Einstweiliger Rechtsschutz (Antragssteller)
Der einstweilige Rechtsschutz (§§ 935–945 ZPO) dient der schnellen Sicherung privater Rechte vor und während des Hauptverfahrens. Im Fokus steht das Interesse des Antragstellers an vorläufigem Rechtsschutz bei Anspruchsgefährdung. Examensklassiker: Glaubhaftmachung von Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund, innerprozessuale Folgen einer ‚Vorwegnahme der Hauptsache‛, sowie Abgrenzung zur Arrestvollstreckung (§§ 916 ff. ZPO).
Zu diesem Thema haben wir 5 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Eine verstrickte Angelegenheit
Die Klausur thematisiert die Zurechnung einer abredewidrig ausgefüllten Blanketterklärung, die Anfechtung von Rechtsscheinstatbeständen sowie das Widerrufsrecht bei nach Kundenspezifikation hergestellten Waren. Im Mittelpunkt steht, ob der Trainer T von den Eltern E die Vergütung für eine maßgeschneiderte Hundedecke verlangen kann, nachdem B die Bestellung veranlasst hat. Insbesondere werden vertretene Willenserklärungen, Anfechtung sowie das Widerrufsrecht bei individuell angefertigter Ware geprüft.
Ersatzvornahme im Vollstreckungsrecht
Die Fallklausur behandelt einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen eine Erbengemeinschaft als Vermieter im Rahmen eines Mietverhältnisses nach Erbfall. Im Mittelpunkt stehen die Pflicht zur Beheizung einer Mietwohnung in der Heizperiode, der Übergang vermieterseitiger Pflichten nach § 1922 BGB im Erbfall sowie die Voraussetzungen und Dringlichkeit einstweiligen Rechtsschutzes im Zwangsvollstreckungsrecht.
Cashback Aktion
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss über eine Internetplattform, die Auswahl und Bindung der Parteien durch vorformulierte Produktbeschreibungen, den Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz wegen fehlender Originalverpackung im Kaufrecht sowie vorvertragliche Aufklärungspflichten. Es wird insbesondere geprüft, ob der Käufer vom Verkäufer einen Betrag von 30 EUR wegen der entgangenen Teilnahme an einer Cashback-Aktion verlangen kann.
Umgekehrte Schönheitsreparaturen
In dieser Klausur wird die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen sogenannter 'umgekehrter' Schönheitsreparaturklauseln in einem Mietvertrag geprüft. Besonderer Schwerpunkt liegt auf den Rückforderungsansprüchen des Mieters nach eigenhändiger Durchführung von Schönheitsreparaturen bei unwirksamer vertraglicher Abwälzung, sowie etwaigen Aufklärungspflichten des Vermieters und den Konsequenzen daraus. Es ist zu prüfen, ob dem Mieter ein Zahlungsanspruch gegen den Vermieter zusteht.
Wem gehört die Einbauküche?
Die Klausur setzt sich mit dem Eigentumserwerb an einer Einbauküche auseinander, die ein Mieter kauft und deren Einzelteile von einem Nachbarn entwendet und in dessen Mietwohnung verbaut werden. Im Mittelpunkt steht die Frage nach dem Eigentümer der Küche sowie etwaigen Folgeansprüchen des ursprünglichen Käufers gegen den Nachbarn.
Einstweiliger Rechtsschutz (Antragssteller) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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