Klausuren
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Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Sachenrecht
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Zwangsvollstreckungs- und Sachenrecht. Im Mittelpunkt steht das Verhältnis zwischen Sicherungseigentum und Vermieterpfandrecht, insbesondere die Frage des gutgläubigen Wegerwerbs des Vermieterpfandrechts. Außerdem ist die Umdeutung eines Anwartschaftsrechts als Interventionsrecht analog § 140 BGB zu prüfen. Weiterhin wird die Drittwiderspruchsklage im Zusammenhang mit Sicherungseigentum thematisiert.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht: TikTok and you don't stop
In dieser Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Abgrenzung zwischen OHG und GbR im Kontext des Handelsgewerbes sowie der Bedeutung konkurrierender Allgemeiner Geschäftsbedingungen beim Vertragsschluss. Ebenfalls zentral ist die Frage nach der analogen Anwendung des § 377 HGB auf einseitige Handelsgeschäfte, insbesondere im Zusammenspiel mit sich widersprechenden AGB und dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben gegenüber Nicht-Kaufleuten. Darüber hinaus wird die Bareinlagenpflicht nach §§ 5, 19 GmbHG sowie die Problematik verdeckter Sacheinlagen erörtert. Die Bearbeitung verlangt eine präzise Auseinandersetzung mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Grundfragen und deren prozessualer Einbindung.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Darlehens-, Kreditsicherungs- und Zivilprozessrecht
Im Mittelpunkt der Klausur stehen Fragen des Darlehens- und Kreditsicherungsrechts. Schwerpunkte bilden das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen samt Fristberechnung, die Unwirksamkeit einer AGB-Klausel bezüglich der Aufgabe einer Sicherheit durch den Gläubiger und deren Folgen sowie die Prüfung einer sittenwidrigen Bürgschaft bei finanzieller Überforderung. Zusätzlich wird die Rückabwicklung verbundener Verträge nach Rücktritt vom Kaufvertrag behandelt. Die zivilprozessuale Zuständigkeit und die Kostenentscheidung ergänzen die materiell-rechtlichen Fragestellungen.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Urteil - Parkkrallen-Nepp
Im Zentrum der Klausur steht die Prüfung des Verhältnismäßigkeitserfordernisses aus Treu und Glauben im Zusammenhang mit der Selbsthilfe, insbesondere das Fehlen eines Zurückbehaltungsrechts, die Bewertung einer Besitzstörung und das Vorliegen eines Festnahmerechts sowie die Frage der Gewerbsmäßigkeit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der vollständigen Sachverhaltsdarstellung unter besonderer Berücksichtigung der Zeugenaussagen. Zusätzlich wird die umfassende Behandlung im Rubrum und der Urteilsformel hinsichtlich Vollständigkeit und Konsistenz gefordert.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Volksbefragung und Machtgerangel
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Staatsorganisationsrechts im Kontext einer unverbindlichen Volksbefragung. Im Schwerpunkt steht die mögliche Verletzung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes durch die Durchführung einer solchen Volksbefragung, wobei die strittigen Aspekte dieser Problematik beleuchtet werden. Zusätzlich wird das Weisungsrecht der Bundeskanzlerin gegenüber den Bundesministern thematisiert, insbesondere das Verhältnis von Sachleitungsgewalt und Ressortkompetenz sowie Sonderzuweisungen gemäß Art. 80 I 1 GG. Abgerundet wird die Klausur durch die Prüfung der Antragsbefugnis im Bund-Länder-Streit um Gesetzgebungskompetenz.
Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Gefährliche Seilschaften
In der Klausur werden vor allem die hilfsweise Aufrechnung als innerprozessuale Bedingung, die Kausalität im Zusammenhang mit § 830 I 2 BGB und grober Fahrlässigkeit sowie die rechtliche Behandlung reiner Frustrationsschäden und des Kommerzialisierungsgedankens thematisiert. Es geht darum, ob und wie eine Hilfsaufrechnung im Prozess berücksichtigt werden kann, sowie um die Voraussetzungen und Folgen kollektiver Verantwortlichkeit bei mehreren Schädigern. Zudem wird die Frage behandelt, ob und wann reine Frustrationsschäden, insbesondere entgangene Urlaubsfreude, als ersatzfähige Schäden im deutschen Zivilrecht anerkannt sind. Die Klausur legt den Schwerpunkt auf diese Kernprobleme der Schadenszurechnung und Schadensermittlung im Zivilprozess.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Deutsche und Europäische Grundrechte - Schächten 2.0
Die Klausur behandelt die verfassungsmäßige Prüfung des § 4a II TierSchG im Spannungsfeld zwischen Art. 4 GG (Religionsfreiheit) und Art. 20a GG (Staatsziel Tierschutz). Ein Schwerpunkt liegt auf der verfassungskonformen Auslegung von § 4a II TierSchG bezüglich Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften und deren verbindlichen Vorschriften. Besonders eingehend wird die europarechtliche Dimension diskutiert, insbesondere die Anwendbarkeit der EU-Verordnung, die Schlachthofpflicht und deren Vereinbarkeit mit Art. 10 GRCh (kollektive Religionsfreiheit). Diese Punkte werden unter Berücksichtigung der europaweiten Sachlage und der Verhältnismäßigkeit analysiert.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht und Verbraucherwiderruf - Ärger um einen Edelholzgartentisch
Die Klausur thematisiert wesentliche Fragestellungen des Kaufrechts und Verbraucherwiderrufsrechts am Beispiel eines Edelholzgartentischs. Im Mittelpunkt steht die Bestimmung des Erfüllungsorts der Nacherfüllung und die Rolle der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Zudem wird die Auslegung von § 439 III BGB, insbesondere hinsichtlich des Verwendungszwecks und der Notwendigkeit des Drittereinsatzes, detailliert geprüft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen und der Wirksamkeit eines Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen über anwaltliche Beratungsleistungen.
Referendarexamensklausur: Die ungebetene Werbetafel
Die All Delicious Whiskey Limited aus Irland betreibt in Bayern ein Whiskey-Museum mit angeschlossenem Shop und stellt dort eine großflächige Werbetafel auf. Die Gemeinde fordert die Beseitigung der Werbetafel unter Berufung auf das Bauordnungsrecht sowie auf eine EU-Verordnung, die Werbung für alkoholische Getränke im öffentlichen Raum verbietet. Im Zentrum stehen Fragen zum Verhältnis von nationalem Baurecht und unmittelbar anwendbarem EU-Recht, zur Wirksamkeit sowie Rechtmäßigkeit von Unionsrechtsakten und zur formellen Behandlung von Verwaltungsakten samt Rechtsschutz. Es geht außerdem um unions- und staatshaftungsrechtliche Aspekte, falls sich die einschlägige EU-Verordnung als rechtswidrig erweist.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht und Ordnungsrecht - Dringliche Ladenöffnung
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Kommunal- und Ordnungsrechts im Zusammenhang mit der dringend verfügten Ladenöffnung an einem Sonntag. Schwerpunktmäßig wird die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Ladenöffnung, insbesondere im Hinblick auf Dringlichkeitsbeschlüsse und deren Genehmigung durch den Rat, geprüft. Zudem wird die Wirksamkeit des Ratsbeschlusses unter dem Gesichtspunkt möglicher Befangenheit eines Ratsmitglieds sowie die materielle Rechtmäßigkeit der Ladenöffnung unter Berücksichtigung der Sonntagsruhe thematisiert. Die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen werden anhand der landesrechtlichen Vorschriften und verfassungsrechtlichen Anforderungen analysiert.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Der unglückliche Sternekoch
Die Klausur befasst sich mit komplexen zivilrechtlichen Fragestellungen im Kontext eines Sternekochs. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abwägung der Interessen zwischen den Parteien hinsichtlich eines betriebsbezogenen Eingriffs. Darüber hinaus wird die Einordnung des Schadens als Verzögerungsschaden oder Mangelfolgeschaden unter Berücksichtigung des Vertretenmüssens und der Rügeobliegenheit thematisiert. Der wesentliche Schwerpunkt liegt auf der Bewertung der Unzumutbarkeit aus der Störung der Geschäftsgrundlage, insbesondere im Hinblick auf die Risikoverteilung gemäß vertraglicher und gesetzlicher Regelungen.
