der Gutachtenform. Prüfungsorientierte Klassiker: fehlender Strafantrag bei Antragsdelikten (§§ 77 ff. StGB), Verjährung (§§ 78 ff. StGB), Strafklageverbrauch – ne bis in idem (Art. 103 III GG, § 211 StPO) und die Besonderheiten der Beweiswürdigung (§§ 136, 244 StPO).
Klausuren zum Thema
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Epitaphien
Die Klausur behandelt eine situationsnahe Assessorklausur im Strafrecht mit Fokus auf die Erstellung einer staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügung. Die Teilnehmenden setzen sich mit der rechtlichen Würdigung und dem prozessualen Umgang im Ermittlungsverfahren auseinander. Außerdem werden Anforderungen an die Darstellungsweise und Prüfungstiefe für die Abschlussverfügung vertieft.
Das materielle Gutachten/A-Gutachten in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.