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Zivilrecht

Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

Die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel im Werkrecht (§ 633 BGB) bestimmt, wann ein Werk mangelhaft ist und welche Rechte dem Besteller bei Mängeln zustehen (§§ 634–638 BGB). Zentrale Streitpunkte: Maßstab der Mangelfreiheit (subjektiver vs. objektiver Mangelbegriff), Voraussetzungen und Grenzen des Nacherfüllungsanspruchs (§§ 634 Nr. 1, 635 BGB), Selbstvornahme (§ 634 Nr. 2, 637 BGB), Erfordernis der Abnahme (§ 640 BGB) sowie die Rangfolge der Mangelbeurteilung (§ 633 Abs. 2 BGB).

Zu diesem Thema haben wir 11 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Pkw-Kauf mit Hindernissen

Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw, insbesondere das Vorliegen von Sachmängeln zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs sowie die Anwendung der Beweislastumkehr gemäß § 477 Abs. 1 S. 1 BGB. Zudem thematisiert sie die kaufrechtliche Gewährleistung, die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerstatus (§ 13, § 14 BGB) und die Anwendbarkeit des § 344 Abs. 1 HGB.

Lettl· JA 2025, 20· 300 Min Bearbeitung
Gewährleistung für Sach- und RechtsmängelDie Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+5 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Versprochen ist versprochen!?

Die Examensklausur thematisiert Fragen der Haftungssysteme im bürgerlichen Vermögensrecht mit Schwerpunkt auf Bereicherungsrecht und Werkmängelgewährleistung. In Teil 1 werden bereicherungsrechtliche und zwangsvollstreckungsrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit vertraglichen Ansprüchen behandelt, in Teil 2 geht es um die Begrenzung vertraglicher Sekundärrechte sowie um die Verhältnismäßigkeit im Gewährleistungsrecht.

Felix Andreas Kiefner· JURA 2024, 189
Die LeistungskondiktionGewährleistung für Sach- und RechtsmängelVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+4 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Dachsanierung ohne Risiko

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen eines Werkvertrags über eine Dachsanierung, bei dem eine Schwarzgeldabrede getroffen wurde. Es werden insbesondere Fragen zur Nichtigkeit des Vertrags gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, bereicherungsrechtliche Rückabwicklung und verbraucherschutzrechtliche Aspekte (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag, Widerruf) thematisiert.

Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteGewährleistung für Sach- und RechtsmängelDie Leistungskondiktion+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Probleme mit der »Zeiterfassungs-App«

Die Klausur behandelt typische Probleme rund um Softwareverträge im Werkvertragsrecht. Behandelt werden insbesondere die Abgrenzung Werk-/Dienstvertrag, die rechtliche Qualifizierung des Startup-Zusammenschlusses, Gewährleistungsfragen, Rücktrittsrechte und Ersatzansprüche im Zusammenhang mit einer individuellen Softwarelösung für einen Unternehmer.

Simge Kurt, Katharina Doll· JURA 2023, 597
Charakteristik und AbgrenzungZustandekommen und BeendigungGewährleistung für Sach- und Rechtsmängel+3 weitere
ZjS 2021FortgeschritteneAnfänger:innen

Anfängerübungsklausur Schuldrecht AT: Lockdownende oder vielmehr „Lockdownente“?

Oma O mietet als Organisatorin eines sozialen Netzwerks für mehrere Tanzveranstaltungen im Jahr 2021 den großen Saal in der Gaststätte des Wirts V. Aufgrund pandemiebedingter behördlicher Einschränkungen dürfen die geplanten Termine im Februar und April nicht stattfinden, sodass V die vereinbarte Miete fordert. Im Juni wird eine alternative Veranstaltung abgehalten, wobei sich V durch die geänderte Nutzung im Nachteil sieht und eine höhere Miete verlangt. Im Mittelpunkt stehen mietrechtliche Ansprüche bei coronabedingter Unmöglichkeit und Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).

Leonhard Pleuger· ZJS 2021, 782
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBAnfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JA 20181. Staatsexamen

* "Immer Ärger mit Opa

Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen im Schuld- und Vertragsrecht. Thematisiert werden ein Verbrauchsgüterkauf mit Sachmängelgewährleistung und Beweislastumkehr, ein Hausnotrufvertrag mit der Frage nach Ersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie die Wirksamkeit eines 'Wunderheiler'-Vertrages. Zur Prüfung stehen insbesondere aktuelle kauf- und dienstvertragsrechtliche Fragestellungen.

