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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Brand im Pharmalabor – Wohnungseinweisung in Gefahrensituationen

Im Pharmalabor kommt es zu einer Explosion mit krebserregenden Gasen. Die Polizei weist fünf Zivilisten zur Unterbringung in die Villa des Eigentümers A ein. A wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht mittels Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen diese polizeiliche Maßnahme und argumentiert u.a. fehlende persönliche Verursachung und alternative Unterbringungsmöglichkeiten. Zu prüfen ist, ob der Antrag Erfolg hat.

Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Der umtriebige Geschäftsmann

Der Fall behandelt grundlegende Probleme des BGB AT mit dem Schwerpunkt auf der Auslegung von Willenserklärungen. Er eignet sich sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene und bietet einen anspruchsvollen Sachverhalt zur selbstständigen Lösung.

Auslegung der Willenserklärung+3 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich IPR und Rechtsvergleichung Neue Nachbarn

Die Examensklausur behandelt die Fragen rund um die Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs nach einem Grundstückskaufvertrag und einem Pachtvertrag zwischen zwei deutschen Kaufleuten. Thematisiert werden insbesondere das auf die Schiedsvereinbarung anwendbare Recht, formelle und materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen, Präklusionsprobleme und die Zuständigkeit des Schiedsgerichts, etwa hinsichtlich einer Aufrechnung. Die Kandidaten sollen beurteilen, wie das staatliche Gericht über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung nach den §§ 1025 ff. ZPO entscheidet.

Katharina Hilbig· JURA 2010, 712
Einführung IPRBesonderer Teil - Rom I-VO+1 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Die manipulierte Sportwette – Der Fall Hoyzer

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von manipulierten Sportwetten im Zusammenhang mit abgesprochenen Fußballspielen, angelehnt an die sogenannte 'Hoyzer-Entscheidung' des BGH. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwiefern die beteiligten Personen sich wegen Betrugs und ggf. weiterer Delikte im Zusammenhang mit der Manipulation und dem Abschluss von Wetten strafbar gemacht haben.

Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Unheimliche Warnhinweise der heimlichen EG-Gesundheitsminister: grundrechtsfest?

Examensklausur zur Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zur Anbringung von Warnhinweisen auf Tabakerzeugnissen, insbesondere nach Streichung des Zusatzes „Die EG-Gesundheitsminister“ in der Tabakproduktverordnung. Thematisiert werden Zulässigkeit (u.a. Schriftform, Subsidiarität) sowie Begründetheit unter Bezug auf Grundrechte und europarechtliche Aspekte.

Tonio Gas· JURA 2010, 700
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Erbschaftsansprüche

Die Examensklausur behandelt die Frage, welche Ansprüche auf den Nachlass nach dem Tod des W bestehen. Dabei steht im Mittelpunkt, ob die nichteheliche Lebensgefährtin F oder der Sohn S Erbe geworden ist, nachdem W zunächst F testamentarisch und später S in einem Erbvertrag zum Erben eingesetzt hatte.

Johannes Heyers· JURA 2010, 694
Gewillkürte Erbfolge+2 weitere
JURA 2010Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Rechtsgeschichte Verfassungsgeschichte: Investiturstreit, Gute Policey, Verfassungen von 1871 und 1919

Die Klausur behandelt die Verfassungsgeschichte anhand zentraler Stationen wie dem Investiturstreit, der Entwicklung der Guten Policey sowie den Reichsverfassungen von 1871 und 1919. Im Fokus steht die rechtshistorische Entwicklung von der mittelalterlichen Rechtsordnung bis zum Vergleich der Verfassungssysteme des 19. und 20. Jahrhunderts.

Thomas Gergen· JURA 2010, 635
Rechtsgeschichte
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Eine Brandstiftung kommt selten alleine

Die Klausur stellt einen komplexen Sachverhalt mit Mittäterschaft, räuberischer Erpressung, Brandstiftung sowie Betrug dar. Ausgangspunkt sind Drohbrief und Brandanschläge zweier Gelegenheitsgauner, die zur Tötung und weiteren Vermögensschäden führen. Die Strafbarkeit von G und H wird insbesondere im Hinblick auf Täterschaft, Zurechnung und Kausalität geprüft.

Christian Corell· JURA 2010, 627
Brandstiftung, § 306 StGB (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Erkaufte Beamtenernennung?

Die Examensklausur behandelt Fragen zum Recht des öffentlich-rechtlichen Vertrags. Sie orientiert sich an einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und ist auf das Examensniveau im Öffentlichen Recht zugeschnitten.

