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Öffentliches Recht

Materielles Bauordnungsrecht

Das materielle Bauordnungsrecht regelt im Zusammenspiel mit §§ 1, 30, 35 BauGB bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und ordnungsrechtliche Anforderungen an Bauvorhaben. Prüfungsrelevant sind insbesondere Immissionsschutz (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG), naturschutzrechtliche Belange (§ 59 BNatSchG) und Klagebefugnisse Dritter (§ 2 UmwRG). Examensklassiker: Außenbereichsprivilegierung (§ 35 BauGB), Abgrenzung Baugenehmigung/Naturschutz, Nachbarschutz.

Zu diesem Thema haben wir 3 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2022Fortgeschrittene

»Brandschutz im #Forsti«

Die Klausur thematisiert die bauordnungsrechtliche Beurteilung von Baumhäusern im Hambacher Forst, die durch Umweltaktivisten ohne Baugenehmigung errichtet wurden. Schwerpunkt ist die Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsichtsbehörde unter besonderer Berücksichtigung des Brandschutzes. Anforderungen an den Begriff der baulichen Anlage sowie das Vorgehen der Behörde werden unter Gefahrenabwehrgesichtspunkten geprüft.

Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. BauordnungsrechtsDie Baugenehmigung und das BaugenehmigungsverfahrenMaterielles Bauordnungsrecht+2 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die lärmende Jugendherberge

Die Klausur behandelt die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine große Jugendferienanlage im unbeplanten Außenbereich und prüft die materielle Rechtmäßigkeit dieses Plans, insbesondere unter Lärm- und Nutzungsgesichtspunkten für angrenzende Wohngebiete. Im Zusatzfall wird die Antragsbefugnis eines Umweltverbandes im Normenkontrollverfahren bei einer Rüge nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG erörtert.

Hanke, Steinbach· JA 2011, 202· 300 Min Bearbeitung
UmweltrechtDer GemeinderatNormenkontrollverfahren+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Himmelsstrahler

Im Fall 'Himmelsstrahler' bringt der Betreiber einer Ausflugsgaststätte mehrere leistungsstarke, weithin sichtbare Scheinwerfer auf dem Dach an, um den Umsatz zu steigern und Aufmerksamkeit zu erzeugen. Die Bauaufsichtsbehörde erlässt eine Beseitigungsverfügung wegen Verstoßes gegen das Bauordnungsrecht, insbesondere wegen Beeinträchtigung des Ortsbilds und Gefahren für den Straßenverkehr. Die Erfolgsaussichten der gegen diese Verfügung gerichteten Klage sind zu prüfen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Himmelsstrahler
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenDie BaugenehmigungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
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Materielles Bauordnungsrecht in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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