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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.050 Klausuren
JA 2011Fortgeschrittene

Grenzen der Wahlwerbung durch Amtsträger bei Kommunalwahlen – Öffentlich-rechtliches Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen

Die JA-Klausur „Grenzen der Wahlwerbung durch Amtsträger bei Kommunalwahlen – Öffentlich-rechtliches Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen" aus dem JA Klausur-Campus.

Stüber· JA 2011, 461
Formfreiheit und GrenzenEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
JA 2011Fortgeschrittene

Darlehens- und Restschuldversicherungsvertrag als verbundene Verträge?

Die Klausur beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Darlehensvertrag und ein gleichzeitig abgeschlossener Restschuldversicherungsvertrag bei finanzierten Modernisierungsmaßnahmen als verbundene Verträge im Sinne des § 358 BGB gelten. Es geht insbesondere um Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen eines Widerrufs solcher Verträge, einschließlich Rückabwicklung, unter Bezugnahme auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung. Im Mittelpunkt stehen der sogenannte Widerrufsdurchgriff, die ordnungsgemäße Belehrung sowie versicherungsrechtliche Aspekte.

Dr. Eva Inés Obergfell· JA 2011, 412· 300 Min
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBAbgabe und Zugang von WillenserklärungenVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Miete und andere Sorgen

Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen rund um die Beendigung des Mietverhältnisses und Ansprüche auf Räumung sowie die Geltendmachung von Nutzungsersatz nach Mietrückstand. Im Zentrum stehen der mehrmonatige Zahlungsrückstand des Mieters A, die vertragliche Nutzungsentschädigungsklausel sowie Besonderheiten aus der Untervermietungssituation.

Daniela Schütz· JA 2011, 329· 300 Min
Zugewinnausgleich und andere VermögensausgleichsansprücheDie Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der getäuschte Nachmieter

Im vorliegenden Fall schließt M, der nach Trier zum Studium zieht, über seinen Bekannten D als Vertreter einen Mietvertrag mit Vermieter V ab, nachdem X, der Vormieter, M gegenüber die Wohnung zu Unrecht als ruhig und günstig angepriesen hatte. M beruft sich nach Entdeckung des tatsächlichen Zustands auf eine Täuschung und will sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen. Kernfrage ist die Wirksamkeit des zwischen V und M geschlossenen Mietvertrags nach den Grundsätzen von Stellvertretung, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie der Zurechnung von Wissen und Verhalten Dritter. Im Fokus stehen sowohl das Zustandekommen als auch mögliche Anfechtungsrechte und deren Rechtsfolgen im Mietrecht.

Thomas Raab· ZJS 2011, 502
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungAngebot und Annahme+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Elvis und die große Pferdeversteigerung in T.

Der Versteigerer V fordert von Adelheid (A) als Käuferin die Zahlung des Kaufpreises für zwei Pferde, nachdem auf einer Auktion zunächst ein Missverständnis hinsichtlich eines Gebots für den Hengst Aberforth entstand und später A auf Anweisung ihres Onkels Manfred M das Pferd Elvis ersteigerte. Im Streit steht, ob A jeweils wirksam verpflichtet wurde, insbesondere aufgrund fehlendem Erklärungsbewusstsein, und ob die von M erteilte Vollmacht infolge eines beruflichen Rufes weiterhin bestand. In der Abwandlung verweigert der betreuende Vertreter die Zustimmung zum Kaufvertrag wegen einer Geisteskrankheit des M, und V verlangt daraufhin von A den Kaufpreis, woraufhin A unter Protest zahlt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Zustandekommen von Verträgen bei Auktionen, Erklärungsbewusstsein, Auslegung von Vollmachten, das Abstraktionsprinzip sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB.

