Beweisrecht
Das Beweisrecht im Strafverfahren regelt Erhebung und Verwertung von Beweismitteln, insbesondere in der Hauptverhandlung (§ 244 StPO). Zentral sind die Aufklärungspflicht (§ 244 II StPO), Beweisantragsablehnung (§ 244 III-IV StPO) sowie Beweisverwertungsverbote. Examensrelevant: Ablehnung von Beweisanträgen, Beweiswürdigungsgrundsätze (§ 261 StPO), Verteidigerbeiordnung (§ 140 StPO).
Zu diesem Thema haben wir 4 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenklausur: Briefe, Brüder & Beweise
Im Mittelpunkt des Falls steht Fabian (F), der einen Friseursalon als Deckmantel für kriminelle Aktivitäten betreibt und sich durch eine fingierte Notrufmeldung Zugang zum Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft verschafft, um ein belastendes Beweismittel zu vernichten. Dabei handelt es sich jedoch um einen privaten Brief, nicht um das Hauptbeweismittel. Um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, versucht F, seinen Bruder Boris (B) zu einer falschen Zeugenaussage zu überreden, die ihm ein Alibi verschaffen soll. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Straftaten im Zusammenhang mit falschen Verdächtigungen, Vortäuschen von Straftaten, Beweismittelvernichtung und falscher Zeugenaussage.
Die Beweiswürdigung in der Strafurteilsklausur
Die Klausur behandelt die Beweiswürdigung im Rahmen der strafrechtlichen Urteilsklausur. Sie thematisiert die Anforderungen an die Darstellung, Bewertung und Dokumentation von Beweisvorgängen durch das Gericht. Besonderes Augenmerk liegt auf typischen Fehlerquellen und dem methodisch richtigen Vorgehen bei der Entscheidungsfindung im Urteil.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsgutachten – „I brie-lieve in you“
Die Klausur im Assessorexamen stellt ein Revisionsgutachten im Strafrecht mit Schwerpunkt auf der Begründetheit unter Einbeziehung der Sachrüge und der Zulässigkeit der Revision. Es werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen geprüft, um die typischen Anforderungen an eine Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen zu simulieren. Die Bearbeitung orientiert sich eng an den examensrelevanten Standards der strafprozessualen Rechtsmittelprüfung.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Nymphenbad
Die Klausur behandelt in Schwerpunkt die strafprozessuale Verwertbarkeit einer Spontanäußerung in festnahmeähnlicher Lage ohne Belehrung zur Aussagefreiheit und die mögliche Heilung nur durch qualifizierte Belehrung. Ebenso stehen die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO im Fokus. Weiterhin wird im materiellen Strafrecht der Schutz der persönlichen Fortbewegungsfreiheit durch § 239 StGB sowie die Güterabwägung beim Notstand thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Analyse von Beweisverwertungsverboten und die Anwendung strafprozessualer Schutzvorschriften.
Beweisrecht in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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