Friedenssicherung und Kriegsrecht
Die Friedenssicherung und das Kriegsrecht regeln die völkerrechtlichen Grenzen staatlicher Gewaltanwendung. Zentrale Norm ist das völkerrechtliche Gewaltverbot in Art. 2 Nr. 4 UN-Charta. Schwerpunkte sind die Definition und Reichweite des Gewaltbegriffs (Tatbestandsmerkmale, De-minimis-Schwellenwert, wirtschaftlicher Zwang) sowie die Rechtfertigung von Eingriffen (z. B. durch Sicherheitsrat, Selbstverteidigung). Examensklassiker: Zulässigkeit indirekter Gewalt, Maßstab und Kontrolle der UN-Organe.
Zu diesem Thema haben wir 1 Klausur im Portal.
Klausuren zum Thema
Schwerpunktbereichsklausur – Völkerstrafrecht: Unrecht und Strafbarkeit im Angriffskrieg – Aggressionsverbrechen, Kriegsverbrechen und Immunitäten
Die Klausur behandelt Fragen des Völkerstrafrechts mit Schwerpunkt auf dem Aggressionsverbrechen, Kriegsverbrechen sowie Fragen zu Immunitäten im Kontext des Angriffskriegs. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtlichen Konsequenzen von Handlungen im internationalen Konflikt sowie die Wechselwirkungen zwischen Völkerrecht und nationalem Recht. Ziel ist es, die strafrechtliche Verantwortlichkeit sowie die Reichweite völkerrechtlicher Immunitäten zu prüfen.
Friedenssicherung und Kriegsrecht in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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