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Handelsrecht

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, §§ 705–740 BGB) ist der Grundtypus der Personengesellschaft. Sie dient der Förderung eines gemeinsamen Zwecks durch Zusammenschluss mehrerer Personen und ist seit der Rechtsprechung des BGH auch rechtsfähig. Examensrelevant: Abgrenzung zur Bruchteilsgemeinschaft, OHG (§ 105 HGB), Partei-/Prozessfähigkeit, Besitzfähigkeit, Vertretung (§§ 709, 714), fehlerhafte Gesellschaft, Grundlagengeschäft.

Zu diesem Thema haben wir 7 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2026Examensklausur1. Staatsexamen

Nach dem Urlaub ist vor der Erholung

Die Klausur beschäftigt sich mit dem reformierten Personengesellschaftsrecht und behandelt zentrale Problemstellungen, die insbesondere seit Inkrafttreten des MoPeG relevant sind. Der Titel legt einen Bezug zu typischen Examensanforderungen im handels- und gesellschaftsrechtlichen Schwerpunkt nahe.

Felix Erbar· JURA 2026, 460
Crashkurs MoPeG 2024+3 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Personengesellschaftsrecht - Ein Café im Alten Land

Die Klausur behandelt wesentliche Fragen des Personengesellschaftsrechts, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Sie setzt sich mit aktuellen Aspekten nach der MoPeG-Reform auseinander und verlangt die Abgrenzung verschiedener Gesellschaftsformen. Der praktische Bezug erfolgt anhand einer Fallstudie rund um den Betrieb eines Cafés.

Dr. Sophie Burchardi, Robert Lamersdorf· JuS 2024, 139· 120 Min Bearbeitung
Gesellschaft bürgerlichen RechtsOffene HandelsgesellschaftGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+5 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht und allgemeines Leistungsstörungsrecht – Rechtsanwälte und Haftungsfallen

Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen im Gesellschaftsrecht, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie zur Anwaltshaftung. Daneben werden typischen Haftungsfallen und Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts, insbesondere zum Schadensersatz, geprüft. Sie eignet sich zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen.

Professor Dr. Tilman Bezzenberger· JuS 2024, 55· 300 Min Bearbeitung
Gesellschaft bürgerlichen RechtsGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis+8 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Der Unternehmer hat’s schwerer

Die Klausur behandelt typische Problemfelder im Handels- und Personengesellschaftsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der actio pro socio, Mängelrüge, Streckengeschäft, Prokura, Haftung nach § 27 HGB, Kommanditistenhaftung, Einlagenrückgewähr und Geschäftsfortführung nach Gesellschaftsübergang. Ausgangspunkt ist ein Fall, bei dem Mängel an gelieferten Autoteilen im Rahmen eines Streckengeschäfts festgestellt und diverse gesellschaftsrechtliche und handelsrechtliche Anschlussprobleme im Kontext einer OHG, eines e.K. und deren Rechtsnachfolge vertieft werden.

Gesellschaft bürgerlichen RechtsOffene HandelsgesellschaftAbgrenzung Körperschaften & Personengesellschaften+4 weitere
JuS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Unternehmen und Wettbewerb: Kautelarjuristische Praxis in der Unternehmensnachfolge

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Gestaltung von erbrechtlichen Regelungen in der Unternehmensnachfolge, insbesondere die Differenzierung zwischen Erb- und Pflichtteilsverzicht sowie die Behandlung damit verbundener Risiken und Liquiditätsvorteile. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit bei letztwilligen Verfügungen und die Möglichkeit einer teleologischen Reduktion des § 2065 II BGB im Zusammenhang mit der Wahl von Vermächtnisnehmern. Zusätzlich wird die Gestaltung und Wirkung von Vorsorgeinstrumenten wie Nießbrauchsvermächtnissen, Rentenauflagen und die Zuweisung von Kommanditanteilen für zukünftige Erben behandelt.

Hendricks, Kunzmann· JuS 2022, 432
Gesetzliche ErbfolgeGewillkürte ErbfolgeHaftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens+5 weitere
JURA 2020Schwerpunktbereich

Fehlerhafter Anteilskauf als Anwendungsfall der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft?

Die Klausur thematisiert den fehlerhaften Anteilskauf als Anwendungsfall der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft. Im Zentrum steht die Frage, ob und inwiefern die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf einen nachträglich angefochtenen Kommanditanteilskauf Anwendung finden und welche bereicherungsrechtlichen Rückgewähransprüche bestehen.

Jan Dehne-Niemann· JURA 2020, 247
Gesellschaft bürgerlichen RechtsKommanditgesellschaftDie Leistungskondiktion+3 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Die Haftung des eintretenden Sozius – Die analoge Anwendung des § 28 HGB auf die GbR

Die Klausur thematisiert die Frage der Haftung des eintretenden Sozius beim Übergang von einer Einzelkanzlei auf eine (Außen-)GbR. Im Mittelpunkt steht die analoge Anwendung des § 28 HGB auf die GbR, insbesondere in Bezug auf Altverbindlichkeiten und gesellschaftsrechtliche Haftung. Die Argumente für und gegen eine solche Analogie werden anhand eines Sachverhalts diskutiert.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts+2 weitere
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Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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