Wirtschaftsvölkerrecht
Das Wirtschaftsvölkerrecht umfasst die völkerrechtlichen Regeln des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs, insbesondere die WTO-Abkommen, GATT und GATS. Zentrale Themen sind Diskriminierungsverbote, Marktzugang und Streitbeilegung. Examensrelevant: Meistbegünstigungsklausel (Art. I GATT), Inländerbehandlung (Art. III GATT), Schutz von Investitionen durch bilaterale Investitionsschutzabkommen.
Zu diesem Thema haben wir 2 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Internationales Wirtschaftsrecht: Enteignungsschutz durch diplomatischem Schutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren
Die Klausur behandelt den Schutz ausländischen Eigentums und Investitionen vor staatlicher Enteignung im internationalen Kontext. Der Schwerpunkt liegt darauf, inwieweit Eigentümer durch diplomatischen Schutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren gegen enteignende oder enteignungsgleiche Maßnahmen eines Staates vorgehen können. Ausgangspunkt ist ein fiktiver Sachverhalt mit staatlich initiierter Verstaatlichung und Eingriffen in die Unternehmensstrukturen.
»Freihandel und Investitionen auf fremden Märkten«
Die Übungsklausur im Schwerpunktbereich Wirtschaftsvölkerrecht behandelt aktuelle und klassische Aspekte des Welthandels- sowie Investitionsschutzrechts. Im Mittelpunkt steht ein privates Unternehmen, das Chemikalien zwischen zwei WTO-Mitgliedsstaaten exportiert und mit Zöllen sowie nicht-tarifären Handelshemmnissen wie Zulassungsverfahren konfrontiert ist. Die Klausur greift Fragestellungen rund um bi- und plurilaterale Handelsabkommen, Investitionsschutz und die rechtliche Gestaltung der gegenseitigen Anerkennung von Zulassungsverfahren auf.
Wirtschaftsvölkerrecht in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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