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Klausuren

Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.

1.113 Klausuren
JA 20131. Staatsexamen

Teures Pflaster

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Mietverhältnis, das durch Baulärm und Schimmelbildung gestört ist. Es geht um Fragen der Mietminderung, der berechtigten fristlosen Kündigung sowie um Schadensersatzansprüche wegen einer fahrlässigen Beschädigung des Parkettbodens. Zudem werden Konkurrenzverhältnisse zwischen schuldrechtlichen, sachenrechtlichen, bereicherungsrechtlichen und deliktsrechtlichen Ansprüchen behandelt.

Stefan Jobst· JA 2013, 747· 300 Min
Pflichten im Mietverhältnis GewährleistungMinderung & Schadensersatz+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Nachbars Garten

Die Klausur stellt anhand eines nachbarrechtlichen Sachverhalts Grundfragen der Geschäftsführung ohne Auftrag, des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie der Expertenhaftung und deren Begrenzung dar. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des einen Nachbarn auf Aufwendungsersatz bzw. Vergütung nach verschiedenen Anspruchsgrundlagen sowie Schadensersatz- und Wertersatzansprüche nach fehlerhafter Gutachtenerstellung. Zudem wird die Problematik eines vereinbarten Haftungsausschlusses aus Sicht Dritter thematisiert.

Prof. Dr. Heribert M. Anzinger· JA 2013, 650· 180 Min
Die echte GoA – VoraussetzungenDie echte GoA – Rechtsfolgen+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Die Mühen des Erben

Die Klausur behandelt die anwaltliche Prüfung der Errichtung und Wirksamkeit eines Testaments sowie die Entziehung des Pflichtteils. Weiterhin zu prüfen sind das Erbscheinsverfahren, mögliche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und Ansprüche im Verhältnis zwischen Käufer und Vormerkungsberechtigten. Zudem sind etwaige Pflichtteilsansprüche der Söhne zu berechnen und die Prozesslage bezüglich eines Versäumnisurteils zu begutachten.

Dr. Peter Kieß· JA 2013, 612· 300 Min
Gewillkürte ErbfolgeAusschluss von der ErbfolgeVermächtnis+3 weitere
JA 2013Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Das Haus am Timmendorfer Strand

In dem Fall geht es um den Umfang des originären Eigentumserwerbs des Ersteherin bei einer Zwangsversteigerung einer Immobilie. Streit besteht darüber, ob mit dem Zuschlag auch bestimmte Einrichtungs- und Inventargegenstände miterworben wurden oder ob für diese ein separater Kaufvertrag zu einem zusätzlichen Kaufpreis wirksam abgeschlossen wurde.

Britta Graja· JA 2013, 525· 300 Min
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenGrundlagen des Kaufvertrags+4 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Neues Heim, Glück allein?

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Problemstellungen rund um das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, das Mietrecht sowie Mängelgewährleistung im Kaufrecht. In mehreren Einzelfragen werden Ansprüche der Beteiligten geprüft, insbesondere Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsrechte nach Miet- und Kaufvertragsrecht. Thematisiert wird auch der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie die Unverhältnismäßigkeit im Kaufrecht.

Patrick Schulz, Marcel Gade· JA 2013, 425· 300 Min
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisMietverhältnisse über WohnraumSach- und Rechtsmängel+2 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Probleme einer Erbschaftsausschlagung

Die Klausur behandelt zentrale Probleme einer Erbschaftsausschlagung im Kontext des Sozialleistungsrückforderungsrechts (§ 35 SGB II). Der Sachverhalt dreht sich um mögliche Erbfolgen, die Ausschlagung durch einen Erben und die familiengerichtliche Genehmigung bei Minderjährigen, sowie die daraus resultierenden Ersatzpflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger. Besonderes Augenmerk gilt außerdem den Fristen, der Form und den rechtlichen Auswirkungen der Ausschlagung.

Dr. Peter Becker· JA 2013, 336· 180 Min
Gesetzliche ErbfolgeAusschluss von der Erbfolge+3 weitere
ZjS 2013Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Weniger ist nicht immer schlechter

In diesem Fall geht es um drei eigenständige kaufrechtliche Fallkonstellationen: Im ersten Teil streiten ein Computerhändler und sein Kunde darüber, ob nach Zerstörung eines bereits reparierten und erneut versandten Laptops der Kaufpreis noch geschuldet ist. Im zweiten Teil weigert sich eine Käuferin, einen reparierten Kühlschrank und den Kaufpreis zu akzeptieren, weil sie stattdessen einen Austausch verlangt hatte; zusätzlich verlangt der Händler Ersatz von Transportkosten und Zinsen. Im dritten Teil fordert ein Käufer nach unvollständiger Lieferung von Weingläsern die Rückzahlung des vollen Kaufpreises sowie Ersatz des Mehrbetrags für Ersatzkauf, während der Händler Einwendungen hinsichtlich Rücktritt und Nutzungsersatz erhebt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte bilden dabei das Leistungsstörungsrecht, kaufrechtliche Nacherfüllung, der Umgang mit Zuweniglieferung sowie die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Rücktritts nach Kaufrecht.

