Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Traumhaus mit Tücken
Die Klausur behandelt einen praxisnahen Fall zum reformierten Bauträgervertragsrecht und setzt sich vertieft mit Formnichtigkeits- und Heilungsproblemen bei Grundstücksgeschäften auseinander. Daneben werden gesellschaftsrechtliche Fragestellungen zur Vor-GmbH, Gründer- und Handelndenhaftung sowie zur Kapitalaufbringung einer GmbH thematisiert. Prozessuale Aspekte betreffen insbesondere die Zulässigkeit einer zivilrechtlichen Klage und die Frage nach dem einheitlichen Gerichtsstand des Erfüllungsortes.
Der Parkplatzfall
Der Fall betrifft das Überschreiten der Parkhöchstdauer auf einem privaten Parkplatz und die Frage, ob daraus Ansprüche der Parkplatz-GmbH gegen den Fahrzeughalter sowie dessen Ehefrau als Fahrerin entstehen. Zu prüfen sind insbesondere die Wirksamkeit von Vertragsstrafe-AGB, die Haftung des Halters für Parkverstöße anderer, Auskunftsansprüche, und prozessuale Beweisfragen.
Grundlagenfächer-Fortgeschrittenenklausur zur Rechtsphilosophie
Die Klausur stellt eine zivilrechtliche Übungsklausur mit philosophischem Bezug dar und prüft das Verständnis grundlegender Rechtsphilosophie, insbesondere Diskurstheorie, Freiheit und Gesellschaftsvertrag. Die Aufgaben setzen sich mit Habermas‘ Konzept diskursiver Rechtsetzung auseinander und verlangen eine argumentative Auseinandersetzung mit Günthers Einwänden. Weitere Teile behandeln Autorenzuordnung und vertragstheoretische Ansätze von Hobbes und Locke sowie Derridas Aporien zur Gesetzeskraft.
Egon hat Pech
Die Klausur behandelt zentrale Probleme des gutgläubigen Erwerbs im Sachenrecht, insbesondere im Kontext eines Gebrauchtwagenhandels. Vertieft werden Fragestellungen zu dinglicher Einigung unter fremdem Namen, Gutglaubensschutz, Abhandenkommen bei Probefahrt und differenzierten Besitzkonstellationen. Teil II widmet sich Fragen rund um den Zustimmungsanspruch des Vormerkungsinhabers und der analogen Anwendung des EBV im Vormerkungsverhältnis.
Ein Ende mit Schrecken
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen rund um Schönheitsreparaturklauseln, insbesondere deren Wirksamkeit und die Rückabwicklung nicht geschuldeter Reparaturen nach Ende des Mietverhältnisses. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Fristberechnung bei Kündigungserklärungen und der Frage, ob Samstage im Sinne von § 573c BGB als Werktage gelten. Auch Nutzungsersatzansprüche sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis werden thematisiert.
»Fernwärme« – Probleme mit der »smarten« Heizung
Die Fortgeschrittenenklausur beleuchtet zentrale Fragestellungen des neuen Schuldrechts für digitale Produkte nach den §§ 327 ff. BGB anhand eines Sachverhalts zwischen einer Ferienhauseigentümerin und dem Anbieter einer smarten Heizungsanlage und App. Die Schwerpunkte liegen auf der Vertragsbeendigung und dem Schadensersatz bei Mängeln digitaler Produkte, den Wechselwirkungen zwischen digitalen und analogen Vertragsteilen sowie der Verjährung des Nacherfüllungsanspruchs.
Gartendesaster einer GmbH
Die Klausur behandelt Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit der Neugestaltung von Gartenanlagen durch eine GmbH, die durch handelsrechtliche Vorschriften – insbesondere die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit – modifiziert werden. Es werden Rücktritt, Schadensersatz und die Haftungsausfüllende Kausalität sowie die Kaufmannseigenschaft diskutiert. Im dritten Teil sind prozessuale Probleme wie Gerichtsstandsvereinbarungen Gegenstand.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Entscheidung des Gerichts - Schrauben und Spindeln
In der Klausur steht zunächst die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Vollständigkeit einer Lieferung im Mittelpunkt. Bewertet werden insbesondere die Beweiswürdigung, etwa durch Zeugen und die Beweiskraft gerichtlicher Protokolle, sowie die Abgrenzung zwischen Nichtleistung, Teilleistung und Mangel. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Feststellung der Mangelhaftigkeit im Zusammenhang mit einem Zugeständnis gemäß § 138 III ZPO. Zusätzlich wird die übersichtliche Darstellung des Sachverhalts, insbesondere im Hinblick auf Klage, Widerklage und einen Vorprozess, thematisiert.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachgrundlose Befristung und Gebot fairen Verhandelns bei Aufhebungsverträgen
In der Klausur werden zentrale Fragestellungen des Arbeitsrechts behandelt. Im Fokus steht zunächst die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen sowie die verfassungskonforme Auslegung des § 14 II 2 TzBfG, insbesondere im Hinblick auf Vorbeschäftigung. Weiterhin ist die Abgrenzung zwischen Verlängerung und Neuabschluss von Arbeitsverträgen thematisiert, wobei auch die Auslegung unter Berücksichtigung des Begleitschreibens und der Interessenlage betrachtet wird. Zudem befasst sich die Klausur mit dem Gebot fairen Verhandelns bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen, einschließlich Herleitung, Anwendung und Rechtsfolge.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT - Die gescheiterte Hochzeit
In der Klausur geht es um die zivilrechtliche Behandlung der gescheiterten Planung einer Hochzeitsfeier im Schuldrecht AT. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob der Hochzeitstermin als absolutes Fixgeschäft eine Unmöglichkeit im Rechtssinne begründet. Zudem wird die Verantwortlichkeit bezüglich der Planung einer Feier während der Corona-Pandemie sowie eine mögliche Risikoübernahme der Parteien thematisiert. Schließlich wird die Möglichkeit eines Teilrücktritts aus dem Vertrag und die entsprechenden Rechtsfolgen geprüft.
