Strafzumessung
Die Strafzumessung (§§ 46–51 StGB) bestimmt Art und Maß der Strafe nach den Umständen der Tat und der Täterpersönlichkeit. Bei Tateinheit (§ 52 StGB) und Tatmehrheit (§ 53 StGB) werden spezielle Regeln zur Strafrahmenbestimmung angewendet. Examensklassiker: Konkurrenzlehre (Tateinheit/Tatmehrheit), Berücksichtigung von Vorverurteilungen (§ 55 StGB), Strafmilderung (§ 46 III StGB), Maßregeln der Besserung (§§ 45, 70 StGB).
Zu diesem Thema haben wir 4 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsgutachten – „I brie-lieve in you“
Die Klausur im Assessorexamen stellt ein Revisionsgutachten im Strafrecht mit Schwerpunkt auf der Begründetheit unter Einbeziehung der Sachrüge und der Zulässigkeit der Revision. Es werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen geprüft, um die typischen Anforderungen an eine Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen zu simulieren. Die Bearbeitung orientiert sich eng an den examensrelevanten Standards der strafprozessualen Rechtsmittelprüfung.
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften - (Ersatz-)Freiheitsstrafen und Fahrverbote
Die Klausur behandelt zunächst die Beurteilung des Antrags auf gerichtliche Entscheidungen nach §§ 109 ff. StVollzG, wobei insbesondere der Beurteilungsspielraum, das Ermessen und das Nachschieben von Gründen im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus wird die Interpretation einer statistischen Tabelle thematisiert, was Kenntnisse im Umgang mit strafrechtlichen Statistiken erfordert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist das Nettoeinkommensprinzip und das Einbußeprinzip, die für die Bemessung von Strafen relevant sind. Insgesamt stehen die prozessualen Anforderungen und statistischen Auswertungen sowie die strafrechtlichen Prinzipien im Zusammenhang mit Freiheitsstrafen und Fahrverboten im Vordergrund.
* Original-Examensklausur: "Angemessenheit ist (k)eine Frage des Kreditrahmens
Die Klausur behandelt eine Revisionsklausur zum Computerbetrug am Amtsgericht Leipzig. Schwerpunkt der Bearbeitung sind relevante Verfahrensrügen, insbesondere hinsichtlich der Verletzung von Verteidigungsrechten nach § 244 III StPO und Belehrungsfehler bezüglich des Auskunftsverweigerungsrechts der Zeugin nach § 55 II StPO. Außerdem wird der materielle Tatbestand des Computerbetrugs geprüft.
Ein riskanter Freundschaftsdienst
Die Klausur thematisiert eine strafrechtliche und strafprozessuale Konstellation: Nach einer alkoholbedingten Unfallfahrt im Straßenverkehr stehen Fragen zu Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechten, dem Vereidigungsverbot sowie materiell-rechtlichen Tatbeständen wie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort im Fokus. Es werden außerdem die Voraussetzungen und Folgen einer Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verurteilung behandelt.
Strafzumessung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
Jurafuchs-Lernapp öffnen