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Völkerrecht

Umweltvölkerrecht

Das Umweltvölkerrecht regelt auf Grundlage territorialer Souveränität und Nachbarschaftsrecht die Nutzung grenzüberschreitender Ressourcen und den Schutz vor erheblichen Umweltbeeinträchtigungen. Zentrale Prinzipien sind das Schädigungsverbot (Trail Smelter-Prinzip), das Gebot der fairen und angemessenen Nutzung gemeinsamer Ressourcen sowie das Prinzip der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeit. Examensklassiker: IGH-Statut Art. 38, Abgrenzung zwischen soft law und hard law.

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