Datenveränderung (§ 303a StGB)
§ 303a StGB schützt gegen die unbefugte Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten. Tatbestandsvoraussetzung: Nicht unmittelbar wahrnehmbare, gespeicherte oder übermittelte Daten (§ 202a II). Typische Examensklassiker: Datenbegriff, Abgrenzung der einzelnen Tathandlungsvarianten, Verhältnis zu § 303 StGB (Sachbeschädigung) und zu Vermögensdelikten wie § 263a StGB (Computerbetrug).
Zu diesem Thema haben wir 2 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: In der Cloud überführt
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Einordnung digitaler Handlungen. Insbesondere geht es um die Bewertung von Kopien als Urkunden und deren Gebrauch durch Upload, die Abgrenzung zwischen Betrug und Computerbetrug sowie die Prüfung eines Vermögensschadens trotz Rückzahlungsanspruchs. Weiterhin werden Fragen zur Beweisverwertung nach einer irrtümlich genehmigten Durchsuchung und die Abgrenzung verschiedener Ermittlungsmaßnahmen wie Onlinedurchsuchung und Telekommunikationsüberwachung thematisiert. Abschließend sind die Anforderungen an die formale Ausgestaltung einer Abschlussverfügung und des Anklagesatzes prüfungsrelevant.
»Der arme Informatikstudent«
Der Übungsfall behandelt den Missbrauch von EC-Karten durch Wegnahme, Skimming und Phishing. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Würdigung des Verhaltens eines Informatikstudenten, der verschiedene Methoden zur Erlangung fremder Kartendaten und zum Versuch des Einsatzes von gefälschten Karten ausprobiert. Die Klausur wirft Fragen zu den einschlägigen Straftatbeständen und strafrechtlichen Wertungen auf.
Datenveränderung (§ 303a StGB) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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