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Klausuren

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1.113 Klausuren
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: BGB AT

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei zivilrechtliche Konstellationen. Teil 1 betrifft den Verkauf eines Hundes durch die elfjährige Marie an die Passantin Patricia, wobei zentrale Fragen zum Minderjährigenrecht, zum Vertragsschluss und zur Anfechtung aufgeworfen werden. Im zweiten Teil geht es um einen Bewirtungsvertrag zwischen dem Restaurant Raffaello, vertreten durch einen Kellner, und dem Gast Valentin, der sich über den Preis einer Champagnerflasche irrt; streitig ist, ob und in welcher Höhe ein Zahlungsanspruch besteht. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere die Wirksamkeit von Willenserklärungen, den Umgang mit Irrtümern beim Vertragsschluss sowie die möglichen Rechtsfolgen einer Anfechtung.

Anfechtung der WillenserklärungAngebot und Annahme§ 1004 BGB (analog)+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur im Sachenrecht: Mehr Sein als Schein

Valentina verkauft aufgrund von Geldnot ein Mischpult an ihre Freundin Kübra, obwohl das Mischpult ursprünglich dem Erik gehörte und von Kübra lediglich geliehen wurde. Kübra verkauft das Mischpult später weiter an Bogdan, der es von Derya, einer Dritten, erhält. Erik möchte nun von Bogdan Herausgabe des Mischpults sowie von Kübra Zahlung des Verkaufserlöses verlangen. Im Mittelpunkt stehen die Eigentumsverhältnisse am Mischpult, gutgläubiger Erwerb beweglicher Sachen, sowie mögliche schuldrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche.

Beate Gsell, Andreas Freiwald· ZJS 2024, 939
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Drei Kartoffelbestellungen“

In diesem Fall bestellt der Gastwirt G für sein Restaurant Kartoffeln bei den Landwirten S, X und Y. Es kommt zu einem komplexen Zusammenspiel von Lieferungen, Missverständnissen und Eigentumsübertragungen, wobei teilweise fremde Kartoffeln weitergegeben oder gestohlen werden. Zentral ist die Frage nach bereicherungsrechtlichen Ansprüchen im Verhältnis zwischen S, G, X und Y. Schwerpunkte der Prüfung liegen auf Leistungsverhältnissen, Leistungs- und Nichtleistungskondiktion sowie der Verknüpfung von Bereicherungsrecht mit allgemeinen schuld-, sachen- und bereicherungsrechtlichen Grundsätzen.

Gregor Albers, Clemens Mehl· ZJS 2024, 921
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)§ 1004 BGB (analog)+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die falsche Dropshipping-Händlerin

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Thema Dropshipping mit Fokus auf Identitätsverschleierung beim Online-Verkauf. Sie fordert eine vertiefte Prüfung der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen zwischen Händler, Plattform und Kunden sowie grundlegende Kenntnisse im Leistungsstörungsrecht und allgemeinen Schuldrecht. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidaten im zweiten Staatsexamen und verlangt eine gründliche Analyse komplexer Sachverhalte.

Simon Püschel· JuS 2024, 590· 300 Min
StellvertretungRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht und Nachhaltigkeitsrecht – Greenwishing

Die Klausur behandelt aktuelle Fragestellungen zum Kaufrecht mit einem besonderen Fokus auf Nachhaltigkeitsaspekte, vor allem sog. Greenwishing. Es wird die Schnittstelle zwischen klassischen kaufrechtlichen Gewährleistungsregeln und nachhaltigkeitsbezogenen Produktversprechen thematisiert. Die Bearbeitenden sollen juristische Probleme an der Analyse solcher Versprechen und deren rechtlicher Einordnung aufarbeiten.

Grundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+3 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: BGB AT, Stellvertretungsrecht, (ergänzende) Vertragsauslegung

Die Klausur behandelt zentrale Probleme der Stellvertretung und der Vertragsauslegung im BGB AT. Dabei wird auch die ergänzende Vertragsauslegung in praxisnahen Fallkonstellationen geprüft. Es werden vertiefte Kenntnisse über das Zustandekommen und die Auslegung von Rechtsgeschäften sowie das Stellvertretungsrecht vorausgesetzt.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAuslegung der WillenserklärungStellvertretung+8 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Kaufrecht – Espresso and everything else

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Allgemeinen Schuldrecht und dem Kaufrecht, insbesondere zum Zustandekommen von Schuldverhältnissen und zur Anwendung des Leistungsstörungsrechts. Neben den Grundlagen des Kaufvertrags werden auch Aspekte der Unmöglichkeit und Schadensersatzansprüche geprüft. Geeignet für Referendare im Assessorexamen.

Entstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des KaufvertragsWiderruf & Verbraucherverträge+7 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Algorithm & Blues – oder: Ärger mit der vernetzten Autobatterie

K erwirbt ein Elektroauto und mietet die zugehörige Batterie vom Hersteller R, wobei der Vertrag eine Klausel über die Sperrung der Wiederauflademöglichkeit bei Vertragsbeendigung enthält. Nach Zahlungsverzug sperrt R per Fernzugriff die Batterie, sodass K nicht weiter fahren kann und für ein Taxi zahlen muss. Zu prüfen sind sachenrechtliche und vertragsrechtliche Ansprüche zwischen K und R.

AGBDer BesitzschutzPflichten im Mietverhältnis +4 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse – Spaziergang im Park

Die Klausur thematisiert die gesetzlichen Schuldverhältnisse im BGB anhand eines Sachverhalts mit Alltagsbezug rund um einen Spaziergang im Park. Im Mittelpunkt steht die dogmatische Einordnung und Anwendung der zentralen Anspruchsgrundlagen gesetzlicher Schuldverhältnisse. Geeignet ist die Aufgabe für Studierende in der Anfangsphase des Studiums.

Tobias Solscheid, Tim Berweiler· JuS 2024, 523· 120 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen Gesetzliche ErbfolgeRelativität der Schuldverhältnisse
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur im Sachenrecht: Einen Schritt voraus?

Im Mittelpunkt des Falls steht der Erwerb eines Hausgrundstücks, bei dem die Eigentümerin V das Grundstück zunächst an K verkauft und die Auflassung erklärt, später jedoch einen zweiten, teureren Kaufvertrag mit D abschließt und deren Eintragung als Eigentümerin im Grundbuch betreibt. Zu prüfen ist insbesondere, ob D das Eigentum am Grundstück wirksam erlangt hat und ob sie von L Herausgabe von Gartengeräten verlangen kann, die L als Verleiherin entfernt hat. Rechtliche Schwerpunkte bilden das Grundstücksrechtsgeschäft mit Auflassung sowie die geläufigen Probleme des Doppelverkaufs, der Verfügungsbefugnis und des gutgläubigen Erwerbs im Grundbuchverfahren. Außerdem wird das Verhältnis zwischen Eigentumserwerb an Grundstück und Zubehör sowie Ansprüche aus Besitz und dinglichem Recht behandelt.

Beate Gsell, Andreas Freiwald· ZJS 2024, 701
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Miller

Im Rahmen eines Aktenvortrags wird eine zivilrechtliche Familiensache aus dem Bereich des Familienrechts behandelt. Der Fall bezieht sich insbesondere auf Fragen der Scheidung und sich daraus ergebende vermögensrechtliche sowie unterhaltsrechtliche Folgen. Daneben können Aspekte der elterlichen Sorge und verwandtschaftlichen Vertretung angesprochen werden.

Stephan Engelhorn· JuS 2024, 449· 60 Min
Scheidung und ScheidungsfolgenZugewinnausgleich und andere VermögensausgleichsansprücheRecht der ehelichen Gemeinschaft+4 weitere
JA 20241. Staatsexamen

* "'Negative Vermögensbilanz' – Der Vollstreckungsbescheid am Vorabend von Weihnachten

Im Fall wird die Zwangsvollstreckung gegen einen Studenten geprüft, der sich gegen diverse Maßnahmen des Gerichtsvollziehers – darunter die Pfändung eines Verlobungsrings, eines Buchs der Universitätsbibliothek und eines Ponys – zur Wehr setzt. Thematisiert werden die Rechtmäßigkeit der Pfändungen, etwaige Pfändungsverbote sowie die Zulässigkeit und Aussichten eines gegen die Zwangsvollstreckung gerichteten Rechtsbehelfs. Zusätzlich wird die Frage angeschnitten, welche Rechtsbehelfe der Universitätsbibliothek im Hinblick auf das gepfändete Buch zur Verfügung stehen.