Sebastian Janzen· JURA 2010, 624
Der öffentlich-rechtliche Vertrag
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Besser rechtzeitig handeln? Zur Bindungswirkung eines Vorbescheids

Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung durch einen Nachbarn und legt dabei einen Schwerpunkt auf die Frage der drittschützenden Vorschriften im Baurecht. Besonders relevant ist die Bindungswirkung eines Vorbescheids für das weitere Baugenehmigungsverfahren.

Sarah Holdau· JURA 2010, 618
Die BaugenehmigungDie Merkmale des Verwaltungsakts+2 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Europarecht Gerichtlicher Dialog und europarechtskonforme Rechtsfortbildung

In der Klausur geht es um die europarechtskonforme Auslegung nationaler Normen im Verbrauchsgüterkauf sowie um die unmittelbare Anwendung von Richtlinien und die Vorlagepflicht an den EuGH. Der Bearbeiter prüft zunächst die Zulässigkeit eines Vorabentscheidungsverfahrens, sodann die Rechtsgrundlage für einen Wertersatzanspruch zwischen Unternehmer und Verbraucher und abschließend die Auswirkungen einer Nichtvorlage auf europäisches und deutsches (verfassungs-) Recht.

Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)Rechtsquellen +4 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Völker- und Europarecht Krankenhausapotheken

Die Klausur behandelt die unionsrechtlichen Vorgaben für die Versorgung von Krankenhäusern mit Arzneimitteln in Deutschland und deren Vereinbarkeit mit der Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34 AEUV. Im Mittelpunkt steht ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen vermuteter Beschränkungen für Apotheken aus anderen Mitgliedstaaten. Die Aufgabe besteht in der Prüfung der Erfolgsaussichten eines solchen gerichtlichen Vorgehens.

Mehrdad Payandeh· JURA 2010, 472
Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUVVertragsverletzungsverfahren (Art. 258ff. AEUV)+2 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Die gestohlene (?) Tageszeitung – eine etwas andere Klausurlösung

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung der Wegnahme einer abonnierten Tageszeitung aus einem Briefkasten, die nach mehrstündiger Nutzung zurückgegeben wird. Zu prüfen sind insbesondere die Tatbestandsmerkmale des Diebstahls, darunter die Wegnahme und Zueignungsabsicht. Im zweiten Teil wird der strafrechtliche Vermögensbegriff thematisiert und seine Bedeutung im Kontext der §§ 253 und 263 StGB erläutert.

Joachim Kretschmer· JURA 2010, 468
Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ÖR Verbot von Killerspielen

Im Mittelpunkt der Übungshausarbeit steht die verfassungsrechtliche Überprüfung eines gesetzlichen Verbots sogenannter 'Killerspiele'. Geprüft werden insbesondere Kunstfreiheit, Menschenwürde, Berufsfreiheit sowie die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates im Kontext virtueller Gewaltspiele.

Tobias Handschell· JURA 2010, 461
VerfassungsbeschwerdeKunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die ungerechte Prüfung

Die Examensklausur behandelt Prüfungsrecht am Beispiel eines Falls zur Bewertung einer juristischen Staatsprüfung im Bundesland Hessen. Die Studentin S erlangt wegen vermeintlich fehlerhafter Korrektur erst nach Klage zur Neubewertung die Zulassung zur mündlichen Prüfung und begehrt anschließend Schadensersatz wegen entgangenen Einkommens. Schwerpunkt sind die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf Neubeurteilung der Prüfungsleistung sowie ein möglicher öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtEröffnung des VerwaltungsrechtswegsStaatshaftungsrechtliche Sekundäransprüche: Überblick+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Zu viele Vormerkungen

Der Fall behandelt die Übertragung von Grundstücken mit mehreren Beteiligten, insbesondere die Eintragung und Wirkungen von Auflassungsvormerkungen, konkurrierenden Erwerbern und Fragen des gutgläubigen Erwerbs. Diskutiert werden Herausgabeansprüche nach Eigentumserwerb trotz zwischenzeitlicher Eigentumsübertragung, Ansprüche auf Mieteinnahmen sowie die Rechtsposition eines Nachbarn mit abgesicherter Grunddienstbarkeit. Zusätzlich wird prozessuales Verhalten bei Klagerücknahme nach Eintragung thematisiert.

Genevieve Baker· JURA 2010, 450
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisGrundprinzipien des Sachenrechts+2 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Informations- und Medienrecht Die verhängnisvolle Freizeitveranstaltung

In dem Examensfall aus dem Schwerpunktbereich Informations- und Medienrecht geht es um Ansprüche einer minderjährigen Schülerin gegen die Inhaberin eines Hotels, nachdem Fotos der Schülerin – teilweise unbekleidet – ohne Einwilligung ihrer Eltern für Werbezwecke verwendet wurden. Der Fall thematisiert unter anderem das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Dienstvertrags mit Minderjährigen, die Sittenwidrigkeit des Geschäfts sowie Persönlichkeits- und Bildrechte.