David Julius Kästle· ZJS 2011, 496
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der misslungene Markteintritt

Die Briefpost AG möchte ihr Geschäft auf Großbritannien ausweiten und plant dazu über eine Tochtergesellschaft den Erwerb eines britischen Postunternehmens. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen unterschreibt ein Geschäftsführer sowohl im Namen der Tochter als auch der Muttergesellschaft eine Garantievereinbarung, ohne dazu bevollmächtigt zu sein. Der Verkäufer verlangt daraufhin von der Muttergesellschaft Zahlung aus dieser Garantie, nachdem die Tochter nicht leisten kann. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur internationalen Zuständigkeit, zur anwendbaren Rechtsordnung hinsichtlich Vertretungsmacht und Wirksamkeit der Garantie sowie zur Haftung bei fehlender Vertretungsmacht.

StellvertretungFeststellungsklageInternationale Zuständigkeit (EuGVVO)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Wenn es schnell gehen muss … – Probleme unter Kaufleuten

Im Fall geht es um zwei kaufmännische Kaufverträge, bei denen jeweils Fragen zu Leistungsstörungen und Mängelrechten im Handelsrecht aufgeworfen werden. Im ersten Teil verlangt K von V Lieferung der bestellten Ware oder Auskehrung des Versteigerungserlöses, während V Zahlung des Kaufpreises sowie Ersatz der Versteigerungskosten fordert. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Folgen eines Selbsthilfeverkaufs gemäß § 373 HGB sowie damit verbundene Anspruchsverschiebungen zwischen den Parteien. Im zweiten Teil verlangt K nach mangelhafter Lieferung von V die Rückzahlung des Kaufpreises, wobei insbesondere die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB sowie das Rücktrittsrecht beim Fixhandelskauf zu prüfen sind.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Streit um den Nachlass

Die Klausur behandelt einen Streit um die Herausgabe eines vom verstorbenen Ehemann auf das Konto einer Dritten abgehobenen Geldbetrags, der nach dem Tod des Ehemanns durch eine zuvor erteilte Kontovollmacht entnommen wurde. Weiter geht es um die Frage, ob eine Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung zugunsten eben dieser Dritten, widerruflich eingesetzt, nach Eintritt des Versicherungsfalls Bestand hat und ob und wie die Alleinerbin hiergegen vorgehen kann.

Torsten Kaiser· JA 2011, 49· 300 Min
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Verfolgungsfahrt im Dienstwagen

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Arbeitnehmer, der während einer eigenständigen Verfolgungsfahrt mit dem Dienstwagen nach einem bewaffneten Überfall einen Unfall erleidet und schwer verletzt wird. Die zentrale Frage ist, ob und in welchem Umfang dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger Regressansprüche gegen den Täter des Überfalls, einen wartungsverantwortlichen Werkstattmitarbeiter sowie den Arbeitgeber zustehen. Besonderes Augenmerk liegt auf den zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen, dem Haftungsausschluss nach dem SGB VII sowie dem gesetzlichen Forderungsübergang gemäß § 116 Abs. 1 SGB X. Der Fall beleuchtet zudem Fragen zur Zurechnung des Schadens bei Verfolgungshandlungen und zur Verkehrssicherungspflicht innerhalb eines arbeitsrechtlichen Verhältnisses.

Robert Horn· ZJS 2011, 55
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der arglistige Anlagevermittler

Im vorliegenden Fall geht es um einen Rentner R, der nach Täuschung durch einen Anlagevermittler einen Vertrag über eine riskante Kapitalanlage mit dem Privatbankier B abschließt und 10.000 € bar zahlt. Kurz darauf erfährt R von den tatsächlichen Risiken und fordert von B das Geld zurück. Im Fokus stehen die Anfechtung von Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft wegen arglistiger Täuschung sowie die mögliche Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen und sachenrechtlichen Vorschriften. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere § 123 Abs. 2 BGB, das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie Eigentumsfragen nach § 985 BGB.

