Begrenzungen/Schadensmilderungen
Begrenzungen und Schadensmilderungen betreffen die Reduktion des Schadensersatzanspruchs, insbesondere durch Mitverschulden (§ 254 BGB), Vorteilsausgleichung, sowie Anrechnung freiwilliger Drittleistungen. Zentrale Streitfragen drehen sich um die Zurechnung von Mitverschulden, die Berücksichtigung ersparter Aufwendungen, Haftungsprivilegierungen (z.B. gestörte Gesamtschuld) und den Vorrang der Verschuldenshaftung (§§ 254, 840 Abs. 3 BGB analog, § 846, § 242 BGB).
Zu diesem Thema haben wir 2 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Modifizierungen des Mitverschuldensmaßstabes bei § 254 I BGB
Die Klausur behandelt die Modifizierungen des Mitverschuldensmaßstabes bei § 254 I BGB anhand von praxisrelevanten Fällen. Besonderer Fokus liegt auf der Bestimmung des konkreten Maßstabs des Mitverschuldens und seiner Modifizierung durch gesetzliche Vorschriften sowie vertragliche Vereinbarungen. Die zugrunde liegende Fallkonstellation orientiert sich an der Rechtsprechung zum Mitverschulden beim Nicht-Tragen eines Fahrradhelms.
Mitverschulden Dritter im Schadensrecht
Die Klausur thematisiert die Zurechnung des Mitverschuldens Dritter im Schadensrecht anhand typischer Prüfungskonstellationen. Sie stellt insbesondere die Anwendbarkeit von § 254 II 2 BGB, die Frage nach der Verweisung auf § 278 BGB sowie praxisrelevante Varianten dar, in denen sich die Zurechnung des Drittverschuldens als komplexes Klausurproblem zeigt.
Begrenzungen/Schadensmilderungen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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