Impfung statt Schlangenöl
Im Mittelpunkt dieser Übungsklausur stehen die Wirksamkeit von Vertretungshandlungen bei Grundstücksgeschäften im Handelsrecht und die Wirksamkeit einer Bürgschaftserklärung. Der Fall behandelt Fragen zur Prokura, zum Handelsregister, zum Grundstückskaufvertrag sowie kaufrechtliche Gewährleistungsrechte und deren Auswirkungen auf eine Bürgschaft. Zudem wird die Wirksamkeit einer Bürgschaftserklärung eines Einzelkaufmanns diskutiert.
Verkehrssicherungspflichten und Gefälligkeiten
Die Klausur behandelt in zwei Abschnitten zentrale Fragestellungen zu Verkehrssicherungspflichten und Haftung im Rahmen von Gefälligkeitsverhältnissen. Teil 1 thematisiert die Haftung des Supermarktbetreibers für einen Sturz auf einer feuchten Kundentoilette, Teil 2 die Anspruchslage nach Beschädigung eines Fahrzeugs beim Ausparken durch einen Freund auf Bitten der Geschädigten.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Das Haushaltscabrio
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Sachen- und Familienrecht mit besonderem Fokus auf den Herausgabe- und Bereicherungsansprüchen im Zusammenhang mit einem als Haushaltsgegenstand genutzten Cabrio. Zentrale Aspekte sind die Prüfung des Cabriolets als Haushaltsgegenstand im Sinne des § 1369 BGB sowie die Geltendmachung und Durchsetzung von Herausgabe- und Besitzrechten einschließlich eines möglichen Zurückbehaltungsrechts. Zudem werden die Anforderungen an die Schadensbehebung als Verwendung sowie nachträglich eingetretene Bösgläubigkeit und deren Auswirkungen auf das Besitzrecht beleuchtet. Schließlich werden Fragen zur analogen Anwendung und teleologischen Reduktion von Normen des Bereicherungsrechts bei rechtsgrundlosem Erwerb geprüft.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Maklerrecht und Mietrecht - Streit um Maklerkosten
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Makler- und Mietrechts. Im Vordergrund steht die Problematik einer unberechtigten Kündigung im Mietverhältnis, insbesondere in Bezug auf die Anwendung einer Analogie zu § 573 II Nr. 2 BGB bei einer Eigenbedarfskündigung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Außerdem werden die Mitteilungs- und Treuepflichten des Vermieters beim Wegfall des Eigenbedarfs sowie die Ersatzfähigkeit von Umzugs- und Maklerkosten im Lichte des Schutzzwecks der Rücksichtnahmepflicht geprüft. Im Rahmen des Maklerrechts spielt zudem der Vertragsschluss und die Textform des Maklervertrags eine Rolle.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Trennungs- und Abstraktionsprinzip - "Zum Verwechseln ähnlich."
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Abgrenzung von Duldungs- und Anscheinsvollmacht sowie der Identifizierung des Vertragsgegenstands im Rahmen schuldrechtlicher Verträge. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anfechtbarkeit der Anscheinsvollmacht, einschließlich der Anfechtung bei Identitätsirrtümern und dem maßgeblichen Zeitpunkt zur Fristwahrung. Daneben wird auch die Bedeutung der invitatio ad offerendum und die Fernwirkungen des Minderjährigenrechts geprüft. Insgesamt stehen damit Fragen zum Vertrauensschutz im Stellvertretungsrecht und den formellen Anforderungen bei Vertragsschlüssen im Fokus.
Vereinsleben mit Folgen?
Die Klausur behandelt die Rückforderung von Versicherungsleistungen nach einem Unfall mit anschließender Unfallflucht. Der versicherte Fahrer wird von der Versicherung im Regress genommen, weil er gegen die Aufklärungsobliegenheit verstoßen haben soll. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Beweislastverteilung, Gesamtschuld, Einspruch gegen das Versäumnisurteil und der rechtlichen Bewertung des Verhaltens im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag.
