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Klausuren

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1.113 Klausuren
JA 2014Fortgeschrittene

Das gefährliche Urteil

Die Übungsklausur behandelt aus anwaltlicher Sicht einen nachträglichen Zahlungsstreit im Rahmen eines Mietverhältnisses nach dem Tod der Vermieterin. Im Zentrum steht die Frage der Wirksamkeit einer Zahlung an eine Erbengemeinschaft und der Schutz vor doppelter Inanspruchnahme im Zwangsvollstreckungsverfahren. Bearbeitet werden typische Problemstellungen im Erb- und Zwangsvollstreckungsrecht sowie Zweckmäßigkeitserwägungen aus anwaltlicher Perspektive.

Dr. Michael Duchstein· JA 2014, 848· 300 Min
Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPOGesetzliche Erbfolge+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Abschleppen im Auftrag des Staates

Die Klausur behandelt Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung eines Fahrzeugs beim Abschleppen im Auftrag der Stadt. Thematisiert werden insbesondere die gesetzliche Haftungsverlagerung nach Art. 34 GG, das Vertragsverhältnis mit Schutzwirkung zugunsten Dritter nach § 328 BGB analog sowie deliktische und vertragliche Ansprüche. Die Abgrenzung zwischen hoheitlichem Handeln und zivilrechtlicher Haftung steht im Vordergrund.

Valerie Binder, Fabian Schöniger· JA 2014, 766· 90 Min
§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGDie echte GoA – SonderfälleEntstehung von Schuldverhältnissen +4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Wem gehört die Einbauküche?

Der Fall thematisiert den Eigentumserwerb an einer Einbauküche, die von einem Mieter gekauft, zwischengeparkt und vom Nachbarn weggenommen sowie in dessen Wohnung fest eingebaut wird. Es sind Fragen zum Eigentum an der Küche sowie zu eventuellen Ansprüchen des ursprünglichen Käufers gegen den Nachbarn zu prüfen.

Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
JA 20142. Staatsexamen / Referendariat

Probleme beim Internethandel

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um den Internethandel, insbesondere das Bestehen und den Ablauf des Widerrufsrechts beim Online-Kauf. Im Zentrum steht die Frage, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt, wenn die Ware bei einem Nachbarn abgegeben wird, und ob eine rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts vorliegt. Prozessuale Einwände hinsichtlich der Gerichtszuständigkeit werden ebenfalls thematisiert.

Dr. Holger Jäckel· JA 2014, 687· 60 Min
Widerruf & VerbraucherverträgeAngebot und Annahme+2 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Bis dass der Tod uns auseinandersetzt

Die Klausur thematisiert Ansprüche des Sohnes einer verstorbenen Lebensgefährtin gegen deren ehemaligen Partner auf Rückzahlung von Geldleistungen und Vergütung für Architektenarbeiten im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Es geht insbesondere um bereicherungsrechtliche Rückabwicklung und die erbrechtlichen Folgen nach dem Tod der F ohne Testament. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Grundlagen und Fallstricke bei gemischten Schenkungen und gemeinschaftlichen Vermögensdispositionen außerhalb der Ehe.

Stefan Jobst· JA 2014, 659· 300 Min
Die LeistungskondiktionSchenkung, §§ 516ff. BGBGesetzliche Erbfolge+2 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die Kunst des richtigen Reagierens

Die Klausur behandelt zwei kaufrechtliche Fälle zum Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückzahlung des Kaufpreises, jeweils mit unterschiedlichen Mangelsituationen und Verhaltensweisen der Parteien. Im ersten Fall geht es um ein als mangelhaft empfundenes Auto, bei dem der Verkäufer eine Mitschuld am Mangel vermutet und zusätzliche Bedingungen für die Mängelbeseitigung stellt. Im zweiten Fall verlangt der Käufer eines Motorrollers wegen behauptetem Mangel Ersatzlieferung und Rücktritt nach Fristsetzung. Die Aufgabenstellung fordert eine detaillierte Prüfung der Rücktrittsvoraussetzungen und damit zusammenhängender Fragen.

Dr. Abbas Samhat, Lohse· JA 2014, 581· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelRücktritt+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Die Vorleistungspflicht der Werkunternehmerin

Im Rahmen eines Werkvertrags lässt Unternehmerin Viola (V) die Fassade ihres Unternehmens von Handwerkerin Hanna (H) reparieren. Streit entsteht über eine Vorleistungsklausel im Vertragsformular sowie über Nachbesserungspflichten nach mangelhafter Erfüllung. Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit von AGB-Klauseln, Zurückbehaltungsrechte und Schadensersatzansprüche im Werkrecht.

