Exkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft
Die Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft betrifft die Strafverfolgung vor Gericht (§§ 152, 162 StPO). Im Fokus steht das Agieren der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung – Anklagevertretung, Beweisanträge (§ 244 StPO), Stellungnahmen zu Strafanträgen (§§ 374 ff. StPO), Bewerten von Geständnissen (§ 136a StPO). Examensklassiker: Beweisverwertungsverbote, Umgang mit Prozesshandlungen und Antragspflichten.
Zu diesem Thema haben wir 9 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Der rabiate Vermieter
Die Klausur behandelt eine Staatsanwaltsklausur im Assessorexamen mit Schwerpunkt auf der praktischen Erstellung einer Abschlussverfügung. Im Fokus steht dabei ein Sachverhalt um den strafrechtlichen Umgang mit übergriffigen Handlungen eines Vermieters. Geprüft werden materiell- und prozessuale Fragestellungen insbesondere zu Körperverletzung und Hausfriedensbruch.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Plädoyer der Staatsanwaltschaft – Schwere räuberische Erpressung mit unerwünschter Beute
Die Assessorklausur behandelt ein staatsanwaltschaftliches Plädoyer mit Schwerpunkt auf der schweren räuberischen Erpressung nach §§ 253, 255 StGB sowie Problemen bei einer unerwünschten Beute. Es sind Prüfungen zu materiellen und prozessualen Aspekten sowie dem Aufbau und der Ausgestaltung der Abschlussverfügung zu fertigen.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Epitaphien
Die Klausur behandelt eine situationsnahe Assessorklausur im Strafrecht mit Fokus auf die Erstellung einer staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügung. Die Teilnehmenden setzen sich mit der rechtlichen Würdigung und dem prozessualen Umgang im Ermittlungsverfahren auseinander. Außerdem werden Anforderungen an die Darstellungsweise und Prüfungstiefe für die Abschlussverfügung vertieft.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft - Der missglückte Anschlag in der Nachbarschaft
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die konkrete Ausgestaltung des § 30 II Var. 3, § 315b I Nr. 2, III iVm § 315 III Nr. 1 Buchst. a, 25 II StGB, wobei insbesondere die Konkretisierung, die Mittäterschaft sowie der Rücktritt bei äußerer Zwangslage untersucht werden. Zudem stehen abstrakte Gefährdungsdelikte (§ 241 I StGB) und die Problematik ihrer Einordnung als Verbrechen im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung eines geregelten Verteilungerfolgs nach § 258 I, VI StGB, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von geordneten Rechtsgütern und Angehörigenprivilegien. Insgesamt geht es um die strafrechtliche Bewertung eines missglückten Anschlags in der Nachbarschaft und die rechtlichen Besonderheiten bei der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig den Nachweis strafrechtlicher Indizien wie Spontanäußerungen eines noch nicht Beschuldigten, Belehrungspflichten sowie Spuren und Abdrücke. Weiter ist die Zurechnung einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung insbesondere durch sogenannte Berufsretter zu prüfen. Ein zusätzlicher Fokus liegt auf der Prüfung des Gefahrenverwirklichungszusammenhangs. Die Aufgabenstellung erfordert also eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Beweisführung, der Verantwortungszurechnung und dem Kausalzusammenhang im Strafrecht.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft - Bäume, Blut und Bilder
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Beweisprobleme rund um die Zeugenaussage, insbesondere den Arztvorbehalt und das Zeugnisverweigerungsrecht (§81a StPO), sowie die Beweiserhebung durch Private. Außerdem wird die Täuschung des Vortäters durch einen Hehler und die damit verbundene Auslegung strafrechtlicher Tatbestände geprüft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erstellung einer Anklageschrift und der Prüfung von deren Formalien. Die Beschäftigung mit diesen Themen bildet das Fundament der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft im Assessorexamen.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft - Sofortkredit auf Raten
Die Klausur behandelt vorrangig strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einem Sofortkredit auf Raten und der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft. Zu den Schwerpunkten gehören die Prüfung eines Vermögensschadens beim Eingehungsbetrug, insbesondere Fragen der Werthaltigkeit und Bürgschaft sowie das unmittelbare Ansetzen und der Rücktrittshorizont bei mehraktigem Versuch. Weiter wird das Zeugnisverweigerungsrecht eines Beschuldigten mit Bank- und Briefgeheimnis beleuchtet, einschließlich Abwägung im Rahmen der Sphären-Theorie und Fernwirkung von Ermittlungsansätzen. Im zweiten Aufgabenbereich steht die korrekte Erstellung einer Abschlussverfügung unter Beachtung aller Formalien im Vordergrund.
Ein Arzt auf Abwegen
Die Klausur behandelt ethisch und rechtlich komplexe Situationen rund um Sterbehilfe, das Entfernen und Wiedereinführen einer Ernährungssonde, die mittelbare Täterschaft bei der Tötung eines Patienten, sowie die Manipulation von Krankenakten und eine Betrugshandlung mit einem wirkungslosen Tonikum. Verschiedene Beteiligte, darunter Ärzte und Angehörige, werden auf ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit geprüft.
Harte Männer haben keine Angst
Der Sachverhalt betrifft eine strafrechtliche Aktenvortragsklausur aus Anwaltssicht zum Thema Einstellen des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO. Gegenstand sind unter anderem Freiheitsberaubung durch Einschließen in einem WG-Zimmer, mögliche Körperverletzung und die Beratung des Mandanten bezüglich rechtlicher Möglichkeiten nach Verfahrenseinstellung. Neben der materiell-rechtlichen Prüfung werden aktuelle prozessuale Probleme und Aspekte des Strafantrags behandelt.
Exkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft in der Jurafuchs-Lernapp
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