Materielles Bauordnungsrecht
Das materielle Bauordnungsrecht regelt die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 29–36 BauGB und den Vorschriften der Bauordnung. Zentrale Prüfungsgegenstände sind die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen (§§ 30, 34, 35 BauGB), Ausnahmen und Befreiungen (§ 31 II BauGB) sowie Nachbarschutz. Examensklassiker: Außenbereichsbebauung (§ 35 BauGB), Einfügen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB), Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB), Nachbaranfechtung, Suspensiveffekt im einstweiligen Rechtsschutz (§ 80 V VwGO).
Zu diesem Thema haben wir 22 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Dachterrasse Ade?
Die Klausur thematisiert das öffentliche Baurecht rund um die Zulässigkeit einer Dachterrassennutzung. Im Mittelpunkt stehen bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Problemstellungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erteilung bzw. Versagung einer Baugenehmigung. Es werden zudem relevante Normen zum materiellen Bauordnungsrecht sowie Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden angesprochen.
Krach um Bauschutt
Die Klausur behandelt die Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Bauschuttrecyclinganlage in einem nordrhein-westfälischen Gewerbegebiet. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit der Klage (insbesondere Klagebefugnis und Fristenproblematik) sowie die materiellen Voraussetzungen für die Genehmigung, vor allem im Hinblick auf das Lärmschutzgutachten und die maßgeblichen Immissionswerte nach TA Lärm.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Baurecht und Verwaltungsrecht – Sonnige Aussichten?
Die Examensklausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem öffentlichen Baurecht, insbesondere aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Schwerpunktmäßig wird das Genehmigungsverfahren für bauliche Anlagen sowie die bauordnungsrechtliche Kontrolle von Bauvorhaben geprüft. Geeignet ist die Klausur für fortgeschrittene Examenskandidat:innen mit Vorkenntnissen im öffentlichen Recht.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Der Bunkerbau
Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Fragestellung aus dem Baurecht am Beispiel eines Bunkerbaus. Schwerpunkte liegen auf bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Themen, insbesondere im Kontext eines Bauvorhabens im beplanten Innenbereich. Zudem werden Genehmigungsvoraussetzungen, einschlägige Ermessensfragen und mögliche Konflikte mit Grundrechten geprüft.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Kfz-Werkstatt in der Garage
Die Klausur thematisiert die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung einer Garage als Kfz-Werkstatt. Geprüft wird insbesondere die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Innenbereich nach § 30 BauGB sowie bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Nutzungsänderung. Weiterhin werden Fragen zur Baugenehmigung und etwaigen Grundrechtsbezügen angesprochen.
»Kontroversen um den Konverter«
Die Klausur behandelt baurechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen am Beispiel eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für eine Konverterstation im Außenbereich. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen des Bauplanungsrechts, insbesondere die Außenbereichsdogmatik, das privilegierte Vorhaben, die Ortsgebundenheit, sowie die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz nach § 80 V VwGO. Der Gemeinde werden Beteiligungsrechte im Verfahren und mögliche Konflikte aus dem Flächennutzungsplan sowie Kostenfolgen und das Landschaftsbild thematisiert.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Bau- und Kommunalrecht – Von Cyber-Elfen und Schottergärten
Die Klausur thematisiert typische Probleme aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie grundsätzliche Fragestellungen des Kommunalrechts. Im Mittelpunkt stehen öffentlich-rechtliche Genehmigungsfragen und kommunale Kompetenzverteilung, unter Einbezug aktueller baurechtlicher und umweltrechtlicher Aspekte. Sie eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf das Zweite Juristische Staatsexamen.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Camping an der Mosel
In dieser Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht geht es um baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Campingplatz an der Mosel. Thematisiert werden unter anderem bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Voraussetzungen der Errichtung und Nutzung, insbesondere im beplanten Innenbereich nach § 30 BauGB. Es wird außerdem auf die Bedeutung der Baugenehmigung und die Anwendbarkeit relevanter materieller Vorschriften eingegangen.
Heilt die Zeit alle Fehler?
Die Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht thematisiert den Einfluss des allgemeinen Verwaltungsrechts auf das Baurecht und Fragen zur Wirksamkeit eines Vorbescheides. Es steht die Problematik des Nachbarschutzes, die Rolle eines Vorbescheids und baurechtlicher Eilrechtsschutz im Zentrum. Weitere Aspekte betreffen die Zuständigkeit der Behörden und mögliche Fehler im Verwaltungsverfahren.
Baunachbarstreit mit politischen Mitteln
Die Klausur behandelt einen baurechtlichen Nachbarstreit in einer hessischen Stadt, bei dem Nachbarn politisch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans und den Erlass einer Veränderungssperre gegen ein Bauvorhaben hinwirken. Schwerpunkte sind das kommunalrechtliche Verbot der Delegation von Satzungserlassen, die Voraussetzungen der Veränderungssperre sowie die bauplanungsrechtlichen Auswirkungen einer fingierten Baugenehmigung.
»Das Haus am See«
Im Mittelpunkt der Examensklausur steht die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in einem kleinen Wohngebiet am Bodensee. Inhaltlich geht es insbesondere um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung, die sofortige Vollziehbarkeit, das Gemeindeeinvernehmen und den einstweiligen Rechtsschutz nach Baurecht. Die Klausur thematisiert außerdem Fragen zur authentischen Interpretation von Normen durch den Normgeber.
Bestandsschutz im Baurecht
Der Fall thematisiert Bestandsschutz im öffentlichen Baurecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie eine bestehende bauliche Anlage bei geänderter Nutzung im Außenbereich nach § 35 BauGB erhalten oder verändert werden darf. Es werden sowohl passive als auch aktive Bestandsschutzpositionen geprüft, unter Einbezug einschlägiger verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung.
