Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
»Der nur scheinbare Notfall«
Der Fall thematisiert Ansprüche nach einer Suchaktion der Bergwacht aufgrund eines vermeintlichen Notfalls im Skiurlaub, die von Bekannten des Verschollenen ausgelöst wurde. Zu prüfen sind insbesondere Ansprüche der Bergwacht und – in einer Abwandlung – des Hotelwirts auf Ersatz der Such- bzw. Reparaturkosten, wobei die (un)freiwillige Geschäftsführung ohne Auftrag, deliktische Haftung und Probleme um den Rechtsbindungswillen im Fokus stehen. Der Sachverhalt erfordert eine genaue Auslegung des Willens und Interesses des Anspruchsgegners im Rahmen der §§ 677 ff. BGB und eine Auseinandersetzung mit Schein- und Scherzgeschäft.
Ein schockierendes Leben
Die Klausur behandelt im ersten Teil die Rückforderung von ehelichen Zuwendungen nach Scheidung, insbesondere vor dem Hintergrund der Offenbarungspflicht und der Geschäftsgrundlage. Im zweiten Teil steht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Schockschaden beim Verlust eines Haustieres ersatzfähig ist und welche Anspruchsgrundlagen bestehen.
Probleme mit der Testamentsvollstreckung – Hausarbeit im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene
Der Übungsfall behandelt die Haftung bei einer Testamentsvollstreckung im Zusammenhang mit einer Verkehrssicherungspflichtverletzung. Thematisiert werden materielle und prozessuale Fragen zu Schadensersatzansprüchen gegenüber Erben und Testamentsvollstrecker sowie die gerichtliche Durchsetzung dieser Ansprüche, einschließlich Besonderheiten bei der Vertretung Minderjähriger und Klagebefugnis. Zudem werden verschiedene Abwandlungen einbezogen.
Wo’s schnell kalt wird, wird’s rasch hitzig
Die Klausur thematisiert einen Ausfall der Heizungsanlage in einer Mietwohnung und das anschließende Zusammenspiel zwischen Mieter, Vermieter und Installateur. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche wegen Leistungsstörung, Herausgabe der ausgewechselten Zirkulationspumpe sowie Schadensersatzansprüche zwischen den Beteiligten. Darüber hinaus werden prozessuale Aspekte wie die Gerichtszuständigkeit und Fragen zur Veräußerung der streitbefangenen Sache behandelt.
Der geschäftige Scheinerbe
Der Fall behandelt die Konstellation eines vermeintlichen Alleinerben, der auf Grundlage eines zunächst gültigen, später durch ein jüngeres Testament widerrufenen Erbscheins umfassend über den Nachlass verfügt. Es werden Fragen zur Schein- und Rechtsstellung des Erben, zur Wirksamkeit der von ihm geschlossenen Geschäfte, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche im Bereicherungsrecht und die Rolle des Erbscheins im Verfahren geprüft. Die Klausur umfasst zudem Prozesselemente im Zivilprozessrecht.
Der verflixte Laptop
In dieser Übungsklausur werden Fragen zum Zustandekommen und zur Durchführung eines Kaufvertrags über einen Laptop behandelt. Thematisiert werden insbesondere die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, die Abtretung der Kaufpreisforderung sowie die Frage, wer zur Leistung verpflichtet ist. Die Fallbearbeitung richtet sich darauf, ob der Lieferant von dem Käufer Zahlung verlangen kann.
»Morpheus, Gabel, Schere, Licht« – Aktuelle Haftungsfragen zu Rechtsverletzungen durch Kinder im Internet
Die Klausur behandelt die Haftung von Eltern für Urheberrechtsverstöße ihres minderjährigen Kindes im Zusammenhang mit der Nutzung von Filesharing-Software. Im Mittelpunkt stehen deliktsrechtliche Fragestellungen zu Aufsichtspflichten und möglichen Ersatzansprüchen des Urhebers gegen das Kind und die Eltern. Ebenso sind Kenntnisse zum Urheberrecht und zur Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen gefragt.
Streit um ein paar Stückchen Papier
Die Klausur behandelt eine mietrechtliche WG-Konstellation mit verstrickten Fragen aus dem Mobiliarsachenrecht, der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie dem Bereicherungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Folgen des Erwerbs, des Besitz- und Eigentumserwerbs von Briefmarken, sowie Ansprüche zwischen den Beteiligten nach dem unfreiwilligen Weiterverkauf durch eine Dritte. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer analogen Anwendung des § 816 I 2 BGB diskutiert.
