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Wie erkenne ich Anspruchsgrundlagen?

Anspruchsgrundlagen sind Normen, die einem Rechtssubjekt ein Recht gegenüber einem anderen gewähren. Die Erkennung erfolgt durch Analyse von Tatbestand und Rechtsfolge einer Norm (meist: 'wenn ..., dann ...'). Typische Klausurprobleme: Abgrenzung zu bloßen Zuständigkeits- oder Verfahrensregelungen, Prüfung tatbestandlicher Voraussetzungen und Rechtsfolge, Subsumtion am Fall. Wichtige Normbeispiele: § 23a Nr. 2 GVG, § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG, § 43 SGB.

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Klausuren zum Thema

JURA 2009Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Sozialrecht Regressforderungen des Sozialhilfeträgers gegen Kinder sozialhilfebedürftiger Eltern

Die Klausur behandelt die Regressforderungen eines Sozialhilfeträgers gegen die Kinder sozialhilfebedürftiger, pflegebedürftiger Eltern. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Sozialhilfeträger auf die Kinder als Unterhaltspflichtige zugreifen kann, insbesondere unter Berücksichtigung von Leistungsfähigkeit, Vermögensschutz und Darlehensgewährung. Außerdem wird die Rechtswegzuständigkeit sowie der Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Träger beleuchtet.

Ines Dernedde· JURA 2009, 151
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