Abbas Samhat· ZJS 2013, 587
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt +5 weitere
ZjS 2013Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Arbeitsrecht: Streit um neue Arbeitszeiten

Die Gewerkschaft IG Metall verlangt von der A GmbH, einer Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns, eine Abgeltung der von Mitarbeitern im technischen Außendienst geleisteten Mehrarbeitsstunden zwischen 2010 und 2011, die über die tarifvertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinausgingen. Basis ist eine zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geschlossene Betriebsvereinbarung, welche eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit und einen leistungsabhängigen Bonus vorsah. Die IGM sieht darin eine Verletzung der Koalitionsfreiheit und beruft sich auf Tarifwidrigkeit. Die Rechtsfragen betreffen insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit des gewerkschaftlichen Anspruchs, die Wirksamkeit betrieblicher Regelungen bei tariflicher Bindung sowie die Frage nach kollektivrechtlichen Folgenbeseitigungsansprüchen.

§ 1004 BGB (analog)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Polychlorierte Dibenzodioxine

In dem Fall geht es um die Lieferung dioxinbelasteter Futtermittel an einen Geflügelbauern, deren Verwendung zur Schlachtung von Legehennen und zur behördlichen Sperrung des Hofes führten. Zu prüfen sind Ansprüche des Geflügelbauern gegen den Futtermittelhändler und den Hersteller, insbesondere aus Deliktsrecht, Kaufgewährleistung und Produkthaftung. Die Schwerpunkte liegen dabei auf Zurechnung, Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie Schadenspositionen im Zusammenhang mit kontaminierter Ware.

Daniel Benrath· JA 2013, 256· 180 Min
Sach- und Rechtsmängel§ 823 Abs. 1 BGBProdHaftG+4 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Der naturgetreue Otter Case Study aus dem Gebiet des Marken- und Namensrechts

Im Mittelpunkt des Falls steht die Winfried GmbH & Co. KG, die unter der Marke und mit einem charakteristischen Otter-Logo ein spezielles Holzveredelungsprodukt namens „MAX Glanz“ vertreibt. Nach jahrelanger regionaler Bekanntheit und mehreren unternehmerischen Umstrukturierungen erhält die Firma ein Schreiben eines Mitbewerbers, der offenbar Ansprüche in Bezug auf das Produkt beziehungsweise das Markenlogo erhebt. Der Fall behandelt zentrale Probleme aus dem Marken- und Namensrecht, insbesondere die Bedeutung von originär geschützten Marken, Bekanntheit und Kennzeichnungskraft sowie mögliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz zwischen konkurrierenden Unternehmen. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte liegen auf der markenrechtlichen Einordnung der Otter-Darstellung als Herkunftshinweis und den Folgen fehlender Markeneintragung.

Sebastian Mensch· ZJS 2013, 467
FeststellungsklageVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Der verflixte Mietkauf

Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines nicht notariell beurkundeten Mietkaufvertrags über ein Hausgrundstück. Streitpunkte sind insbesondere die Nichtigkeit des Vertrags mangels Form, die Rückforderung geleisteter Raten im Zusammenhang mit Bereicherungsrecht, Hilfsaufrechnung mit Schadensersatzansprüchen sowie prozessuale Fragen wie Prozessstandschaft und sachliche Zuständigkeit des Landgerichts.

Christoph Brede· JA 2013, 209· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsFormfreiheit und GrenzenDie Leistungskondiktion+2 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Bielefelder Fenstersturz

Im Fall "Bielefelder Fenstersturz" verlangt die Mitarbeiterin A Schadensersatz, nachdem sie durch einen aus dem Rahmen gestürzten Fensterflügel in den von M gemieteten Geschäftsräumen verletzt wurde. Die zentrale Frage ist, ob A wirtschaftlich werthaltige Ansprüche gegen den Vermieter V geltend machen kann. Im Mittelpunkt stehen mietrechtliche Ansprüche aus § 536a BGB und die Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich eines Mietvertrags. Weitere Schwerpunkte betreffen die Zulässigkeit vertraglicher Haftungsbeschränkungen und die Auswirkungen von Konstruktionsfehlern am Mietobjekt.

