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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.042 Klausuren
JA 2006Fortgeschrittene

For sale

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer weiteren Wohneinheit im Außenbereich sowie das Verfahren um das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Ablauf umfasst die Erteilung und anschließende Aufhebung eines Vorbescheids zur Errichtung einer Wohneinheit durch die Bauaufsichtsbehörde nach Widerspruch der Gemeinde, insbesondere unter Berücksichtigung von Fristen und Verfahrensfragen. Es sind Materien des Bauplanungsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts (insb. Verwaltungsakt, Rücknahme und Widerruf) und des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens angesprochen.

Anton Meyer· JA 2006, 211· 300 Min
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Der Verwaltungskostenbeitrag

In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungskostenbeitrags für Studierende an Hochschulen des Bundeslands L thematisiert. A und B wenden sich auf unterschiedlichen Wegen gegen die Zahlungspflicht, berufen sich u.a. auf fehlende Gesetzgebungskompetenz und eine mögliche Grundrechtsverletzung. Es sind besonders Fragen der Zulässigkeit von nichtsteuerlichen Abgaben, Verfassungsmäßigkeit und verwaltungsrechtliche Rechtsschutzmöglichkeiten zu prüfen.

Dr. Urs Kramer· JA 2006, 197· 300 Min
Zulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungklageDer RatDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

ORIGINAL: "Schwierige Nachbarschaft

Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten eines Nachbarn, der sich gegen eine erteilte Baugenehmigung für ein Behindertenheim im reinen Wohngebiet zur Wehr setzen möchte. Im Mittelpunkt stehen baurechtliche Fragen – insbesondere der Drittschutz im Städtebaurecht (§ 15 BauNVO, § 3 BauNVO) – sowie die Rechte und Interessen sämtlicher Beteiligter einschließlich der betroffenen Behinderten. Die Untersuchung erfolgt als umfassendes Rechtsgutachten über die Zulässigkeit und Begründetheit eines geeigneten Rechtsbehelfs.

Dr. Martin Zilkens· JA 2006, 127· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenDie öffentlichen Einrichtungen der GemeindeDie Baugenehmigung+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Das teure Naturdenkmal

Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob ein Grundeigentümer einen Zahlungsanspruch aus naturschutzrechtlichen Vorschriften aufgrund der (unterlassenen) Umsetzung einer bundesrechtlichen Regelung in Landesrecht hat, und prüft mögliche Ersatzansprüche aus Staatshaftungsrecht bei fehlender Umsetzung. Zudem wird die Klärung eines Bund-Länder-Streits wegen unterlassener Umsetzung einer Bundesvorgabe im Organstreitverfahren behandelt.

Christian Ernst· JA 2006, 38· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenDer BundestagFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Bessere Chancen für den Nachwuchs?

In der Klausur wird ein Gesetz überprüft, das Architekten nach Vollendung des 65. Lebensjahres ein Berufsverbot auferlegt. Der betroffene Architekt erhebt Verfassungsbeschwerde und sieht sich in seiner Berufsfreiheit, seinem Eigentum und dem Gleichheitsgrundsatz verletzt. Es sind Fragen zur Anwendbarkeit der Grundrechte auf juristische Personen, zur Institutsgarantie und zum Rechtsschutzweg zu diskutieren.

Dr. Winfried Bausback, Dr. Michael Hein· JA 2005, 873· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die einsturzgefährdete Mauer

Die Klausur behandelt eine anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit einer bauordnungsrechtlichen Ordnungsverfügung der Stadt Köln zur Wiederherstellung der Standsicherheit einer einsturzgefährdeten Grundstücksmauer. Schwerpunktmäßig werden Erfolgsaussichten eines Widerspruchs und eines Antrags nach § 80 V VwGO, Fragen zur Störereigenschaft, zur Verhaltensverantwortlichkeit durch Unterlassen, zur Widerspruchsfrist und zum Vollzug der Verfügung geprüft.

Prof. Dr. Herbert Limpens· JA 2005, 809· 60 Min
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Ärger im Revierpark

Die Klausur thematisiert eine Mandantin, die gegen ein von der Stadt Gelsenkirchen ausgesprochenes Hausverbot für einen öffentlichen Revierpark vorgehen möchte. Im Fokus stehen die Voraussetzungen, Rechtsfolgen und der einstweilige Rechtsschutz in Bezug auf den Verwaltungsakt des Hausverbots. Zudem ist zu prüfen, ob die Mandantin rechtliches Gehör vor Erlass des Aufenthaltsverbots erhalten hat und welche Verfahrensschritte anwaltlich zu empfehlen sind.

Proppe· JA 2005, 644
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenEinstweiliger Rechtsschutz+5 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Die Kindergartenkrise

Die Klausur behandelt einen Streit innerhalb einer Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz über die Pflicht einer Ortsgemeinde zum Beitritt zu einem Kindergarten-Zweckverband. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen des Zweckverbandsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie kommunalrechtliche Aspekte, insbesondere kommunale Selbstverwaltung und die Rolle der Kommunalaufsicht.