Maamar, Vollenberg· JA 2018, 657· 300 Min Bearbeitung
GewährleistungVerbrauchsgüterkaufVorläufiger Rechtsschutz+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Tattoo nach Anleitung

Bei einem Tätowierungsvorgang in Hamburg führten fehlerhafte Angaben in einem deutschen Fachbuch dazu, dass die Tätowierfarbe in unzutreffender Zusammensetzung hergestellt wurde. Dies führte zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen bei der Kundin. Die Klausur behandelt insbesondere Ansprüche aus Gewährleistungsrecht, Deliktsrecht und Produktehaftung sowie die Relevanz von Verjährung und internationalem Privatrecht.

Ulrich G. Schroeter· JURA 2017, 322
Gewährleistung für Sach- und RechtsmängelGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Produzentenhaftung+1 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Einzelprobleme des Werkunternehmers bei Bauvorhaben sowie bei fehlgeschlagenem Grundstückserwerb«

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Bauvorhaben, bei dem der Werkunternehmer A für die Stadt Frankfurt u.a. Straßenarbeiten ausführt. Streitig werden Vergütungsansprüche des A für erbrachte und nicht abgerechnete Leistungen, insbesondere wo ein geplanter Straßenanschluss wieder abgerissen werden soll, sowie Ersatz für Investitionen nach gescheitertem Eigentumserwerb eines Grundstücks und Herausgabeansprüche für eine tatsächliche Nutzung eines anderen Grundstücks durch die F oder Dritte. Es sind Ansprüche nach Werkvertrag, Bereicherungsrecht und aus GoA zu prüfen.

Felix Kastrup· JURA 2014, 219
Charakteristik und AbgrenzungDie LeistungskondiktionDie echte GoA – Voraussetzungen+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Haftungspartner im Straßen- und (Verkehrs-)Wegebau

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftungsverteilung bei Mängeln im Zusammenhang mit der Sanierung von Verkehrswegen. Betrachtet werden insbesondere die Ansprüche der Klinik GmbH gegen die planende i-GmbH und die ausführende Straßenbau GmbH, das kaufmännische Bestätigungsschreiben, die Bedeutung von Werkmängeln und die Folgen unterlassener Bedenkenanzeige. Der Sachverhalt erfordert die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und Gewährleistungsansprüche aus dem Werkvertragsrecht sowie die Prüfung möglicher gesamtschuldnerischer Haftung.

Georg Klein· JURA 2012, 966
Gewährleistung für Sach- und RechtsmängelPflichten von Unternehmer und Besteller+3 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Leasing leicht gemacht?

Die Klausur thematisiert die rechtlichen Risiken, die bei der Verwendung bestehender AGB-Formulare im Zusammenhang mit Leasingverträgen auftreten können, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen. Prüfungsgegenstand sind die Wirksamkeit der AGB-Klauseln beim Finanzierungsleasing an Unternehmer und Verbraucher sowie die Auswirkungen der gelebten Einkaufspraxis der L-GmbH. Die Beratung umfasst auch Risikovermeidungsstrategien.

Ackermann· JA 2006, 426· 180 Min Bearbeitung
Gewährleistung für Sach- und RechtsmängelSach- und Rechtsmängel§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

* "Streit um den Regenwurm

Die Klausur schildert eine Auseinandersetzung auf einem Spielplatz um die Aneignung und den Besitz eines Regenwurms zwischen einem Kind (S) und einer Rentnerin (R). Es sind Ansprüche auf Herausgabe sowie verschiedene Schadensersatzansprüche – insbesondere aus Besitzschutz, Deliktsrecht und Tierhalterhaftung – und prozessuale Fragen zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit sowie Prozessführungsbefugnis zu prüfen. Eine Abwandlung betrifft Schadensersatz für Behandlungskosten aufgrund eines durch einen Hundetodesfall verursachten Nervenzusammenbruchs.

Doll· JA 2005, 504· 240 Min Bearbeitung
Sach- und RechtsmängelMietverhältnisse über WohnraumGewährleistung für Sach- und Rechtsmängel+5 weitere
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Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel in der Jurafuchs-Lernapp

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