Ulf P. Börstinghaus· ZJS 2013, 384
AGB§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Eine Tageskarte auf Abwegen

Im vorliegenden Fall verlangt die metronom Eisenbahngesellschaft mbH von Frau Caspar die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von 40 €, nachdem sie in einem Metronom-Zug mit einer von Dritten erworbenen und abgenutzten HVV-Tageskarte angetroffen wurde. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit der Übertragung und Nutzung der HVV-Tageskarte, die Anwendbarkeit der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen sowie die Voraussetzungen und Grenzen des erhöhten Beförderungsentgelts nach § 12 EVO. Es ist zudem zu prüfen, ob Frau Caspar als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis gilt. Im Raum stehen Fragen zur Vertragsbindung und zur Angemessenheit der Rechtsfolgen bei unterschiedlichen Formen des Erwerbs und Gebrauchs von Fahrkarten.

Volkan Güngör· ZJS 2013, 373
AGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Kunsthandel mit Hindernissen

Im Fall geht es um einen Kunsthändler (K), der vom Sammler (V) zwei Gemälde des Künstlers R zu einem Kaufpreis von jeweils 4.000 € erwirbt. Vereinbart wird, dass K Bild 2 sofort mitnehmen kann und Bild 1 von V innerhalb von zwei Wochen nach Zahlung per Spediteur geliefert wird. Nachdem K den Kaufpreis bezahlt hat, wird Bild 1 infolge eines Brandes bei V zerstört. K möchte wissen, welche Ansprüche sie gegen V im Hinblick auf die Übergabe und Übereignung der beiden Bilder hat. Zentrale rechtliche Themen sind der Kaufvertrag, Unmöglichkeit, Stückschuld und mögliche Versicherungsfragen.

Jan Singbartl, Thomas Dziwis· ZJS 2013, 278
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 20132. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Nur Ärger mit den Pferden

Im Mittelpunkt steht ein komplexes Kauf- und Schuldverhältnis rund um den Erwerb von zwei Turnierpferden durch einen Freizeitreiter von einer GmbH und die Abwicklung einer privaten Verbindlichkeit mittels Schuldübernahme zwischen Käufer und einem Dritten. Streitig sind insbesondere die Wirksamkeit der Schuldübernahme, die Vertragsabwicklung nach Rücktritt wegen einer Pferdeerkrankung sowie Aufrechnungsfragen im Zusammenhang mit Nebenforderungen. Die Fallkonstellation knüpft an Kaufrecht, Schuldübernahme, Rücktrittsrechte im Sachmängelgewährleistungsrecht und Aufrechnung an. Es kommt auf die jeweiligen Anspruchsgrundlagen und Einwendungen an.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)VerjährungRücktritt +5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Der verfrühte Deckungskauf

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufmann, der von einer GmbH zehn Pavillons bestellen möchte. Nach E-Mail-Korrespondenz kommt es zu Lieferschwierigkeiten und einem Rücktrittsversuch der GmbH. Der Kaufmann beschafft die Pavillons anderweitig zu einem höheren Preis und verlangt von der GmbH Schadensersatz in Höhe der Mehrkosten. Zentrale rechtliche Themen sind das Zustandekommen eines Kaufvertrags, die Auslegung freibleibender Angebote und mögliche Schadensersatzansprüche aus §§ 280, 281 BGB.

Roy Dörnhofer· ZJS 2013, 176
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Stress am Ende des Mietverhältnisses

Mieter M kündigt einen Wohnungsmietvertrag mit Vermieter V vor Ablauf eines vertraglich vereinbarten Kündigungsausschlusses. V hält die Kündigung für unwirksam und verlangt die Zahlung entgangener Mieten für mehrere Monate nach Auszug. M hat vor Rückgabe der Wohnung Schönheitsreparaturen fachgerecht durchgeführt und möchte die dadurch entstandenen Kosten vom V erstattet bekommen bzw. gegen dessen Mietforderung aufrechnen. Zentral sind Fragen zur Wirksamkeit des Kündigungsausschlusses und zur Verpflichtung und Erstattung von Schönheitsreparaturkosten im Mietrecht.

Ulf P. Börstinghaus· ZJS 2013, 170
VerjährungVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die Folgen des Zuwendungsverzichts in einer Patchwork-Familie

Die Klausur thematisiert erbrechtliche Fragestellungen in einer Patchwork-Familie, insbesondere die Auswirkungen eines Zuwendungsverzichts gemäß § 2352 BGB. Im Mittelpunkt stehen das gemeinschaftliche Testament, die Ersatzerbenstellung, die Bindungswirkung und die Erstreckung des Zuwendungsverzichts auf Abkömmlinge, einschließlich nicht verwandter Personen, im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens. Die Klausur richtet sich an Referendare und verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit materiell-rechtlichen Problemen des Erbrechts.

