Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch
Der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch sichert die Durchsetzbarkeit von Unionsrecht durch effektiven Individualrechtsschutz. Bei Verstößen eines Mitgliedstaats gegen Unionsrecht (Art. 4 II, Art. 17, Art. 54 AEUV) kann ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen. Examensklassiker sind die Voraussetzungen: hinreichend qualifizierter Verstoß, Individualrechte, Kausalität zwischen Verstoß und Schaden.
Zu diesem Thema haben wir 1 Klausur im Portal.
Klausuren zum Thema
Semesterabschlussklausur – Europarecht: Grundfreiheiten – Subventionierung von Privatschulen anerkannter Religionsgemeinschaften
Die Klausur behandelt die europarechtlichen Grundfreiheiten und deren Auswirkungen auf die staatliche Subventionierung von Privatschulen anerkannter Religionsgemeinschaften. Es werden unionsrechtliche Diskriminierungsverbote, staatshaftungsrechtliche Aspekte sowie die EU-Grundrechte thematisiert. Ziel ist die Prüfung der Vereinbarkeit nationaler Fördermaßnahmen mit dem Unionsrecht.
Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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