Wiederholung
Das Internationale Privatrecht (Art. 3 EGBGB, Rom I-VO, Rom II-VO, EuGVVO) regelt, welches nationale Recht und welches Gericht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zuständig ist. Zentrale Begriffe sind Kollisionsnormen, Anknüpfung und Verweisung (insbesondere selbstständige und unselbstständige Kollisionsnorm). Examensrelevant: ordre public-Vorbehalt (§ 6 EGBGB), Qualifikation von c.i.c. beim Vertragsgerichtsstand (Art. 7 EuGVVO), Erfolgsort bei Distanz-, Platz- und Streudelikten, sowie die Abgrenzung Brogsitter zwischen Vertrag und Delikt.
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Klausuren zum Thema
Morsches Holz
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt eine internationalprivatrechtliche und verfahrensrechtliche Fallgestaltung mit Schwerpunkt auf UN-Kaufrecht (CISG). Es sind Fragen zur internationalen Zuständigkeit (Brüssel Ia-VO, rügelose Einlassung), zur Kollision von CISG und Rom I-VO sowie zur Vertragsaufhebung wegen Mängeln nach dem CISG zu prüfen. Studierende haben einen ausführlichen Sachverhalt mit Einwendungen zu Gerichtsstand und Leistungsstörungen im grenzüberschreitenden Warenkauf zu bearbeiten.
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