Laura Krüger· JA 2014, 575· 180 Min
Pflichten von Unternehmer und BestellerAGBZurückbehaltungsrechte+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Die überraschte Bank

Der Fall behandelt die Klage eines Immobilieneigentümers gegen eine Bank. Streitig ist, ob die Bank berechtigt ist, aus einer Grundschuld zu vollstrecken, obwohl die der Sicherung zugrunde liegende Zweckerklärung nach Eigentumswechsel abgeschlossen wurde. Im Zentrum stehen damit Fragen zur Wirksamkeit der Sicherungsabrede, zur Eigentümerstellung und zum öffentlich-rechtlichen Glauben an das Grundbuch.

Dr. Michael Duchstein· JA 2014, 446· 90 Min
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPOGrundprinzipien des Sachenrechts+2 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Verbummelter Vertragsschluss beim Grundstückskauf

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrags, bei dem die Annahmefrist formularmäßig auf mehrere Monate festgelegt wurde. Zu prüfen ist insbesondere, ob ein Vertragsschluss wirksam erfolgte, die Klausel einer AGB-Kontrolle standhält und welche Ansprüche im Falle des Nichtzustandekommens des Vertrags bestehen, etwa wegen condictio indebiti oder cic.

Prof. Dr. Christoph Weber, Stephan Gräf· JA 2014, 417· 300 Min
Angebot und AnnahmeAGBFormfreiheit und Grenzen+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Forderungspfändungen und Autoliebhaber

Die Klausur behandelt die zivilprozessuale und materiellrechtliche Problematik mehrerer Forderungspfändungen im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenhandel. Schwerpunktmäßig geht es um die Wirksamkeit und Wirkungen von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Zustellungserfordernisse, die Durchsetzung abgetretener und gepfändeter Forderungen, konkurrierende Gläubigerrechte sowie Aspekte des Kaufrechts (Sachmängel). Es werden zudem prozessuale Fragen zu Hilfsantrag, Widerklage, Erledigung und Rechtskraft geprüft.

Dr. Peter Kieß· JA 2014, 362· 300 Min
EinziehungsklageGrundlagen des Kaufvertrags+4 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Windige Unternehmensanleihen

Im Übungsfall erwirbt ein Kleinanleger von der P-GmbH Inhaberschuldverschreibungen, die infolge einer Gewinnabführung an die Konzernmutter M-GmbH erheblich an Wert verlieren. Der Anleger macht Schadensersatzansprüche gegenüber der P-GmbH und der Konzernmutter geltend, wobei er bemängelt, dass der Prospekt wesentliche Informationen über das Konzernverhältnis und die wirtschaftliche Situation der Muttergesellschaft verschweige. Im Rahmen von Abwandlungen wird zudem geprüft, ob Schadensersatzansprüche gegen einen unabhängigen Finanzberater wegen fehlerhafter Beratung oder gegen eine Aktiengesellschaft infolge einer Veränderung der Aktionärsstruktur bestehen. Zentral sind zivilrechtliche Haftungsfragen aus fehlerhaften Prospektangaben, Beratungspflichten sowie Aktionärsschutz im Wertpapierhandel.

Tobias Krause· ZJS 2014, 658
§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Wem bringen Scherben Glück?

Im vorliegenden Fall bestellt K bei dem Weinbetrieb V zehn Kisten Wein, die von V selbst per Zustelldienst geliefert werden sollen. Da K zum vereinbarten Lieferzeitpunkt nicht anwesend ist, nimmt der Fahrer die Ware wieder mit, auf dem Rückweg geht der Wein bei einem Unfall zu Bruch. K fordert einige Tage später eine erneute Lieferung, während V sich nur zur Rechnungsstellung, nicht aber zu einer weiteren Lieferung bereiterklärt. Im Zentrum stehen Fragen zur Erfüllungspflicht, Unmöglichkeit der Leistung gemäß § 275 Abs. 1 BGB und der Kaufpreisforderung nach § 433 BGB.

Jonas Brinkmann· ZJS 2014, 654
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Annahmeverzug, § 293 ff. BGBNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: A bisserl was geht immer!

