Mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB)
§ 271 StGB erfasst die mittelbare Falschbeurkundung: Wer einen zur öffentlichen Beurkundung berufenen Amtsträger rechtswidrig dazu veranlasst, in einer öffentlichen Urkunde eine rechtserhebliche Tatsache unrichtig zu beurkunden, macht sich strafbar. Examensrelevant sind Abgrenzungen zu § 267 StGB (Urkundenfälschung), das Vorliegen einer öffentlichen Urkunde sowie das Erfordernis einer Täuschung über rechtserhebliche Tatsachen.
Zu diesem Thema haben wir 14 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
»Rund um die TÜV-Plakette«
Der Sachverhalt behandelt verschiedene Konstellationen rund um gefälschte bzw. imitierte TÜV-Prüfplaketten sowie manipulierte Untersuchungsberichte im Zusammenhang mit einem Autokauf. Im Mittelpunkt stehen urkundsrechtliche Fragestellungen wie Urkundenfälschung, das Ausstellen unrichtiger Untersuchungsberichte und die strafrechtliche Bewertung des Umgangs mit gefälschten Prüfplaketten.
Der Schlagstock schlägt, ein Funke genügt
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Sitzblockade im Rahmen eines Klimaprotests. Thematisiert werden insbesondere Nötigung, mittelbare Täterschaft, Mordmerkmale und Mord durch Unterlassen. Die Strafbarkeit der Beteiligten B, C und D nach ausgewählten StGB-Normen ist zu prüfen.
Der Abgasskandal
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Vorstandsmitglieds A im Rahmen des sogenannten Abgasskandals. Thematisiert werden mittelbare Täterschaft, Betrug und Untreue durch die Entscheidung zur Produktion eines manipulierten Fahrzeugs, dessen Mangelfreiheit gegenüber Kunden wahrheitswidrig versichert wurde, mit erheblichen finanziellen Folgen für die X-AG.
Dr. C & Co – Praxis für den Menschen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Verantwortung im Zusammenhang mit alternativen Heilmethoden. Hauptpunkte sind die Abgrenzung von Tun und Unterlassen, die Abgrenzung von dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit, sowie die Rechtswidrigkeit ärztlichen Handelns abseits der Schulmedizin bei Einwilligung. Es werden außerdem Vermögensschäden im Zusammenhang mit § 263 StGB (Betrug), mittelbare Täterschaft bei Selbsttötung und ein Sich-Bereiterklären zum Mord diskutiert.
Impfausweise und Atteste
Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Fälschung von Impfausweisen und der Vorlage dieser gefälschten Dokumente zu verschiedenen Zwecken, u.a. zur Erlangung eines digitalen Impfnachweises und Zutrittserleichterungen während der COVID-19-Pandemie. Die Bearbeitung setzt sich insbesondere mit den Urkundsdelikten und deren Anwendung auf aktuelle medizinische Dokumente auseinander.
Ein Opfer für den Katzenkönig
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine Person durch Manipulation eine andere zu einer schweren Gewalttat anstiftet. Thematisiert werden Heimtücke, verschiedene Körperverletzungsdelikte, die Problematik der mittelbaren Täterschaft bei vermeidbarem Verbotsirrtum sowie Irrtumsfragen im Zusammenhang mit der Schuldfähigkeit und Täterschaft. Die Frage richtet sich auf die Strafbarkeit beider Beteiligten.
The Greenback Boogie
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Urkunds- und Vermögensdelikte mit Fokus auf aktuelle Fragestellungen zur Untreue und zum Vermögensschaden insbesondere im Kontext des Wirtschaftsstrafrechts. Im Mittelpunkt stehen Fälle zu Prüfungsbetrug mit fremdem Ausweis, dem Einsatz eines Nicht-Juristen als 'Associate' in einer Kanzlei und einer Falschaussage vor Gericht.