Thomas Vacca· JURA 2010, 393
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBGeschäftsfähigkeitGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+1 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Goldkette und Amulett

Die Übungsklausur behandelt einen Fall um das Abziehen einer Goldkette und eines Amuletts von einer gehbehinderten Person an einer U-Bahn-Station. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von T bezüglich Raub, Diebstahl und Hehlerei sowie die Strafbarkeit von R, der durch einen Irrtum zum Eingreifen veranlasst wurde. Der Fall fokussiert auf Gewaltbegriff, Irrtumsproblematik und mittelbare Täterschaft.

Claudius Geisler, Evelyn Meyer· JURA 2010, 388
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)+4 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ZR Traumurlaub in Tollinesien

Die Klausur behandelt Ansprüche eines eingetragenen Lebenspartnerschaftspaars gegen einen Reiseveranstalter nach einer Pauschalreise, bei der es zu Diskriminierungen, einem Unfall und ärztlichen Behandlungsfehlern während eines Ausflugs kommt. Schwerpunkte sind die reisevertragliche Haftung, Gleichbehandlungsrechte nach AGG, deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche sowie die Problematik eines möglichen Anspruchsverlusts durch Einlösung eines Schecks (Erlassfalle). Außerdem wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts nach Rom I-VO geprüft.

Peter A. Windel· JURA 2010, 381
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBMinderung & Schadensersatz§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht Frauenprobleme

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Arbeits- und Sozialrecht: Eine Angestellte erleidet durch das Ohrlochstechen beim Juwelier eine Infektion und wird vier Tage arbeitsunfähig. Es geht um die Frage, ob die Betriebskrankenkasse verpflichtet ist, die gesamten Behandlungskosten zu übernehmen und ob die Arbeitgeberin Entgeltfortzahlung schuldet, trotz eines behaupteten Selbstverschuldens der Angestellten. Der Sachverhalt eignet sich zur eigenständigen Bearbeitung.

Stefan Huster, Katrin Hasler· JURA 2010, 316
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
JURA 2010Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur StR Treibjagd mit Folgen

Im Rahmen einer Zwischenprüfungsklausur wird die Strafbarkeit des B nach einer feucht-fröhlichen Treibjagd geprüft. B nimmt heimlich das Jagdgewehr des A aus einem verschlossenen Waffenschrank und verkauft es später unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Der Fall behandelt insbesondere Diebstahl, schwereren Diebstahl (§ 243 StGB), sowie Betrug.

Katrin Gierhake· JURA 2010, 312
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Möbelkauf mit Folgen

Die Examensklausur behandelt mehrere Kaufverträge über Möbel zwischen einer Firma und privaten Käufern. Es stehen Fragen des Kaufrechts (Sachmängel, Rücktritt, Gefahrübergang), AGB-Kontrolle, Prozessrecht (insb. Klagehäufung, Streitgenossenschaft, Zustellung), Rücktritt, Schadenersatz, sowie die Berechtigung von Kaufpreisforderungen und Aufrechnung im Mittelpunkt.

Tobias Tröger, Anton Ederle· JURA 2010, 307
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelRücktritt+5 weitere
JURA 2010Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Steuerrecht Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit: Ein tüchtiger Geschäftsführer

Die Übungsklausur behandelt steuerrechtliche Fragen zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit am Beispiel eines Geschäftsführers. Thematisiert werden insbesondere Vergütungen, die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs, Fortbildungskosten und Bewirtungsaufwendungen. Der Fall dient der Prüfung steuerrechtlicher Anspruchsgrundlagen und Abgrenzungen.

Emanuel Dillberger, Timo Fest· JURA 2010, 233
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Der Bankräuber und sein Umfeld

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung eines Banküberfalls, bei dem der Täter mit einer geladenen Pistole und Skimaske eine Bank betritt, eine Geisel nimmt und Bargeld erbeutet. Der Sachverhalt umfasst Hausfriedensbruch, Raub, erpresserische Menschenraub, Tötungsdelikte, psychische Beihilfe sowie die Rolle der Freundin und des Freundes des Täters; dabei werden auch Gefährdungszusammenhänge und Konkurrenzen angesprochen.

Ingo Bott, Andreas Pfister· JURA 2010, 226
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB+5 weitere
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