Die unechte GoA (Eigengeschäftsführung)
Die unechte GoA (§ 687 BGB) liegt vor, wenn jemand ein fremdes Geschäft ohne Fremdgeschäftsführungswillen – also als eigenes – führt. Dabei wird unterschieden zwischen irrtümlicher (§ 687 Abs. 1) und angemaßter Eigengeschäftsführung (§ 687 Abs. 2), die unterschiedliche Rechtsfolgen haben: Bei der angemaßten GoA stehen dem Geschäftsherrn insbesondere Ansprüche aus §§ 687 Abs. 2, 681 S. 2, 667, 678 BGB sowie dem Geschäftsführer Bereicherungsansprüche nach §§ 687 Abs. 2 S. 2, 684 BGB zu. Examensklassiker: Abgrenzung unechte/echte GoA, Ansprüche bei angemaßter GoA.
Zu diesem Thema haben wir 6 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Schlafwunder
Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abschleppen eines unbefugt abgestellten Fahrzeugs, insbesondere Rückforderungsansprüche bezüglich gezahlter Abschleppkosten und die Haftung für beim Abschleppvorgang entstandene Lackschäden. Es werden sachenrechtliche und schuldrechtliche Anspruchsgrundlagen sowie das Bereicherungsrecht, die Geschäftsführung ohne Auftrag und deliktsrechtliche Aspekte geprüft.
Der Fliesenleger
Der Sachverhalt behandelt komplexe mietrechtliche, familienrechtliche sowie zivilrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Räumung, baulichen Veränderungen und dem Ausgleich von Renovierungskosten. Es stehen Ansprüche zwischen dem Vermieter, den Mietern sowie Ausgleichsansprüche nach Scheidung im Mittelpunkt. Besonders relevant sind die Prüfung von Räumungsansprüchen, GoA sowie Eigentümer-Besitzer-Verhältnis bezüglich der eingebauten Fliesen.
Der vorschnelle Falschparker
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung von Kosten beim Abschleppen eines Falschparkers. Im Mittelpunkt stehen bereicherungsrechtliche und mehrpersonale Konstellationen (Abtretung), Reichweite des § 679 BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag und die Zurechnung mittelbarer Schadensfolgen. Zu prüfen sind die Ansprüche des Falschparkers gegen den Abschleppunternehmer.
Examensklausur ZR Vermietung eines fremden Pkw und die Folgen
Die Examensklausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit der unberechtigten Vermietung eines Oldtimers durch einen Verwahrungsnehmer sowie daraus resultierenden Sach- und Vermögensschäden. Schwerpunkte liegen insbesondere auf der angemaßten Eigengeschäftsführung (unechte GoA) und der deliktischen Haftung bei Unterlassen.
Examensklausur ZR Abschleppen vom Supermarktparkplatz – Selbsthilfe oder Abzocke?
Die Klausur behandelt das Abschleppen von Fahrzeugen vom Supermarktparkplatz. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Besitzschutzes, der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie deliktsrechtliche Aspekte, insbesondere im Zusammenhang mit Selbsthilferechten und petitorischer Widerklage.
Übungsfall: Zu viel des Guten? Schönheitsreparaturen bei Auszug des Mieters
Martina verlangt von ihrem ehemaligen Vermieter Herrn Valentino Ersatz der Kosten für Schönheitsreparaturen, die sie beim Auszug durchgeführt hat. Im Mittelpunkt steht eine mietvertragliche Klausel, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie zur Übergabe der renovierten Wohnung verpflichtet. Fraglich ist insbesondere, ob die Klausel einer AGB-Kontrolle standhält und Martina einen Rückforderungsanspruch wegen einer möglicherweise unwirksamen Vereinbarung zusteht. Daneben wird angesprochen, ob und inwieweit die Verjährung eines solchen Anspruchs greift.
Die unechte GoA (Eigengeschäftsführung) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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