* "In die Karten geguckt
Die Klausur behandelt typische Computer-, Vermögens- und Urkundsdelikte im Zusammenhang mit Skimming und EC-Karten-Fälschung. Der Schwerpunkt liegt auf Versuchsstadium, mittelbarer Täterschaft und der strafrechtlichen Bewertung des Vorgehens mehrerer Beteiligter im Kontext der Datenerschleichung und Fälschung technischer Aufzeichnungen.
Ein Arzt auf Abwegen
Die Klausur behandelt ethisch und rechtlich komplexe Situationen rund um Sterbehilfe, das Entfernen und Wiedereinführen einer Ernährungssonde, die mittelbare Täterschaft bei der Tötung eines Patienten, sowie die Manipulation von Krankenakten und eine Betrugshandlung mit einem wirkungslosen Tonikum. Verschiedene Beteiligte, darunter Ärzte und Angehörige, werden auf ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit geprüft.
Examensfall: Der untreue Betreuer
A, Amtsrat und berufsmäßiger Betreuer, verkauft als Betreuer einer betreuten, geschäftsunfähigen Person ein wertvolles Grundstück weit unter dessen tatsächlichem Wert an seinen Bekannten B, um eigene finanzielle Schwierigkeiten zu lösen. Die erforderliche gerichtliche Genehmigung erschleicht er sich durch bewusst falsche Angaben über die Grundstücksbeschaffenheit. Nach Aufdeckung des wahren Werts wird der Kaufvertrag vor Eigentumsumschreibung rückabgewickelt. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Prüfung einer möglichen Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB durch A.
Übungsfall: Der mutige Mitarbeiter
Im Mittelpunkt des Falls steht ein geplanter Einbruchsdiebstahl durch zwei Mitbewohner, A und B, bei dem hochwertige Elektrogeräte aus einem Universitätsinstitut entwendet werden sollten. Aus gesundheitlichen Gründen führt A die Tat nicht selbst aus, sondern unterstützt B durch Informationen und gemeinsame Beuteabrede. B versucht daraufhin, mit einem Schraubenschlüssel einzubrechen, wird aber bei Tatausführung vom diensthabenden Mitarbeiter M überrascht und flieht ohne Beute. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere die Strafbarkeit wegen (versuchten) Diebstahls unter Qualifikationen des § 244 StGB sowie Aspekte der Täterschaft und Teilnahme.
* "Eine Bärenjagd auf Abwegen
In der Klausur "Eine Bärenjagd auf Abwegen" wird das strafrechtliche Verhalten zweier Personen untersucht, die unter Einfluss von Betäubungsmitteln mit einem Geländewagen Wildtiere jagen und dabei verschiedene Verkehrssicherheits- und Eigentumsdelikte begehen. Hauptpunkte sind Wilderei, Verkehrsstraftaten sowie Fragen der Teilnahme und strafprozessuale Beweisproblematiken im Hinblick auf die Verwertbarkeit einer aufgezeichneten Zeugenaussage.
Urkundentricks
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Delikte rund um Urkundentricks. Im Mittelpunkt stehen Betrugstatbestände im Zusammenhang mit dem Verkauf wirkungsloser Schlankheitsmittel, Urkundenfälschung bei der Manipulation einer Gewichtskontrollkarte sowie mittelbare Falschbeurkundung beim Antrag auf einen Ersatzführerschein. Die Strafbarkeit der Beteiligten ist umfassend nach dem StGB zu prüfen.
Der Zweck heiligt nicht die Mittel
Die Klausur behandelt einen Banküberfall, bei dem A, B und C als Mitglieder einer radikalen Gruppe gemeinschaftlich vorgehen. Thematisiert werden Raub, räuberische Erpressung, Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft. Zudem werden strafbare Handlungen im Zusammenhang mit dem Abhören privater Gespräche durch Polizeibeamte behandelt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A, B, C, T und R nach dem StGB.
Mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB) in der Jurafuchs-Lernapp
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