Referendarexamensklausur: Die fiesen Tricks der Arbeitgeber
Berta Böse (B), Geschäftsführerin eines Unternehmens, verlangt von Google (G), die Anzeige eines Links zu einem kritischen Fernsehbeitrag bei Eingabe ihres Namens zu unterlassen. Nach erfolgloser gerichtlicher Durchsetzung erhebt B Verfassungsbeschwerde mit der Begründung einer Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die zentrale Konstellation betrifft die Anwendbarkeit der EU-Grundrechtecharta versus nationaler Grundrechte im light der DSGVO sowie Löschansprüche im Online-Kontext. Wesentliche Schwerpunkte liegen in der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, dem Prüfungsmaßstab und der Drittwirkung von Unionsgrundrechten.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft - Sofortkredit auf Raten
Die Klausur behandelt vorrangig strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einem Sofortkredit auf Raten und der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft. Zu den Schwerpunkten gehören die Prüfung eines Vermögensschadens beim Eingehungsbetrug, insbesondere Fragen der Werthaltigkeit und Bürgschaft sowie das unmittelbare Ansetzen und der Rücktrittshorizont bei mehraktigem Versuch. Weiter wird das Zeugnisverweigerungsrecht eines Beschuldigten mit Bank- und Briefgeheimnis beleuchtet, einschließlich Abwägung im Rahmen der Sphären-Theorie und Fernwirkung von Ermittlungsansätzen. Im zweiten Aufgabenbereich steht die korrekte Erstellung einer Abschlussverfügung unter Beachtung aller Formalien im Vordergrund.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Blog-Berichterstattung über das Zittern der Bundeskanzlerin
In der Klausur steht die Abgrenzung der Schutzbereiche von Meinungs- und Pressefreiheit im Zentrum. Ein wichtiger Prüfungspunkt ist zudem die Betroffenheit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Bundeskanzlerin, insbesondere im Hinblick auf einen möglichen unantastbaren Kernbereich. Schließlich wird die Gewichtung der Grundrechtsbeeinträchtigungen und die erforderliche Abwägung ausführlich behandelt. Schwerpunkt sind damit die Kollision und Abwägung zwischen Medienberichterstattung und Persönlichkeitsrechten im Kontext einer Blog-Berichterstattung.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil - KaMa 5000
Die Klausur im Zivilrecht behandelt die Voraussetzungen und Zulässigkeit eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil, insbesondere die Fristversäumung und die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Im Schwerpunkt geht es um die Begründetheit des Einspruchs, wobei verschiedene Anspruchsgrundlagen, die Herleitung der Eigentumsverhältnisse, Willenserklärungen, unternehmensbezogene Geschäfte, die Vertretungsmacht von Angestellten sowie den gutgläubigen Erwerb bei grober Fahrlässigkeit durch Kaufleute geprüft werden. Außerdem werden Fragen zur Verfügungsbefugnis eines Kaufmanns, zur freiwilligen Besitzaufgabe und zur Darlegungslast bei Ausforschungsbeweis erörtert. Nebenentscheidungen wie die Rechtsmittelbelehrung werden abschließend behandelt.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Die Online-Versammlung
Die Klausur befasst sich mit der Frage der Bindung von Plattformbetreibern durch die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte und den damit verbundenen Eingriff, insbesondere im Rahmen einer Online-Versammlung. Sie nimmt im Schwerpunkt die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs anhand des Schrankenvorbehalts am Beispiel von Art. 8 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 GG sowie dem Prinzip der praktischen Konkordanz in den Blick. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG, wobei die Bindung des Plattformbetreibers, der Maßstab der Willkür und die Anhörung thematisiert werden. Die Klausur untersucht zudem, wie Grundrechte im virtuellen Versammlungsraum und deren Rechtsdurchsetzung ausgestaltet sind.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Verbraucherdarlehen in Zeiten von Covid-19
Die Klausur beschäftigt sich mit den rechtlichen Problemen eines Verbraucherdarlehensvertrags im Kontext der Covid-19-Pandemie. Schwerpunkte sind die Subsumtion eines Sachverhalts unter Art. 240 § 3 I EGBGB, insbesondere hinsichtlich des Zumutbarkeitsmaßstabs für den Darlehensgeber, sowie die Auslegung dieser Vorschrift unter Berücksichtigung systematischer, teleologischer und verfassungsrechtlicher Aspekte. Weiterhin wird die Auslegung von Art. 240 § 3 VII EGBGB thematisiert, wobei die Diskrepanz zwischen Wortlaut und Gesetzesbegründung eine zentrale Rolle spielt. Im Vordergrund steht somit die Auseinandersetzung mit aktuellen Gesetzesänderungen und deren Anwendung auf konkrete Lebenssachverhalte.