Von folgenreichen Missverständnissen und Anmaßungen
Die Klausur behandelt zwei zivilrechtliche Fälle: Im ersten Fall geht es um ein Missverständnis bei der Bestellung von Beton aufgrund unterschiedlicher Begriffsverständnisse, des Zugangs einer Willenserklärung und der Rückforderung des gezahlten Kaufpreises. Im zweiten Fall wird die Problematik einer gefälschten Vollmacht durch einen Minderjährigen und die Frage der Zahlungspflicht der Mutter im Rahmen von Stellvertretung thematisiert.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht - Feuer und Flamme
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Abgrenzung zwischen psychisch vermitteltem und unmittelbar verursachtem Schaden im Deliktsrecht. Zudem wird die Einordnung des Risikos psychischer Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer konkreten Berufstätigkeit in den Schutzzweck der Norm sowie die juristische Trennung vom allgemeinen Lebensrisiko analysiert. Ein weiteres zentrales Thema ist die Anwendbarkeit der Gewahrsamsvermutung nach § 808 II 1 ZPO bei der Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten in außerehelichen Lebensgemeinschaften. Der normative Schadensbegriff und die Frage einer Vorteilsanrechnung werden ebenfalls thematisch aufgegriffen.
Anfängerhausarbeit – Zivilrecht: Das smarte Bewässerungssystem
In der Klausur werden insbesondere die deliktsrechtliche Schutzfähigkeit von Daten und die Frage nach einem Recht am eigenen Datenbestand als sonstiges Recht untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der näheren Bestimmung des Begriffs der „Funktionen“ im Sinne des § 475a II 1 BGB im Zusammenhang mit smarten Bewässerungssystemen. Darüber hinaus wird behandelt, inwiefern die Auslegung des Vertragsgegenstands die Steuerbarkeit der Anlage per App sowie eventuell bestehende Mängel betrifft. Insgesamt geht es um zivilrechtliche Fragestellungen bezüglich moderner Technik im Verbraucheralltag.
Ein Grundstück kommt selten allein
Die Klausur befasst sich mit erbrechtlichen Streitigkeiten zwischen zwei Erben nach dem Tod ihrer Mutter. Es geht um die Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Vorausvermächtnisses für Grundstücke und um die Verteilung von Belastungen sowie die Wirksamkeit eines Vermächtnisses über ein Kraftfahrzeug. Zusätzlich wird eine Widerklage und eine Hilfsanfechtung des Testaments behandelt.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - "Dieselskandal"
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Deliktsrechts im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Schwerpunktmäßig wird die Haftung nach § 826 BGB iVm § 31 BGB thematisiert, insbesondere die normative Kontrolle der Differenzhypothese, die Rolle von Softwareupdates, Zurechnung und Sittenwidrigkeit. Weiterhin werden die Rechtsfolgen, insbesondere die Abgrenzung von großem und kleinem Schadensersatz im Deliktsrecht, Vorteilsausgleichung, Nutzungsanrechnung sowie Deliktszinsen nach § 849 BGB analysiert. Der Schutzgesetzcharakter und der Schutzzweckzusammenhang im Kontext von § 823 II BGB iVm EG-FGV iVm § 31 BGB werden ebenfalls detailliert erörtert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Argumentation und Subsumtionstechnik bei der Bearbeitung dieser Problemfelder.
'Kohle' für Koalas – neue 'Hausnummern' (auch) für die Kommanditistenhaftung
Die Klausur thematisiert zentrale Fragen des Personengesellschaftsrechts am Beispiel einer Kommanditgesellschaft (KG). Im Vordergrund stehen die Haftung von Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern und das Zusammenspiel von Eintragung, Zahlung sowie Ausscheiden eines Gesellschafters. Zudem werden schuldrechtliche Ansprüche aus einem Pachtvertrag sowie Aufrechnungsmöglichkeiten beleuchtet.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: BGB AT und Gesellschaftsrecht - Ein Yogi in Schwierigkeiten
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Zurechnung des Fehlverhaltens eines GbR-Gesellschafters und den dabei relevanten Fragen zur Schadensberechnung, insbesondere beim Versäumen einer Rechtsmittelfrist und einer möglichen Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch Fehler des Gerichts. Weiterhin wird die analoge Anwendung des § 130 I HGB auf BGB-Gesellschafter und die entsprechende Scheingesellschafterhaftung thematisiert. Zudem ist die Prüfung der Zurechnung arglistiger Täuschung im Rahmen des Anfechtungsrechts eines falsus procurator zu bearbeiten. Im Zentrum stehen damit haftungs- und zurechnungsrechtliche Fragestellungen im Gesellschaftsrecht der GbR.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Familien- und Erbrecht - Blut ist dicker als Wasser?
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Familien- und Erbrechts. Schwerpunktmäßig geht es um die Zugewinnberechnung, insbesondere die Einordnung eines Lottogewinns als Anfangs- oder Endvermögen, sowie die Formwirksamkeit eines Testaments (hier speziell die Unterschrift und der Testierwille). Weiterhin steht die konkludente Annahme einer Erbschaft durch die Beantragung eines Erbscheins im Mittelpunkt. Die Klausur prüft somit sowohl materielle als auch verfahrensrechtliche Probleme rund um das Erbrecht und Vermögensfragen im Familienrecht.