Lienhart Huber· JA 2013, 49· 300 Min
Gewillkürte ErbfolgeAusschluss von der Erbfolge+1 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsklausur im Zivilrecht: Die neuen Leiden der Frau M

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Online-Kaufvertrag zwischen einer Architektin (M) und einem Elektronikhändler (K) über ein Notebook, das kurz nach Ingebrauchnahme durch die Käuferin einen Display-Defekt aufweist. M verlangt nach Ablehnung ihrer Mängelrüge durch K die Rückabwicklung des Vertrags unter Berufung auf das Widerrufsrecht und bietet das Notebook Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises an. K bestreitet das Widerrufsrecht unter Verweis auf Fristablauf und fordert zudem Wertersatz für die Nutzung und Wertminderung des Geräts. Rechtlich stehen Fragen zum Verbrauchsgüterkauf, zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, zu Folgepflichten nach Widerruf (insb. Wertersatz) sowie zur Abgrenzung zwischen Gewährleistungs- und Rücktrittsrechten im Mittelpunkt.

Tilman Schultheiß· ZJS 2013, 67
Rücktritt Keine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 ZPOAllgemeines Rechtsschutzbedürfnis+5 weitere
ZjS 2013Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit im Zivilrecht: Übersinnliche Kräfte und trotzdem nichts als Ärger

Roy (R) beauftragt Astrella (A) als Wahrsagerin gegen ein Stundenhonorar, weigert sich jedoch nach einiger Zeit, das vereinbarte Honorar zu zahlen. A verkauft daraufhin zwei Kartensets bei eBay, wobei Estrella (E) das Höchstgebot abgibt, das tatsächlich von E's minderjähriger Tochter abgegeben wurde. Nach Abschluss des Kaufs kommt es zu Problemen: Das Lenormand-Kartenset wird gestohlen, das Tarot-Kartenset wird von E versehentlich zerstört. Es entstehen Streitigkeiten über Kaufpreis, Rücktrittsrecht, Schadensersatzansprüche und die Ersatzpflicht für das zerstörte Kartenset. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Vertragsschluss, zur Vertretung und zur Wirksamkeit von Rücktritt und Schadensersatz im Zivilrecht.

StellvertretungUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Anfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JA 20131. Staatsexamen

* "Der Pferdekauf

Im Fall "Der Pferdekauf" erwirbt B für seine Töchter zwei Pferde, von denen sich eines als traumatisiert und das andere als dauerhaft erkrankt herausstellt. B und M verlangen verschiedene Ansprüche vom Verkäufer – darunter Rückzahlung des Kaufpreises, Ersatz von Kosten sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld –, während der Verkäufer sich auf Unkenntnis und Nutzungsersatz beruft. Es geht zudem um vertragliche Streitbeilegungsklauseln und prozessuale Fragen.

Dr. Franz Hofmann, Fahl· JA 2013, 16· 300 Min
VerbrauchsgüterkaufSach- und RechtsmängelMinderung & Schadensersatz+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Dahingeschmolzen

Der Fall behandelt die Entwendung und Vermischung von Silberbarren, die von einem Dritten gestohlen und an eine GmbH verkauft wurden. Schwerpunkte sind der Eigentumserwerb an vermischten Sachen, Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers auf Wertersatz sowie verfahrensrechtliche Aspekte eines Versäumnisurteils.

Arndt Kaubisch, Mathias Menzel· JURA 2013, 1272
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Kein Bett für Neonazis«!?

Ein ehemaliger Vorsitzender einer rechtsextremen Partei bucht über seine Frau ein Hotelzimmer. Nach Bekanntwerden seiner politischen Vergangenheit verweigert das Hotel die Aufnahme und spricht ein Hausverbot aus. Die Klausur behandelt unter anderem das Widerrufsbegehren gegen das Hausverbot und mögliche Benachteiligungen nach dem AGG.

Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteAGBEntstehung von Schuldverhältnissen +5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Vorweihnachtszeit – Fortgeschrittenenklausur im Steuerrecht

Die Klausur schildert verschiedene Sachverhalte rund um eine vorweihnachtlich geprägte Lebenssituation des A, der als Geschäftsführer einer GmbH tätig ist und daneben eine Kerzengießerei betreibt. Problemlagen betreffen u.a. den Bezug eines Dienstwagens, die Nutzung eines Zeitungsabonnements, den Erwerb und Verkauf eines Grundstücks, die Vermietung einer Wohnung an den Sohn sowie den Erhalt von geldwerten Vorteilen. Die Aufgabenstellung fordert die prüfende Auseinandersetzung mit steuerlichen und zivilrechtlichen Problembereichen.

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