Rückblick & Wiederholung
Das Gesellschaftsrecht (§§ 705–740 BGB, §§ 1–96 AktG, §§ 1–42a GmbHG, u.a.) regelt Gründung, Organisation und Haftung von Gesellschaften. Im Fokus stehen Abgrenzung der Gesellschaftsformen, Vertretung und Gesellschafterwechsel (z.B. § 718 BGB, § 35 GmbHG). Examensklassiker: Gründung einer GbR, fehlerhafte GmbH-Gründung, Haftung bei Vor-GmbH.
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