Aktenvortrag – Strafrecht: Eröffnungsbeschluss - Die betrunkene Rollerfahrerin
Die Klausur behandelt in ihrem Schwerpunkt die strafrechtliche Bewertung einer betrunkenen Rollerfahrerin, insbesondere die Fragen rund um die Blutentnahme-Anordnung, die Fahruntüchtigkeit sowie die BAK-Rückrechnung und Grenzwerte bei E-Rollern. Es wird zudem die Beweisverwertung und die Fahrlässigkeit analysiert. Weitere zentrale Aspekte sind die Prüfung des bedingten Vorsatzes mittels Indizienauswertung sowie die Zäsurwirkung. Die Aufgabenstellung legt besonderen Wert auf eine sachgerechte Subsumtion und die Anwendung spezifischer strafprozessualer Vorschriften.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht - Gleichwertige Examensnoten
Die Klausur behandelt zentrale Fragen zum Gesetzgebungsverfahren, insbesondere die Anforderungen an die Schlussabstimmung nach zwei Lesungen, einen möglichen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Bundestages und das Demokratieprinzip. Ein Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der Verhältnismäßigkeit des § 5d II DRiG. Zudem ist die rechtsstaatswidrige Rückwirkung dieses Paragrafen eingehend zu prüfen. Es werden klassische verfassungsrechtliche Problemstellungen im Kontext von Gleichbehandlung und dem Schutz konkreter Grundrechte erörtert.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mörderische Verstrickung im "Darknet"
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Bewertung eines Tötungsdelikts im Zusammenhang mit dem "Darknet". Zentrale Fragen sind die Abgrenzung von aberratio ictus, Täterschaft und Teilnahme sowie die Heimtückeproblematik einschließlich eines möglichen Rücktritts. Im weiteren Fokus steht die Rechtmäßigkeit bei der unbefugten Verwendung von Daten und die daraus resultierenden Vermögensdelikte. Besonders hervorgehoben wird zudem die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Kontext eines sogenannten "mittelbaren Suizids".
Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsberatung - Geschenkt oder geliehen?
In der Klausur wird schwerpunktmäßig die Frage behandelt, ob zwischen den Parteien ein konkludenter Darlehensvertrag geschlossen wurde und wie sich dies auf die Leistungskondiktion, insbesondere hinsichtlich der Beweislast und der sekundären Darlegungslast, auswirkt. Weiterhin ist ein gebührenrechtlicher Aspekt zu prüfen, der die Möglichkeit einer Klagerücknahme und strategische Erwägungen zur informatorischen Anhörung einschließt. Außerdem wird verlangt, die taktischen Möglichkeiten der Beweiserhebung, insbesondere die Parteivernehmung und alternativ die informatorische Anhörung, eingehend zu beleuchten. Die Schwerpunkte liegen somit bei der materiellen Anspruchsprüfung, Beweislast und prozesstaktischen Überlegungen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Mobiliarsachenrecht - Die abhandengekommene, versteigerte Sammlermünze
In dieser Klausur steht die rechtliche Behandlung einer abhandengekommenen, versteigerten Sammlermünze im Vordergrund. Schwerpunktmäßig werden der gutgläubige Erwerb einer abhandengekommenen Sache sowie die damit verbundenen Besonderheiten im Zwangsvollstreckungsrecht bearbeitet. Überdies wird der lastenfreie Erwerb kraft Hoheitsakts und die Kondiktion im Rahmen der verlängerten Drittwiderspruchsklage thematisiert. Schließlich spielt auch die dingliche Surrogation mit der Rechtsfolge des § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB eine zentrale Rolle, insbesondere hinsichtlich des Erlöses beziehungsweise Wertersatzes.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Anklageschrift - Familiengeschichten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit einer Vernehmung vor Pflichtverteidigerbestellung und der Anwendung von § 252 StPO auf Videoaufnahmen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Ausformulierung eines präzisen Anklagesatzes sowie der Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen. Zudem wird die Vollständigkeit der Verfügung bei einem Einstellungsbescheid geprüft, was für die strafrechtliche Beurteilung zentral ist. Die Aufgaben sind darauf ausgerichtet, die juristische Argumentation und Subsumtionstechnik in diesen Kernbereichen zu überprüfen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - Nie sollst du mich befragen
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeitsprüfung einer Geeignetheitsbestätigung, die Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung sowie Fragen zu Rechtsmitteln, insbesondere hinsichtlich der Mitwirkungspflicht von Streitgenossen und der gerichtlichen Zuständigkeit. Die Prüfung der einzelnen Verwaltungsverfahren wird dabei voneinander getrennt betrachtet, wobei auch die strafbewehrte Zustellung einer Zwangsgeldandrohung relevant ist. Die Klausur legt den Schwerpunkt auf die Anwendung von Art. 49 BayVwVfG und die prozessualen Besonderheiten im Zusammenhang mit Verwaltungsakten.