Professorin Dr. Marie Herberger· JA 2024, 372· 300 Min
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPOVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+4 weitere
JA 2024Anfänger:innen

'Kontroverse Preisangabe' – Hürden beim Verkauf über Online-Plattformen

Die Klausur behandelt die Problematik widersprüchlicher Preisangaben beim Online-Verkauf eines Plattenspielers über eine Internetplattform. Der Verkäufer nutzt das Konto seiner Frau mit unterschiedlichen Preisangaben – in der Preiszeile 99 EUR, in der Artikelbeschreibung 250 EUR. Zu prüfen ist, ob die Käuferin zur Zahlung des höheren Preises verpflichtet ist, wobei u.a. Stellvertretung, Auslegung und Anfechtung von Willenserklärungen thematisiert werden.

Carolin Aufleger, Lukas Semmelmayer· JA 2024, 364· 300 Min
StellvertretungAuslegung der WillenserklärungAnfechtung der Willenserklärung+2 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT – Augen auf beim Uhrenkauf

Die Klausur befasst sich mit dem Schuldrecht Allgemeinen Teil im Kontext eines Uhrenkaufs und prüft typische Grundlagen zu Schuldverhältnissen. Der Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Anforderungen und Fallstricken beim Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages. Ziel ist es, grundlegende Kenntnisse und das Verständnis für den allgemeinen Teil des Schuldrechts zu vertiefen.

Dr. Torsten Kindt, Josia Dreifert· JuS 2024, 424· 60 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB+4 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Spieglein, Spieglein in der Hand...

Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen des Sachenrechts und Familienrechts im Assessorexamen, insbesondere Fragen des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen und typische Konstellationen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Auch familienrechtliche Aspekte wie Vertretung und Haftung im Verhältnis Eltern–Kind werden abgefragt. Ziel ist die sichere Anwendung der Grundprinzipien beider Rechtsgebiete in der Prüfungssituation.

Professorin Dr. Caroline S. Rapatz· JuS 2024, 347· 300 Min
Grundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern+9 weitere
JuS 2024FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Begehrte Ausschussware

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Probleme des Sachenrechts, namentlich den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb an beweglichen Sachen. Im Mittelpunkt stehen klassische Fragen zum Gutglaubenserwerb, zur Übergabe sowie zur Abgrenzung von Vertrags- und Verfügungsgeschäft. Zusätzlich werden ausgewählte AT-Fragen zur Willenserklärung und Anfechtung gestreift.

Professor Dr. Thomas Hoeren, Philip Mayer· JuS 2024, 335· 120 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

'Leben Mieter sorgenlos?' – Die digitale Miete und ihre Tücken

Der Student S mietet ein Smartphone vom Händler H und stellt nach kurzer Zeit eine schnelle Entladung und eine verminderte Akkuleistung fest, die auf einen bereits bei Kauf vorhandenen Softwarefehler zurückzuführen ist. S verlangt von H verschiedene Ansprüche im Zusammenhang mit den Mängeln und den daraus resultierenden Mehrkosten. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob S die ihm entstandenen Rechtsverfolgungskosten von H ersetzt verlangen kann.

Tom Hubert, Markus Meyer· JA 2024, 271· 180 Min
Mietverhältnisse über WohnraumVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+3 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Die falsche Gisela

Die Rundfunkanstalt Mannheim sucht eine neue Intendantin und lädt versehentlich Gisela Gauber statt Gisela Gouda zu einem Kennenlerngespräch ein. Ohne Kenntnis der tatsächlichen Verwechslung erhält Gisela Gauber einen hochdotierten Dienstvertrag mit Ruhegeldanspruch und unterschreibt diesen. Im Vordergrund stehen Fragen der Willensbildung, Vertragsschluss und Auslegung des Dienstvertrags. Thematisiert werden dabei Aspekte aus dem Allgemeinen Teil des BGB sowie die Auswirkungen von Identitätsirrtümern bei Vertragsschlüssen.

Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Pflichten von Unternehmer und BestellerHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Irgendwer ist immer krank!

In diesem Fall verlangt der Arbeitnehmer A von seiner Arbeitgeberin I-GmbH Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für einen längeren Zeitraum, nachdem er zunächst wegen eines Burn-Out-Syndroms und anschließend wegen einer Knieoperation arbeitsunfähig war. Streit besteht insbesondere darüber, ob es sich um einen einheitlichen oder mehrere voneinander unabhängige Verhinderungsfälle handelt und ob ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht. Im zweiten Sachverhalt fordert die Arbeitnehmerin B die Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes, nachdem ihr von der Arbeitgeberin aus infektionsschutzrechtlichen Gründen der Zutritt zum Betrieb trotz negativer Coronatests untersagt wurde. Zentral sind Fragen zum Annahmeverzug des Arbeitgebers sowie zur arbeitgeberseitigen Anordnung von Quarantänemaßnahmen und deren arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Annahmeverzug, § 293 ff. BGBNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Der praktische Fall: „Geschwisterliebe“ (insbesondere: Entfall der Verjährungshemmung bei irrtumsbedingtem „Nichtverhandeln“ i.R.d. § 203 BGB?)