Auch auf dem Pfad der Erleuchtung ist man vor Schäden nicht gefeit
Der Fall behandelt die Ansprüche eines Reisenden gegen einen Reiseveranstalter nach einem Unfall während einer Nepalreise, insbesondere Schadensersatz, Schmerzensgeld sowie Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden. Zusätzlich wird geprüft, welches Sachrecht auf deliktische Ansprüche Anwendung findet. Thematisiert werden Vertragsschluss, Anspruchsvoraussetzungen und Verjährung.
»Die Renovierungspflicht hat Grenzen«
In diesem Examensübungfall geht es um die Wirksamkeit einer formularmäßigen Schönheitsreparaturklausel und Renovierungspflicht im Wohnraummietrecht. Der Mieter verlangt nach Beendigung des Mietverhältnisses und Durchführung der Renovierung von seinem Vermieter die Erstattung von Renovierungskosten sowie Nutzungsentschädigung, da er glaubt, dass die im Mietvertrag geregelte Renovierungspflicht unwirksam war.
Kaufrechtliche und deliktische Haftung für ›Weiterfresserschäden‹
Die Klausur behandelt Ansprüche wegen sogenannten Weiterfresserschäden an einem Kraftfahrzeug infolge eines Bremsdefekts, dessen Ursache in einem Zulieferteil liegt. Es sind schwerpunktmäßig die kaufrechtliche, deliktische und produkthaftungsrechtliche Haftung in der Lieferkette zu prüfen, einschließlich der Exkulpationsmöglichkeiten des Verkäufers und der Grenzen deliktischer Ansprüche.
Übereignungen im Kohlelager
Die Klausur behandelt den Eigentumserwerb an Sachgesamtheiten, insbesondere Kohlebriketts im Lager, anhand der Übereignungsvorschriften des § 929 ff. BGB. Zentral sind die Übergabe durch Übertragung des mittelbaren Besitzes sowie die Rolle von Materialkonten und Geheißpersonen bei der Übereignung. Der Sachverhalt spielt das Zusammenspiel von Lagerhalter, Händler und Erwerber durch und thematisiert Streit um Eigentum und Besitz.
Der aufrechnende Kommissionskäufer
Die Examensübungsklausur behandelt die rechtlichen Fragestellungen rund um ein Kommissionsgeschäft, in welchem ein Kommissionär für den Kommittenten Grappa verkauft. Der Käufer erklärt gegenüber dem Kommissionär die Aufrechnung, wobei mehrere Schadensersatz- und Zahlungsforderungen zu prüfen sind, unter zusätzlicher Berücksichtigung handelsrechtlicher Normen wie der Rügepflicht sowie der teleologischen Reduktion von § 392 II HGB. Es wird die Frage untersucht, ob der Kommittent berechtigterweise Zahlung vom Käufer verlangen kann.
»In der Smaragd-Bar«: Von ›Beef Eater‹, ›Bombay Blue‹ und anderen Spirituosen
Der Sachverhalt behandelt mehrere zivilrechtliche Problemstellungen rund um Vertretungsrecht, Bereicherungsrecht, Abtretung, Aufrechnung und kaufrechtliche Gewährleistung. Der Fall spielt in einer Bar und umfasst diverse Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten bezogen auf den Einkauf von Spirituosen, Forderungsmanagement und den Erwerb einer defekten Theke.
Examensklausur ZR Wie gewonnen, so zerronnen
In diesem Examensfall schließen sich Emil, Ferdinand und Gunnar zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen, um gemeinsam mit Grundstücken zu handeln. Emil wirbt bei einer älteren Grundstückseigentümerin für den Verkauf eines Grundstücks, wobei gesellschaftsrechtliche und möglicherweise geschäftsfähigkeitsbezogene Fragen relevant werden.
Übungsklausur ZR »Dumm gesprungen«
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit einem Badeunfall eines Jugendlichen während einer Pauschalreise. Thematisiert werden unter anderem Vertragsschluss und Vertragspflichten beim Reisevertrag, das Mitverschulden des Geschädigten sowie zivilprozessuale Fragestellungen zur Schmerzensgeld- und Feststellungsklage. Die Lösung knüpft an maßgebliche Anspruchsgrundlagen aus Reisevertragsrecht und Deliktsrecht an.
