ZivilrechtJURA 20262. Staatsexamen / Referendariat
ZR-Referendarexamensklausur zum Schuldrecht
JURA 2026, 345 · Zivilrecht für 2. Staatsexamen / Referendariat
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Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
2. Staatsexamen / Referendariat
Quelle
JURA 2026, 345
Lösung
—
Die Klausur ist eine Übungsklausur für das Referendarexamen im Zivilrecht mit Schwerpunkt auf das Schuldrecht. Sie bietet einen vollständigen Sachverhalt zur eigenständigen Bearbeitung und prüft typische Probleme des Schuldrechts. Zentrale Themen sind der Vertragsschluss und Störungen im Schuldverhältnis.
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Entstehung von Schuldverhältnissen
Grenzen der negativen Abschlussfreiheit beim Taxivertrag (§ 22 PBefG)
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Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)
Schadensersatz statt der ganzen Leistung – Schlechtleistung
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Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)
Schadensersatz bei Teilleistung – Designerküche ohne Kühlschrank
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