Im Fall geht es um vermögensrechtliche Ansprüche zwischen den Geschwistern A, B und C als Erben eines Stiftungsvermögens, insbesondere um Rückzahlungsforderungen aus gewährten Darlehen. Nach Kündigung der Darlehen und Einleitung eines Zivilverfahrens einigen sich die Parteien außergerichtlich notariell, wobei später Unstimmigkeiten zur tatsächlichen Vermögensposition festgestellt werden. Die zentrale zivilrechtliche Fragestellung betrifft die Hemmung und den möglichen Entfall der Verjährung nach § 203 BGB, wenn Parteien in der irrtümlichen Annahme eines Vergleichs „nicht mehr verhandeln“. Vertieft werden konkurrierende Regelungen zur Verjährung, die Wirksamkeit der Vergleichsvereinbarung sowie Treuwidrigkeit einer Verjährungseinrede.

Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Anfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse, Immobiliarsachenrecht und Zwangsvollstreckungsrecht

Die Klausur behandelt gesetzliche Schuldverhältnisse, das Immobiliarsachenrecht sowie das Zwangsvollstreckungsrecht. Es werden zentrale Anspruchsgrundlagen und prozessuale Besonderheiten in Bezug auf Grundstücksrechte und Zwangsvollstreckung geprüft. Die Aufgabenstellung orientiert sich an typischen Konstellationen der zivilrechtlichen Assessorklausur.

Raphael Reiss· JuS 2024, 249· 300 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+5 weitere
JuS 2024Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: UN-Kaufrecht, Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht – „Alles bio, ist doch logisch“

Die Klausur behandelt das UN-Kaufrecht, das Internationale Privatrecht (IPR) und das Internationale Zivilverfahrensrecht (IZPR). Die Aufgabenstellung umfasst typische Problemstellungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr, etwa zur Anwendbarkeit und Auslegung internationaler Regelungen, sowie Konfliktlösung bei verschiedenen Rechtsordnungen. Sie richtet sich vorrangig an Studierende mit Schwerpunktbereich im internationalen Zivilrecht.

Dr. Simon Jobst, Peter Moser· JuS 2024, 243· 180 Min
Einführung IPRBesonderer Teil - Rom I-VOEinführung IZPR+4 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Krypto gefällig?“

Die Klausur beinhaltet zwei zivilrechtliche Fälle rund um Investitionen in Kryptowährungen und Transaktionen im MetaVerse. Im ersten Fall geht es um vermeintliche Schadensersatzansprüche nach verlustreichem Krypto-Handel im Rahmen eines Treuhand-Investments, im zweiten Fall um bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche nach einer betrügerischen Überweisung und Weiterleitung digitaler Werte. Die Schwerpunkte liegen im BGB AT, Schuldrecht AT und Bereicherungsrecht.

Felix-Julius Konow, Jan Sehorz· JA 2024, 191· 300 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreEntstehung von Schuldverhältnissen Die Leistungskondiktion+2 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Klausur Sachenrecht: „Zwischen Forderung und Eigentum: Die Anwendbarkeit von allgemeinem Schadensersatzrecht auf dingliche Ansprüche“

Im Mittelpunkt des Falls steht die Eigentumsübertragung und die Besitzlage einer Armbanduhr, die von A an B verliehen, von B an C verkauft und schließlich von C weiterveräußert werden sollte. Es geht um Ansprüche aus unerlaubter Weitergabe und verzögerter Herausgabe, insbesondere Schadensersatzforderungen zwischen den Beteiligten. Zusätzlich geraten dingliche Ansprüche und deren Durchsetzbarkeit nach §§ 985, 1004 BGB in den Fokus, wobei die Anwendbarkeit des allgemeinen Schadensersatzrechts auf vindikatorische und actio negatoria Ansprüche zu prüfen ist. Ein zweiter Teil des Falls beleuchtet nachbarschaftsrechtliche Probleme durch Wurzelschäden auf dem Grundstück der C.

Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
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