Holiday Schlimm
Die Klausur 'Holiday Schlimm' behandelt zentrale Probleme des Werkvertrags- und Werklieferungsvertragsrechts im Zusammenhang mit Baumängeln und Anspruchsverhältnissen zwischen Unternehmenskette, Subunternehmern und Besteller. Thematisiert werden insbesondere Mängelgewährleistung, Schadensersatz, Verjährung und der Umfang von Ersatzansprüchen im mehrstufigen Vertragsverhältnis.
Arbeitsvertrag eines Handlungsgehilfen
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit und Zulässigkeit bestimmter Provisionsregelungen in einem Arbeitsvertrag für einen Handlungsgehilfen. Insbesondere geht es um die Berechnung der Provision bei Rücknahmeverpflichtungen und Kürzungen der Provision bei Auslieferungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Außerdem werden allgemeine arbeitsvertragliche Regelungen zur Vergütung, Kündigungsfristen und Sonderzahlungen beleuchtet.
Der Sarg des Attentäters
Der Fall behandelt die Eigentumsverhältnisse am Sarg des Attentäters A, den das Bestattungsunternehmen U nach einer Exhumierung ausgetauscht und als Souvenir behalten hat. Nach einer Versteigerung durch den Sohn des U verlangt der Bruder B, der damals die Bestattungskosten inkl. des Sargs bezahlte, die Herausgabe des Versteigerungserlöses. Es sind Fragen zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, zur Unmöglichkeit der Herausgabe und zum Umfang eines Schadensersatzanspruchs zu prüfen.
Die Tücken des Internetversandhandels
Die Klausur befasst sich mit typischen Fragestellungen des Internetversandhandels, darunter das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, den Zugang von Willenserklärungen sowie Leistungsstörungen und deren Rechtsfolgen. Anhand mehrerer Einzelfälle werden Aspekte wie verspätete Annahme, Lieferverzögerung, Annahmeverzug und Schadensersatzansprüche praxisnah behandelt. Mehrere Parteien (A, B, C und V) sind in unterschiedliche Konstellationen rund um die Lieferung und Annahme von Badmintonschlägern verwickelt.
Der verschwundene Sattelzug
Die Klausur thematisiert den Erwerb des Eigentums an einem Sattelzug im Zusammenhang mit einer Betrugskonstellation, in der eine Anscheinsvollmacht, der Besitz und der Eigentumserwerb an beweglichen Sachen sowie die Herausgabeansprüche und Schadensersatzforderungen zwischen einer Spedition, einem Zwischenhändler und einem Kraftfahrzeughändler geprüft werden. Es geht insbesondere um die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für einen gutgläubigen Erwerb sowie die rechtliche Wirksamkeit von Willenserklärungen und Vertretungsregelungen. Der Fall beruht auf einem abgewandelten Sachverhalt nach dem Urteil des OLG Hamm und wird als anspruchsvoller Übungsfall zur Vertiefung der zivilrechtlichen Problematik gestellt.
Die Stolperfalle
Der Fall thematisiert die rechtlichen Folgen, nachdem ein Verkäufer einen Kronleuchter liefert, welcher bei der Anlieferung aufgrund eines Mangels an einer Treppe, verursacht durch den Vermieter, zerstört wird. Im Zentrum stehen Fragen zum Zahlungsanspruch des Verkäufers gegen die Käuferin, mögliche Ersatzansprüche gegen den Vermieter sowie Schadensersatzforderungen nach einem Unfall bei der Lieferung.
* "Der Unternehmer in der Zwickmühle?
Die Klausur behandelt den Verkauf eines mangelhaften Mobiltelefons im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs über Amazon, bei dem es zu einem Farbabweichungs- und Displaymangel kommt. Thematisiert werden die Rechtsverhältnisse zwischen Kundin, Händler und Hersteller, der Regress des Unternehmers sowie verfahrensrechtliche Aspekte wie Mahnbescheid und Prozessbindung. Die Aufgabenstellung umfasst die Erstellung eines Gutachtens zur Rechtslage und zum strategischen Vorgehen.
* "Schluss mit der Vetternwirtschaft!
Die Klausur befasst sich mit den Ansprüchen einer OHG gegen einen Gesellschafter, der im Namen der Gesellschaft ein verlustbringendes Aktiengeschäft tätigt und unbefugt Geld vom Gesellschaftskonto entnimmt. Außerdem wird die Möglichkeit des Ausschlusses des betreffenden Gesellschafters thematisiert, vor allem unter Berücksichtigung eines wichtigen Grundes und der Beschlusslage nach Gesellschaftsvertrag.