Dr. Markus Winkler· JA 2005, 516· 300 Min
Entscheidung durch GerichtsbescheidAusführung der Gesetze durch die VerwaltungPolitische Parteien+5 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Octroi de mer

Die Klausur befasst sich mit der Vereinbarkeit einer vom französischen Staat erhobenen Abgabe („octroi de mer“) beim Warenimport nach Guadeloupe mit europäischem Gemeinschaftsrecht. Dabei werden rechtliche Aspekte der Zoll- und Abgabenerhebung sowie mögliche Ansprüche im Rahmen der Staatshaftung thematisiert. Im Gutachten ist insbesondere zu prüfen, ob die nationale Einschränkung des Rückforderungsanspruchs abgabenrechtlich zulässig und mit den unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist.

Dr. Thomas Trautwein· JA 2005, 435· 180 Min
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Bürger und EinwohnerFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die Waffenbörse

Die Klausur behandelt die Versagung einer waffenrechtlichen Ausnahmegenehmigung für die Teilnahme an einer Waffenbörse durch eine GmbH durch das Polizeipräsidium Köln. Schwerpunkte sind die behördliche Verpflichtung zur Erteilung der Genehmigung gem. § 35 Abs. 3 WaffG, prozessuale Schritte im Eilrechtsschutz sowie Fragen der anwaltlichen Beratung bei Verweigerung von Ausnahmegenehmigungen.

Dr. Claudius Berger· JA 2005, 377· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 20051. Staatsexamen

ORIGINAL: "Zwei Gemeinden und ein Industriegebiet

In dieser Klausur geht es um die Wirksamkeit eines Bebauungsplans, den die Gemeinde A für ein Industriegebiet am Ortsrand erlassen hat. Die Nachbargemeinde B, deren bewohnte Ortsteile sehr nahe an dem geplanten Gebiet liegen, hält den Plan für rechtswidrig und möchte auf dem Wege der Normenkontrolle dagegen vorgehen. Zu prüfen sind insbesondere Zulässigkeit und Begründetheit eines Normenkontrollantrags nach hessischem Landesrecht, die interkommunalen Abstimmungsanforderungen sowie die Einhaltung formeller und materieller Anforderungen an die Bauleitplanung.

Prof. Dr. Wolfgang Kahl· JA 2005, 280· 300 Min
Bürger und EinwohnerNormenkontrollverfahrenHandlungsformen der Gemeinde+5 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Das Botschaftsasyl

Die Klausur behandelt völkerrechtliche Fragestellungen rund um das Botschaftsasyl und die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs (IGH). Thematisiert werden zudem der diplomatische Schutz, die Vereinbarkeit des Botschaftsasyls mit völkerrechtlichen Normen und Menschenrechten sowie diplomatenrechtliche Prinzipien nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen.

Dr. Christoph Tangermann· JA 2005, 197· 300 Min
Politische ParteienAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Pfusch im 'Großen Öffentlichen': eine kleine Fehlerfolgenlehre

Die Klausur behandelt die Sanktionierung von Prüfungsverstößen im Rahmen einer universitären Übung im Öffentlichen Recht und die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Ausschluss von der Übung. Es sind einschlägige Normen aus der Prüfungsordnung sowie aus dem Hessischen Hochschulgesetz geprüft; der Sachverhalt thematisiert das Grundlagenwissen zum Verwaltungsakt, dessen Fehlerfolgen und das Prüfungsrecht an Hochschulen.

Dr. Sebastian Heselhaus, Weiss· JA 2005, 122· 180 Min
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Ärger mit dem Einvernehmen

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer durch das Landratsamt unter Ersetzung des Einvernehmens (§ 36 BauGB) erteilten Baugenehmigung im Außenbereich, die Möglichkeit einer Befreiung von Festsetzungen eines künftigen Bebauungsplans sowie die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im einstweiligen Rechtsschutz. Es sind Fragen des Bauplanungsrechts und Verwaltungsprozessrechts im Kontext des Kommunalrechts angesprochen.

Markus Sikora· JA 2005, 40· 300 Min
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Einstweiliger Rechtsschutz+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Obdachlos

Der Fall behandelt die drohende Obdachlosigkeit einer Familie nach Mietkündigung, Räumungsurteil und gescheitertem Vollstreckungsschutz. Die Frage ist, ob die Stadt (Polizeibehörde) verpflichtet ist, die Familie (wieder) in die alte Wohnung einzuweisen oder ob ein Angebot, sie in einem Bürocontainer unterzubringen, genügt. Im Mittelpunkt steht das Polizei- und Ordnungsrecht in Verbindung mit der Eröffnung (vorläufigen) verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Obdachlos
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Zeitfrage

In dem Fall geht es um die Frage, ob der Oberbürgermeister verpflichtet ist, den Beginn der Sitzungen des Stadtrats der Stadt Saarheim auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, damit eine größere Öffentlichkeit an den Sitzungen teilnehmen kann. Die Fraktion des B.D.B. sieht sich durch die derzeitige Regelung in ihrem Recht beeinträchtigt und klagt auf Änderung des Sitzungsbeginns. Es stehen kommunalrechtliche Ansprüche, das Recht auf Öffentlichkeit der Sitzungen und die Mitwirkungsrechte der Ratsmitglieder im Mittelpunkt.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Zeitfrage
Bürger und EinwohnerRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Wolfsgehege