Doris Forster· ZJS 2011, 50
Anfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene1. Staatsexamen

* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Vorleistungspflicht in einem gemischttypischen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Einzelunternehmer. Es wird geprüft, ob Allcall Solutions einen Anspruch auf Zahlung des vorab verlangten Entgelts gegen Bernhard Bruch hat, wobei die unternehmerische und verbraucherrechtliche Stellung des Kunden sowie die AGB-rechtlichen Grenzen der Vorleistungsklausel im Mittelpunkt stehen.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+12 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Der trickreiche Gebrauchtfahrradhändler

Die Klausur behandelt im ersten Teil die unberechtigte Weiterveräußerung einer nicht dem Veräußerer gehörenden Sache und die daraus resultierenden Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers gegen den jetzigen Besitzer. Im zweiten Teil wird eine aktuelle Problemstellung des Kaufrechts anhand einer BGH-Entscheidung aufgegriffen, ergänzt um prozessuale Fragen zur örtlichen Zuständigkeit und zur Prorogation.

Sven Caspers· JURA 2011, 372
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisSach- und Rechtsmängel+2 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Vermietung eines fremden Pkw und die Folgen

Die Examensklausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit der unberechtigten Vermietung eines Oldtimers durch einen Verwahrungsnehmer sowie daraus resultierenden Sach- und Vermögensschäden. Schwerpunkte liegen insbesondere auf der angemaßten Eigengeschäftsführung (unechte GoA) und der deliktischen Haftung bei Unterlassen.

Anja Steinbeck, Madita Block· JURA 2011, 943
Die unechte GoA (Eigengeschäftsführung)§ 823 Abs. 1 BGB+2 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR EBV in anderem Gewand – Der Überbau

Der Fall behandelt einen Grundstücksüberbau, bei dem ein Teil eines Bauwerks auf das Nachbargrundstück ragt. Es geht sowohl um Beseitigungs- als auch um Schadensersatzansprüche wegen des Überbaus, insbesondere um Verzögerungs- und Sanierungskosten sowie das Verhalten des Erfüllungsgehilfen. Typische Prüfungsfragen zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), zur Duldungspflicht und zu Schadensersatz im EBV werden aufgegriffen.

Wolfram Buchwitz· JURA 2011, 871
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisNegatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch Grundprinzipien des Sachenrechts+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Ein kleiner Irrtum am Anfang wird am Ende ein großer« – Irrtümer um die Stellvertretung

Die Klausur behandelt klassische Irrtümer rund um das Thema Stellvertretung und die Folgen fehlerhafter oder irrtümlicher Bevollmächtigung. Zu prüfen sind insbesondere der Vertragsschluss durch einen minderjährigen Vertreter ohne Vollmacht, die Anwendung des Offenkundigkeitsprinzips, Rechtsscheintatbestände sowie die Anfechtung, Genehmigung und der Widerruf im Kontext von Stellvertretung und Vertretungsmacht.

Doris Forster· JURA 2011, 778
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungAngebot und Annahme+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ZR Engelhardts Erbe

Der Sachverhalt behandelt die erbrechtlichen Ansprüche des Sohnes Siegfried Engelhardt nach dem Tod seines Vaters Ernst, der zuvor nahezu sein gesamtes Vermögen an eine Stiftung gespendet hatte. Dabei stehen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Formfragen bei Grundstücksgeschäften sowie Vermögensverfügungen eines Ehegatten im Mittelpunkt.

Roman Guski, Julia Lübke· JURA 2011, 624
Gesetzliche ErbfolgeGeschäftsfähigkeit+5 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Die Internet-Auktion

Die Übungsklausur behandelt Fragestellungen zum Zustandekommen eines Vertrags bei einer Internet-Auktion. Schwerpunkte sind insbesondere die Abgabe von Willenserklärungen im Online-Kontext, die Nutzung fremder Nutzerkennungen sowie die Anwendbarkeit des § 138 Abs. 1 BGB.

Sarah Eickelmann· JURA 2011, 549
Angebot und AnnahmeAuslegung der WillenserklärungGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Rund um den Ochsenkopf« – Radrennen mit Hindernissen

Im Rahmen eines Radrennens schließt ein Teamleiter zwei Kaufverträge über Rennräder mit einem Fahrradhändler ab. Nach Zerstörung eines Rads durch Blitzschlag und Entdeckung eines Mangels am anderen Rad verlangt der Käufer Nacherfüllung und Schadensersatz, insbesondere auch für die nicht gewonnene Siegprämie. Die Klausur erfordert die Prüfung von Nacherfüllungs-, Schadensersatz- und Aufrechnungsansprüchen im Kaufrecht sowie die Besonderheiten bei nachträglicher Unmöglichkeit und Kausalität.

