Nebenentscheidungen
Nebenentscheidungen (§§ 465 ff. StPO) regeln im strafrechtlichen Urteil die Folgen, die neben der Hauptentscheidung stehen – insbesondere Kosten und Auslagen. Die Kostenentscheidung (§ 465) bestimmt, wer die Verfahrenskosten trägt, regelmäßig der Verurteilte. Examensrelevant: Formulierung und Begründung der Kostenentscheidung, Ausnahmen bei Teilerfolg, vgl. § 467 StPO.
Zu diesem Thema haben wir 1 Klausur im Portal.
Klausuren zum Thema
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften - (Ersatz-)Freiheitsstrafen und Fahrverbote
Die Klausur behandelt zunächst die Beurteilung des Antrags auf gerichtliche Entscheidungen nach §§ 109 ff. StVollzG, wobei insbesondere der Beurteilungsspielraum, das Ermessen und das Nachschieben von Gründen im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus wird die Interpretation einer statistischen Tabelle thematisiert, was Kenntnisse im Umgang mit strafrechtlichen Statistiken erfordert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist das Nettoeinkommensprinzip und das Einbußeprinzip, die für die Bemessung von Strafen relevant sind. Insgesamt stehen die prozessualen Anforderungen und statistischen Auswertungen sowie die strafrechtlichen Prinzipien im Zusammenhang mit Freiheitsstrafen und Fahrverboten im Vordergrund.
Nebenentscheidungen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
Jurafuchs-Lernapp öffnen