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Zivilrecht

Wiederholung

Das Internationale Privatrecht (Art. 3 EGBGB, Rom I-VO, Rom II-VO, EuGVVO) regelt, welches nationale Recht und welches Gericht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zuständig ist. Zentrale Begriffe sind Kollisionsnormen, Anknüpfung und Verweisung (insbesondere selbstständige und unselbstständige Kollisionsnorm). Examensrelevant: ordre public-Vorbehalt (§ 6 EGBGB), Qualifikation von c.i.c. beim Vertragsgerichtsstand (Art. 7 EuGVVO), Erfolgsort bei Distanz-, Platz- und Streudelikten, sowie die Abgrenzung Brogsitter zwischen Vertrag und Delikt.

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Klausuren zum Thema

JURA 2025Schwerpunktbereich

Morsches Holz

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt eine internationalprivatrechtliche und verfahrensrechtliche Fallgestaltung mit Schwerpunkt auf UN-Kaufrecht (CISG). Es sind Fragen zur internationalen Zuständigkeit (Brüssel Ia-VO, rügelose Einlassung), zur Kollision von CISG und Rom I-VO sowie zur Vertragsaufhebung wegen Mängeln nach dem CISG zu prüfen. Studierende haben einen ausführlichen Sachverhalt mit Einwendungen zu Gerichtsstand und Leistungsstörungen im grenzüberschreitenden Warenkauf zu bearbeiten.

Einführung IPRInternationale Zuständigkeit (EuGVVO)Grundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
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