Die Klausur behandelt die Errichtung eines Wolfsgeheges im Saarheimer Zoo, wobei zwischen Zoobetreiber und Anwohner Konflikte über Lärm und Geruch entstehen. Im Fokus stehen bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragen, insbesondere zum Nachbarschutz und zur Beteiligung der Nachbarschaft nach § 71 Abs. 1 Satz 2 LBO, sowie das Widerspruchsverfahren gegen die Baugenehmigung. Die Lösung prüft die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für das Wolfsgehege.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wolfsgehege
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Die BaugenehmigungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Wildwechsel

Die Klausur behandelt einen Unfall infolge Wildwechsels, die polizeiliche Bergung des verunfallten Fahrzeugs sowie einen daraus resultierenden weiteren Unfall aufgrund leichter Fahrlässigkeit des Abschleppunternehmers. Im Zentrum stehen Fragen der Schadensersatzpflicht zwischen dem Land und dem Vertragspartner, Amtshaftung, sowie die Anwendung von Art. 34 Satz 2 GG.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wildwechsel
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+6 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Wasser-Fall

In dieser Klausur geht es um die Frage, ob ein Grundstückseigentümer von der Stadt die Ausstattung eines auf seinem Grundstück errichteten Wasserauffangschachts mit einer technischen Abdeckung und den Ersatz einer Betonrinne durch eine Steinrinne verlangen kann. Es sind kommunalrechtliche Ansprüche sowie die Anspruchsgrundlagen für ein Handeln der Stadt als Trägerin öffentlicher Aufgaben zu prüfen. Streitentscheidend sind die Rechtsnatur und Bindungswirkung eines Verwaltungshandelns in Form eines Schreibens sowie öffentlich-rechtliche Sekundäransprüche, wie insbesondere der Folgenbeseitigungsanspruch.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wasser-Fall
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungDie SatzungEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Waschanlage

Die Klausur behandelt die bau- und ordnungsrechtliche Zulässigkeit des Betriebs einer automatischen Waschanlage an Sonn- und Feiertagen. Im Zentrum steht die Untersagungsverfügung der Ortspolizeibehörde unter Bezugnahme auf das saarländische Feiertagsgesetz, die sich gegen den Betreiber der Einrichtung richtet. Zu prüfen ist, ob die Verfügung rechtmäßig ergangen ist oder ob dem Betreiber ausnahmsweise doch ein Betrieb der Waschanlage zusteht.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Waschanlage
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenEntscheidung durch GerichtsbescheidHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Wahlverwandtschaften

Der Fall betrifft die baurechtliche Zulässigkeit eines ohne Baugenehmigung errichteten Hähnchenstalls im Außenbereich und die Frage, ob die Bauaufsichtsbehörde an die Zusicherung der Duldung bis zur Umstellung des Betriebs auf eigener Futtergrundlage gebunden ist. Außerdem wird geprüft, wie sich die Behörde von der Zusicherung wieder lösen kann, ohne eine Entschädigung leisten zu müssen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wahlverwandtschaften
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die BaugenehmigungEingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Versprochen ist versprochen

Die Klausur behandelt einen Streit um eine kommunale Bauleitplanung und anschließende Baugenehmigungen im Zusammenhang mit einer Rückübertragung eines vormals enteigneten Grundstücks, das nun zur Errichtung einer Freiluftbühne genutzt werden soll. Im Fokus steht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Stadt, Nachbar und Kreisverwaltung zur Vermeidung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten, der schließlich zu Problemen bei der Genehmigung eines Nebengebäudes führt. Thematisiert werden Bebauungsplan, Nachbarrechte, Vertragsbindung der Verwaltung sowie baurechtliche und planungsrechtliche Fragestellungen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Versprochen ist versprochen
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+6 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Verrechnet

Die Klausur thematisiert die Rückforderung von Ausbildungskosten gegenüber einer Beamtin, die ihre Tätigkeit vor Ablauf einer vereinbarten Mindestzeit beendet hat. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit der Rückzahlungsvereinbarung, die rechtliche Einordnung der Verpflichtungserklärung (öffentlich-rechtlicher Vertrag oder einseitige Auflage) sowie die Zulässigkeit des Verwaltungsakts zur Rückforderung. Die Beamtin wehrt sich gegen den Bescheid im Rahmen einer Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Verrechnet
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungSekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+6 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Veränderungssperre

Die Klausur thematisiert die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vergnügungsstätten angesichts einer von der Stadt Saarheim erlassenen Veränderungssperre nach § 14 BauGB und unterscheidet die aktuelle Rechtslage nach § 34 BauGB i.V.m. § 7 BauNVO von der intendierten Planung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob gegen die Veränderungssperre ein Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 1 VwGO zulässig und erfolgversprechend ist.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Veränderungssperre
Zulässigkeit des WiderspruchsverfahrensDie Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+6 weitere
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