Katja Brzezinski, Simon Apel· JURA 2011, 543
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Teure Wohnungssuche im Internet

Examensklausur zu Vertragsschluss im Internet im Zusammenhang mit Kostenfallen auf Wohnungsportalen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Sittenwidrigkeit, Anfechtung, Widerruf sowie deliktsrechtliche Ansprüche und zivilprozessuale Besonderheiten wie Widerklage und parteierweiternde Drittwiderklage.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreGesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteWiderruf & Verbraucherverträge+4 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Ein verhängnisvoller Ausritt

Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchskonstellationen im Zusammenhang mit einem Reitunfall sowie einem Brand an einer Brücke. Thematisiert werden deliktische Haftung, Gefährdungshaftung sowie Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und Verkehrspflichten. Es geht um Schadenersatzforderungen der gestürzten T gegen L, der Eigentümer N gegen L sowie um Kostenersatz des O gegenüber N.

§ 823 Abs. 1 BGB§ 833 BGBDie echte GoA – Voraussetzungen+4 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Das Geisterhaus

Die Klausur behandelt die erbrechtliche Situation rund um eine Familienvilla nach dem Tod der ursprünglichen Eigentümer A und E, insbesondere die Wirksamkeit eines Berliner Testaments, Stellvertretungsfragen bei der Ausschlagung der Erbschaft, Anfechtung sowie Fragen des Eigentumserwerbs und des Grundstückskaufs. Schwerpunktmäßig werden Ansprüche der Käuferin gegen die Erben und die Eigentumslage des Grundstücks nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrags geprüft.

David von Mayenburg· JURA 2011, 48
Gesetzliche ErbfolgeStellvertretungGrundlagen des Kaufvertrags+4 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Geiz ist nicht geil: Irrungen und Wirrungen um (doch nicht) kostenlose Einkäufe

Die Klausur behandelt die rechtlichen Folgen eines Irrtums beim Kauf eines Elektronikgeräts in Verbindung mit einer Werbeaktion über kostenlose Einkäufe. Thematisiert werden insbesondere die Voraussetzungen und Folgen einer Anfechtung wegen Irrtums, das Zustandekommen des Kaufvertrags und mögliche Ansprüche des Verkäufers auf Zahlung.

Dr. Martin Zwickel· JA 2010, 700· 90 Min
§ 824 BGB§ 826 BGB§ 831 BGB+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Die verworrenen Wege zweier Lagerfahrzeuge

Die Klausur behandelt umfassend Fragen des Mobiliarsachenrechts anhand eines Falles um zwei Lagerfahrzeuge (Gabelstapler und Elektrokarren). Im Fokus stehen der Eigentumserwerb bei mehrfachem Weiterverkauf, Sicherungsübereignung und kreditfinanziertem Erwerb, Schutz des gutgläubigen Erwerbers sowie Eigentumsverschaffung im Rahmen eines Betriebsverkaufs. Die Bearbeitung verlangt eine chronologische Analyse der Eigentumslagen an beiden Fahrzeugen.

Wolfgang Zenker· JA 2010, 578· 120 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 2010Anfänger:innen

Das Hin und Her um den Feuerstuhl

Die Klausur behandelt einen Streit um den Kaufpreis eines Fahrrads mit Hilfsmotor, das im Laden mit einem manipulierten, niedrigeren Preis ausgezeichnet war. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen, zur Anfechtung wegen Irrtums sowie zur Stellvertretung und der Zulässigkeit der Rechtsausübung.

Sebastian Pläster· JA 2010, 496· 150 Min
Anfechtung der WillenserklärungVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Stellvertretung+5 weitere
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