Dr. Bernadette Bauer möchte ihre gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten für die Bauer-Lebensmittel-KG regeln. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Kommanditanteil ihres Mannes Albrecht nach dessen Tod Gabriele Grau sicher zufallen kann, wobei Albrecht gleichzeitig die Möglichkeit behalten soll, anderweitig zu verfügen, falls Gabriele Grau ihren Pflichten nicht nachkommt. Darüber hinaus beabsichtigt Dr. Bauer, ihre eigenen Gesellschaftsanteile nach ihrem Tod auf ihre Enkelkinder Sophie und Moritz zu übertragen, wobei sowohl die Haftungsbegrenzung für Moritz als auch die Einschränkung von Sophies Einfluss bis zu ihrem 25. Lebensjahr zu berücksichtigen sind. Zudem soll Karl Bauer vorübergehend die Geschäfte führen, ohne an der Gesellschaft zu haften oder Gesellschafter zu werden. Der Fall behandelt hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche sowie haftungs- und vertretungsbezogene Fragestellungen.

Josef Zintl, Jan Singbartl· ZJS 2014, 648
Rücktritt Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Anwaltliche Familienbande

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Haftungsfragen beim Eintritt neuer Gesellschafter in eine Sozietät, insbesondere im Zusammenhang mit einer Nachfolgeklausel und der Rechtsformwechsel zur Partnerschaftsgesellschaft. Im Ausgangsfall steht die persönliche Haftung des Eintretenden für Gesellschaftsschulden sowie die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Kaufvertrag im Vordergrund, während in der Abwandlung ein Schadensersatzanspruch wegen versäumter Einrede der Verjährung geprüft wird.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Lisanne Uphoff· JA 2014, 338· 90 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Geschenkt ist geschenkt

Im Aktenvortrag geht es um einen Herausgabeanspruch bezüglich einer hochwertigen Stereoanlage zwischen ehemaligen Lebensgefährten. Der Kläger verlangt die Rückgabe einer angeblich nur geliehenen Anlage, während die Beklagte behauptet, es handele sich um ein Geschenk. Die Falllösung erfordert eine Auseinandersetzung mit Eigentumsvermutungen, den Voraussetzungen der Schenkung und Fragen des Zivilprozessrechts.

Britta Graja· JA 2014, 287· 90 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchenkung, §§ 516ff. BGB+3 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Spülmaschine auf Bodenfliesen

Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Rückerstattung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übergabe einer mangelhaften Spülmaschine. Im Zentrum steht ein Verbrauchsgüterkauf, bei dem sich nach Lieferung der Maschine ein nicht behebbarer Sachmangel zeigte. Die Parteien stritten darüber, ob die Beklagte im Rahmen der Nacherfüllung auch den Ausbau der mangelhaften und den Einbau einer neuen Spülmaschine schuldet und wer die Kosten hierfür zu tragen hat. Thematisiert werden unter anderem Mängelrechte im Kaufrecht, insbesondere Rücktrittsvoraussetzungen und den Umfang der Nacherfüllungspflicht (§§ 434, 437, 439 BGB).

Rücktritt Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Den Bürgen sollst du würgen

Die A-GmbH möchte zur Finanzierung eines Lageranbaus ein Darlehen von der B-Bank aufnehmen, für das die Bank Sicherheiten verlangt. Neben einer Grundschuld stellt der Einzelkaufmann C zugunsten der Bank eine persönliche Sicherheit für die Rückzahlung. Nachdem die A-GmbH das Darlehen nicht zurückzahlen kann, fordert die B-Bank C zur Zahlung auf. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit und Auslegung eines Bürgschaftsversprechens und der Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften. Thematisiert werden insbesondere Formvorschriften und die Abgrenzung gegenüber anderen Sicherungsinstrumenten.

Markus Artz, Julia Ludwigkeit· ZJS 2014, 514
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteAuslegung der Willenserklärung+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

* "Bahnfahrt mit Hindernissen

Die Klausur schildert einen Fall aus dem Bahnreise-Alltag mit mehreren Schadensereignissen zwischen Fahrgästen und der Frage, ob und wer im Personenverkehr für Schäden aus der Mitnahme und Handhabung von Gepäckstücken sowie für Eigenmaßnahmen zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche haftet. Prüfungsrelevant sind dabei vertragliche und deliktische Ansprüche unter Berücksichtigung europarechtlicher Regelungen (Fahrgastrechte-VO) sowie prozessuale Besonderheiten wie Beweiserleichterungen.