»Getrübte Kleingartenfreuden«
Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer Abrissverfügung gegen eine auf der Parzellengrenze zweier Kleingartenparzellen errichtete, als Doppellaube ausgestaltete bauliche Anlage. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauordnungsrechts NRW, des Bundeskleingartengesetzes sowie die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und die Argumentation mit Sinn und Zweck einschlägiger Normen. Der Sachverhalt fordert eine Fortgeschrittenenprüfung im Öffentlichen Recht und knüpft an eine Entscheidung des OVG NRW an.
Die ungeliebte Asylbewerberunterkunft
Der Sachverhalt behandelt die Errichtung einer Asylbewerberunterkunft im Berliner Bezirk Lichtenberg, auf einem Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, welcher ein Gewerbegebiet festsetzt und soziale Einrichtungen ausschließt. Die Klägerin möchte die Unterkunft verhindern und beruft sich auf den Gebietserhaltungsanspruch sowie die Vorgaben des Bebauungsplans. Thematisiert werden die Befreiung vom Bebauungsplan, der einstweilige Rechtsschutz bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung und die relevante Rechtslage.
Inside out, outside in? – Eine »Außenbereichsinsel« im Innenbereich
Die Klausur behandelt einen baurechtlichen Fall zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Factory-Outlet-Centers auf einem Grundstück, das im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen ist, aber keinen Bebauungsplan aufweist. Im Mittelpunkt stehen die Anwendung der Vorschriften über beplanten und unbeplanten Innenbereich sowie die Problematik einer sogenannten Außenbereichsinsel im Innenbereich und das Verfahren um die Erteilung einer Baugenehmigung.
»Dicke Luft in der Stadt«
Die Klausur thematisiert die Änderung eines Bebauungsplans zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit Tiefgarage in der Erlanger Innenstadt sowie die Auswirkungen auf Anwohner. Schwerpunkte sind die unmittelbare Anwendbarkeit von EU-Richtlinien (u.a. Luftqualitätsrichtlinie), das Erfordernis einer Umweltprüfung nach BauGB und die Bedeutung unionsrechtlicher Vorgaben im deutschen Bauplanungsrecht. Es werden Aspekte des individuellen Rechtsschutzes und der Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern behandelt.
Examensklausur ÖR Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
Die Klausur behandelt die Erteilung und Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei einem Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB. Im Kern stehen die Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens, die baurechtliche Privilegierung von Vorhaben sowie ein möglicher Amtshaftungsanspruch eines Bauherrn aufgrund rechtswidriger Verweigerung des Einvernehmens. In mehreren Abwandlungen wird insbesondere auf die Fristenregelung des § 36 II 2 BauGB, die Teilprivilegierung und die Auswirkungen der Verfahrensverzögerung eingegangen.
Examensklausur ÖR Umwandlung einer Gaststätte zur Diskothek
Im Sachverhalt geht es um die Umwandlung einer genehmigten Schankwirtschaft zur Diskothek durch den Betreiber F. Die zuständige Behörde entzieht ihm daraufhin die Gaststättenerlaubnis wegen unbefugter Betriebsartänderung und Unzuverlässigkeit, gestützt auch auf eine Vorstrafe und das Preisabgabemodell. Es sind insbesondere gaststättenrechtliche und bau- bzw. immissionsschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit behördlichen Eingriffsakten zu prüfen.
Die lärmende Jugendherberge
Die Klausur behandelt die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine große Jugendferienanlage im unbeplanten Außenbereich und prüft die materielle Rechtmäßigkeit dieses Plans, insbesondere unter Lärm- und Nutzungsgesichtspunkten für angrenzende Wohngebiete. Im Zusatzfall wird die Antragsbefugnis eines Umweltverbandes im Normenkontrollverfahren bei einer Rüge nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG erörtert.
Übungshausarbeit ÖR Terrorgefahr fürs Welterbe
Der Fall behandelt die Frage der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für ein Konsulatsgebäude, insbesondere im Hinblick auf eine notwendige Befreiung vom Bebauungsplan (§ 31 II BauGB) und die Berücksichtigung einer möglichen Terrorgefahr als städtebaulich relevanter Belang. Daneben wird thematisiert, welche Bedeutung völkerrechtliche Verträge (WÜK, Welterbekonvention) im Baugenehmigungsverfahren entfalten.
Übungsklausur Schwerpunktbereich Umweltrecht Hundegebell im Außenbereich
Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung für eine Tierpension (Hundehaus) im Außenbereich von Hamburg. Zentral geht es um die Frage, wann das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), die TA Lärm und die Freizeitlärm-Richtlinie auf Lärm durch Hundegebell anwendbar sind und ob eine unzumutbare Lärmbelästigung für Nachbarn (im Sinne des Rücksichtnahmegebots) vorliegt.
Himmelsstrahler
Im Fall 'Himmelsstrahler' bringt der Betreiber einer Ausflugsgaststätte mehrere leistungsstarke, weithin sichtbare Scheinwerfer auf dem Dach an, um den Umsatz zu steigern und Aufmerksamkeit zu erzeugen. Die Bauaufsichtsbehörde erlässt eine Beseitigungsverfügung wegen Verstoßes gegen das Bauordnungsrecht, insbesondere wegen Beeinträchtigung des Ortsbilds und Gefahren für den Straßenverkehr. Die Erfolgsaussichten der gegen diese Verfügung gerichteten Klage sind zu prüfen.
Materielles Bauordnungsrecht in der Jurafuchs-Lernapp
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