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Klausuren

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249 Klausuren
ZjS 20122. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Die Trierer Sperrgebietsverordnung

A erhebt Anfechtungsklage gegen eine polizeiliche Anordnung, die ihr das Ausüben selbständiger Straßenprostitution auf einer öffentlichen Straße in Trier untersagt. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit der Trierer Sperrgebietsverordnung, die Prostitution im öffentlichen Raum weitgehend verbietet und sich auf Jugendschutz sowie Kriminalprävention beruft. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte sind die verfassungsrechtliche Ermächtigungsgrundlage, die Vereinbarkeit mit dem Bundesprostitutionsgesetz und die Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit sowie die europarechtlichen Freizügigkeitsregelungen. Zu prüfen ist, ob die polizeiliche Maßnahme und die zugrundeliegende Sperrgebietsverordnung rechtlich Bestand haben.

Zlatko Bajic, Jan Oliva· ZJS 2012, 508
Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenGefahr für polizeiliche SchutzgüterLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JA 20112. Staatsexamen / Referendariat

Hamburger Nächte

Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung im Straßenrecht anhand einer Untersagungsverfügung des Bezirksamts Hamburg-Mitte gegen das Aufstellen von Reisemobilen zur gewerblichen Nutzung. Der Antragsteller begehrt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs und argumentiert unter anderem mit seiner allgemeinen Handlungsfreiheit sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Thematisiert werden zudem formelle und materielle Aspekte der Verfügung sowie relevante Normen des Hamburger Wegegesetzes und des Verwaltungsverfahrensrechts.

Andreas Kerst· JA 2011, 935· 300 Min
StraßenrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+4 weitere
JA 20112. Staatsexamen / Referendariat

Der engagierte Bürgermeister

Im Fall fordert der Bundesverband der NPD im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes von der Stadt Gera, vertreten durch den Oberbürgermeister, die Unterlassung amtlicher öffentlicher Aufrufe zur Gegendemonstration gegen eine von der NPD geplante Versammlung. Zu prüfen sind die Grenzen amtlicher Äußerungen und die Zulässigkeit und Begründetheit eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs bei Eingriffsqualität solcher Äußerungen.

Andreas Kerst· JA 2011, 617· 60 Min
Öffentlich-rechtlicher UnterlassungsanspruchDer BürgermeisterPolitische Parteien+4 weitere
JURA 20092. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur ZR Schokoladendieb und Scheinerbe

Der Fall behandelt die Folgen der eigenmächtigen Wegnahme und des Verzehrs einer Kaufsache durch den Käufer sowie die Problematik eines Erben, der im Vertrauen auf seine Erbenstellung Nachlassverbindlichkeiten begleicht, sich später jedoch als Scheinerbe herausstellt. Thematisiert werden dabei Ansprüche aus Kaufrecht, Bereicherungsrecht, Schadensersatz und Erbrecht sowie die Möglichkeit des Schuldners, den Regressadressaten frei zu wählen.

Arndt Kiehnle· JURA 2009, 60
Grundlagen des KaufvertragsGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Die Nichtleistungskondiktion+3 weitere
JA 20082. Staatsexamen / Referendariat

Die engagierte Schwimmlehrerin

Die Klausur behandelt die Kündigung einer Schwimmtrainerin durch einen Sportverein aufgrund anonymer Vorwürfe und die dadurch entstehende arbeitsrechtliche Auseinandersetzung. Im Mittelpunkt steht die Prüfung prozessualer und materiell-rechtlicher Fragen zum Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses sowie das empfohlene anwaltliche Vorgehen. Die Klausur simuliert einen Aktenvortrag im Assessorexamen.

Anne Weidner, Pascal Croset· JA 2008, 291· 60 Min
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
JA 20082. Staatsexamen / Referendariat

Falsch geparkt

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um das verbotswidrige Parken anlässlich eines Fußballspiels. Im Fokus stehen Fragen der Urkundenfälschung durch das Auslegen eines gefälschten "Presse"-Ausweises, ein mögliches Betrugsdelikt sowie Gefährdung und Verletzung im Straßenverkehr, als der Fahrer einer Politesse auszuweichen versucht und diese dabei verletzt wird.

Rüppell· JA 2008, 133· 90 Min
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 20062. Staatsexamen / Referendariat

Hauskauf mit Hindernissen

Die Klausur behandelt einen Hauskauf, bei dem nach Übergabe und Einzug der Käufer Sachmängel auftreten und die Restkaufpreiszahlung zurückgehalten wird. Der Verkäufer droht mit Entfernung von Gegenständen aus dem Garten der Käufer und entfernt daraufhin ein Gartentor, was zum Antrag auf einstweilige Verfügung und zur Kostenentscheidung nach § 91a ZPO führt. Die Prüfung umfasst dabei zivilrechtliche Ansprüche im einstweiligen Verfügungsverfahren, das Rückbehaltungsrecht sowie prozessuale Aspekte rund um die Kostenentscheidung.

Grundlagen des KaufvertragsZurückbehaltungsrechteBesondere Verfahrensarten+3 weitere
JA 20062. Staatsexamen / Referendariat

Streit um Teilzeit

Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einer Arbeitnehmerin und ihrem Arbeitgeber über eine gewünschte Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG. Zu prüfen sind insbesondere die formellen und materiellen Voraussetzungen des Verringerungsanspruchs, die Ablehnungsgründe des Arbeitgebers und die Grenzen durch betriebliche Organisationskonzepte sowie Betriebsvereinbarungen. Es ist eine Entscheidung des Arbeitsgerichts über die Klage der Arbeitnehmerin auf Zustimmung zur Arbeitszeitreduzierung zu entwerfen.

Volker Hegholz· JA 2006, 136· 300 Min
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
JA 20052. Staatsexamen / Referendariat

Kellner in kündigungsrechtlichen Nöten

Der Fall behandelt die Kündigung eines Kellners im Kleinbetrieb und prüft dabei zentrale Fragen des Kündigungsrechts, insbesondere zur Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, zum Betriebsübergang und zur Berechnung der Kündigungsfrist. Thematisiert werden die Voraussetzungen und Wirksamkeit eines Widerspruchs gegen den Betriebsübergang sowie die Rechtmäßigkeit und Begründung der Kündigung durch den Arbeitgeber. Die Klausur eignet sich als anspruchsvoller Aktenvortrag für die mündliche Assessorprüfung.

Dr. Jutta Homann, Dr. Jens Suckow· JA 2005, 720· 60 Min
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
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