§ 823 Abs. 1 BGBHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Besondere Klausurkonstellationen+4 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Schmutzige Methoden wegen sauberer Energie

Die A-GmbH und die B-AG, beide Teil des internationalen Konzerns „Sunshine-TECNO“, klagen vor dem LG Düsseldorf gegen die C-GmbH, D-S.à.r.l. und E-LTDA. Hintergrund ist die Behauptung, dass für eine Photovoltaikanlage in Rio de Janeiro Technik verwendet wurde, die aus ihrem Konzern stamme und unerlaubt weitergegeben wurde. Die Klage umfasst Unterlassungsansprüche wegen der Vervielfältigung und Verbreitung technischer Zeichnungen sowie Schriftstücke, gestützt auf Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Streitpunkte sind die internationale Zuständigkeit des LG Düsseldorf und die Anwendung des richtigen Rechts auf die Ansprüche.

Benjamin Hansen· ZJS 2014, 378
Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)Besonderer Teil - Rom II-VO§ 1004 BGB (analog)+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Eine verhängnisvolle Elektroinstallation

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik einer Forderungsübertragung im Zusammenhang mit einer Elektroinstallation, insbesondere die Auslegung der Vereinbarung zwischen E und L, die Möglichkeit der Aufrechnung als Rechtsmangel, sowie die Frage von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Brandes durch unsachgemäße Elektroarbeiten. Die Aufgabenstellung verlangt eine Prüfung der Zahlungsansprüche und möglicher Ersatzansprüche im Verhältnis B-E-L.

Dr. Alexander Stöhr· JA 2014, 173· 180 Min
Auslegung der WillenserklärungGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsklausur im Zivilrecht: Sicherungsgeschäfte

G nimmt zur Finanzierung einer Immobilie einen Kredit bei der Mammon-Bank (M) auf und schlägt als Sicherheiten eine Grundschuld an einem Grundstück seines Bekannten B sowie eine Bürgschaft seiner Freundin F vor. Die M bringt B dazu, eine Sicherungsgrundschuld zu bestellen, und F übernimmt eine Bürgschaft, nachdem sie von M angesprochen wurde. Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des G macht M Ansprüche aus der Grundschuld gegen B und aus der Bürgschaft gegen F geltend. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der bestellten Sicherheiten, Widerrufsrechte von B und F sowie etwaige Rückforderungsansprüche.

Tilman Schultheiß· ZJS 2014, 287
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPOKeine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 ZPO+6 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsklausur: Ausgebootet

Im Fall erwirbt Studentin K von ihrer Kommilitonin V ein gebrauchtes Faltboot, das zunächst bei V verbleibt. Nach mehreren vergeblichen Abholversuchen und einem Diebstahl des Bootes fordert K von V die Rückerstattung des Kaufpreises sowie Ersatz der Mietkosten für ein Ersatzboot, die Kosten für einen Rücktransport und für ein unbrauchbar gewordenes Trikot. Im Zentrum stehen schuldrechtliche Fragestellungen wie Rücktritt, Unmöglichkeit, Schadensersatz und der Umgang mit nachträglichen Leistungsstörungen im Kaufvertrag. Es sind insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Rücktritts sowie Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu prüfen.

Beate Gsell, Matthias Fervers· ZJS 2014, 282
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Arbeitszeiterfassung (zu) leicht gemacht

Im Sachverhalt geht es um die außerordentliche fristlose Kündigung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses wegen mutmaßlichem Arbeitszeitbetrug. Der Fall thematisiert die Definition des Arbeitsbeginns und -endes sowie die Zulässigkeit einer Kündigung unter den gegebenen Umständen, inklusive der Rolle von Betriebsvereinbarungen und möglichen Irrtümern der Arbeitnehmerin.

Dr. Lars Hinrichs, Dr. Philipp Leydecker· JA 2014, 130· 90 Min
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB+3 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Die gelbe Feinstaubplakette

In diesem Übungsfall aus dem Kaufrecht geht es um den Kauf eines Wohnmobils mit gelber Feinstaubplakette. Der Käufer kann die Umweltplakette nach dem Erwerb nicht erneut erhalten, da das Fahrzeug die erforderlichen Abgaswerte nicht erfüllt. Die Klausur prüft das Vorliegen eines Sachmangels, Gewährleistungsrechte wie Rücktritt und Schadensersatz sowie den Ausschluss der Gewährleistung und Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Benjamin Wagner· JA 2014, 94· 90 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelRücktritt+3 weitere
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