Vorkauf
Das Vorkaufsrecht (§§ 463–473 BGB) verschafft dem Berechtigten die Option, beim Verkauf eines Gegenstands durch den Verpflichteten in einen bereits mit Dritten geschlossenen Kaufvertrag zu den gleichen Bedingungen einzutreten. Examensrelevant sind die formgerechte Begründung (§ 311b BGB), die Abgrenzung zum dinglichen Vorkaufsrecht (§§ 1094ff. BGB), Ausübungsfragen sowie Schadensersatzansprüche bei Nichtberücksichtigung des Vorkaufsrechts.
Zu diesem Thema haben wir 3 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Streit um einen Wiederkauf
Die Examensklausur behandelt einen zivilrechtlichen Streit um einen Wiederkauf. Schwerpunkte liegen auf den Rechtsgrundlagen des Kaufvertrags, dem gesetzlichen Vorkaufsrecht und Fragen der Auslegung sowie Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es werden zudem Fragen zur Form und zum Zustandekommen entsprechender Vereinbarungen thematisiert.
Examensklausur ZR Trau, schau, wem! Altersvorsorge mit Hindernissen
In diesem Examensfall wird die rechtliche Einordnung verschiedener Konstellationen beim Erwerb und der Übertragung von Miteigentumsanteilen an Grundstücken sowie eines Vorkaufsrechts geprüft. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen Vertrag und Gefälligkeitsverhältnis, die Wirksamkeit und Heilung formbedürftiger Verträge (§ 311b BGB), Treuhandabreden, das schuldrechtliche Vorkaufsrecht sowie die Rolle der Vormerkung. Untersucht werden Ansprüche auf Übereignung der Grundstücksanteile aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen.
Übungsklausur ZR Grundfall zum dinglichen Vorkaufsrecht
Der Fall behandelt die Bestellung und Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts an einem Grundstück. Es werden zivilrechtliche Probleme wie die relative Unwirksamkeit, subjektive Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 2 BGB, sowie die Voraussetzungen für Zustimmung zur Grundbucheintragung und das Zurückbehaltungsrecht thematisiert.
Vorkauf in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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